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Alt 22.05.2006, 13:49   #1
Soundflax
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Soundflax
 
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Neißemünde
Fahrzeug: 530d 12/2018
Standard BMW und Kulanz viel Text!

Hallo Community,
falls es einen interessiert, stelle ich hier mal meinen Werdegang in Bezug auf eine Kulanzanfrage Lima ein.
Würde mich über eine rege, konstruktive Diskussion freuen.




FgSt.Nr.: WBAGJ01060…….
__05.2006
Sehr geehrte Damen und Herren,
werte Frau Li..................

Im Februar 2005 kaufte ich in der BMW-Niederlassung Unterföhring einen gebrauchten BMW E38 750iL „Individual“. Für mich ist das einer der schönsten Autos, die auf den Straßen rollen.
Mit dem Kauf und der Abwicklung durch das Autohaus Späth war ich überaus zufrieden. Es ist mein nunmehr bereits 5. Gebrauchter BMW. (E39, 2xE38, E32 und ein 325iCoupe)
Der immerhin „Größte“ BMW den es aus dem Hause zu kaufen gab, so möchte ich den 750IL E38 bezeichnen, ist jetzt etwas mehr als 100.000 km gelaufen und einer der Letzten, die gebaut worden sind. Jedoch machte er auch ein wenig Probleme, die ich in der „Klasse“ für unmöglich hielt.
Ich spare mir die Einzelheiten hierüber, ihnen komplett wiederzugeben.

In der Nacht vom 29.04. zum 30.04. jedoch blieb ich das erste mal, seit ich BMW fahre liegen und das wegen eines Lichtmaschinenausfalls.
Die Reparatur im Autohaus Dreier in Oranienburg, dorthin wurde der Wagen abgeschleppt, kostete mich neben ein Unmenge an Nerven und Zeit auch stolze 919€.
Vor Reparaturbeginn trug ich dem Autohaus telefonisch auf, einen Kulanzantrag in Ihrem Hause zu stellen, weil ich finde, dass ein Auto dieser Größenordnung und erstrecht diesen Baujahres wegen einem solchen Schaden nicht liegen bleiben darf! Der Wagen ist zudem scheckheftgepflegt und alle dazu erforderlichen Inspektionen und Wartungen sind bei BMW durchgeführt worden.

Voller Entsetzen musste ich allerdings bei Abholung des Wagens am 02.05.06 feststellen, dass wohl Gebrauchtwagenkunden die solche Fahrzeuge auch noch bei BMW kaufen, so ziemlich das „Letzte sind“, jedenfalls wurde mir mitgeteilt, dass es eine Kulanz nicht gibt.

Ich möchte Sie jetzt bitten, mir mitzuteilen, warum es seitens BMW keine Kulanz für solche Fälle gibt. Des weiteren befindet sich der Wagen ja noch im sogenannten Gewährleistungsbereich. (bis 2Jahre nach Kauf)
Sollten Sie weitere Unterlagen benötigen, lasse ich Sie Ihnen gerne zukommen.
Ihrer Rückantwort entgegen sehend verbleibe ich

Mit freundlichen Grüßen
---------------------------------------------------- ----------
Antwort von BMW:
Sehr geehrter Herr K.

vielen Dank für Ihr Schreiben.
Es freut uns, dass Sie ein langjähriger Kunde unseres Hauses sind und sich im Februar 2005 den o.g. gebrauchten BMW 750iL entschieden hatten. Ein herzliches Dankeschön für Ihre Markentreue! Dass Sie mit diesem nun aber Ihren ersten Pannenfall mit einem BMW erleben mussten, bedauern wir natürlich sehr. Für Ihre Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung.

Ihrem Wunsch nach einer Kulanzregelung zu der aufgrund dessen erforderlichen Instandsetzung am generator Ihres BMW hatte uns Ihr BMW Service Partner ja bereits übermittelt, denn wir versuchen immer gerne, unseren Kunden nach Ablauf der Gewährleistung in Härtefällen zu helfen. Sicher ist jedoch nachvollziehbar, dass selbst diese freiwilligen Leistungen nicht unbegrenzt möglich sind und wir uns bei unserer Entscheidung daher insbesondere an Kriterien wie Betriebszeit und Kilometerleistung des betroffenen Fahrzeuges orientieren. Sie können versichert sein, dass wir dabei keinerlei Unterschied zwischen Gebrauchtwagenkäufern und Neufahrzeugkunden machen. Letztlich sahen wir uns bei der Prüfung Ihres Kulanzantrages allerdings nun mal vor die Tatsache gestellt, dass sich Ihr BMW 750iL mittlerweile über fünf Jahre mit einer laufleistung von 107.519 km im Fahrbetrieb befindet. Dies lässt uns leider generell keinen Spielraum mehr für ein finanzielles Entgegenkommen. Inwieweit diesbezüglich-wie von Ihnen angesprochen-Ansprüche aus Ihrem Gebrauchtfahrzeugkaufvertrag bestehen, entzieht sich unserer Kenntnis. Wir bitten Sie, dieses Thema mit dem Verkäufer des Fahrzeuges, Ihrem Gewährleistungsträger, zu klären.

Sehr geehrter Herr K., es tut uns leid, dass wir herstellungsseitig nicht mehr in Ihrem Sinne reagieren können. Wir hoffen, dass Sie uns dies nicht zu sehr nachtragen. Für die Zukunft wünschen wir Ihnen mit Ihrem BMW 750iL eine allzeit gute und störungsfreie Fahrt.

Mit freundlichen Grüßen
BMW
Service
--------------------------------------
Nun ich wieder:

Sehr geehrte Damen und Herren, werte Frau Li...,

vielen Dank für Ihr Schreiben in Bezug auf meine Anfrage zwecks kulanter Abwicklung nach einem Pannenfall (Lichtmaschine).
Leider teile ich Ihre und damit die Auffassung der BMW-AG zu Kulanzanfragen nicht ganz, bzw. kann den Ausführungen Ihrerseits hierzu nicht ganz folgen.
Als Käufer eines 7er BMW, ob gebraucht oder neu, kauft man mit das Beste, was es von BMW-PKW zu kaufen gibt und kann dann wohl auch erwarten, dass so ein Fahrzeug älter als 5Jahre wird...Man darf eine gewisse Qualität erwarten, bzw. setzt diese Qualität beim Kauf eines „Oberklasse-Wagens“ voraus.
Sie schreiben, dass mein Fahrzeug „schon“ 5Jahre alt ist und die Laufleistung etwas über 100.000km liegt und deshalb kein Spielraum mehr für Kulanz besteht.
Wie Sie auch wissen, hat mein Fahrzeug, welches immerhin nicht auf einem Kiesplatz von einem „fliegenden Händler“ sondern bei einem BMW-Vertragsunternehmen gekauft wurde, eine Gebraucht-Garantie bis Anfang Februar 2006 gehabt. (1-Jahres Car Garantie) Dies und Ihre oben erwähnten Aussagen bedeuten, dass die BMW-AG nie Kulanz leistet, weil ja erst die Garantie greift und danach das Fahrzeug zu alt ist.
Ihre km-Laufleistungs-oder Altersbegrenzung für Kulanzgewährung wird weiter absurdum geführt, wenn man sich mal mit dem Begriff der Kulanz näher beschäftigt.

Kulanz ist allgemein ein Entgegenkommen zwischen Vertragspartnern nach Abschluss einer Vereinbarung. Speziell beinhaltet sie die Gewährung von Reparatur- und Serviceleistungen bei Handelsgütern auf freiwilliger Basis nach Ablauf der gesetzlichen oder individualvertraglichen Gewährleistungsverpflichtungen.
Sie stellt in der Wirtschaft eine Maßnahme der Kundenbindung dar: auch ohne eine Verpflichtung sieht es der Kulanz-Gewährer als sinnvoll an, seinen Kunden in einem Problemfall zufriedenzustellen, um ihn als Kunden zu behalten und auch künftig weitere Geschäfte mit ihm tätigen zu können.


Nicht unerwähnt für Sie sollte bleiben, dass ich parallel zum BMW einen 15Jahre alten Opel mit derzeit 145.000km Laufleistung fahre. Die Lichtmaschine arbeitet wie am ersten Tage...

Die Art und Weise Ihrer Art Problembewältigung und Ihr Umgang mit dem möglichen „Kunden von morgen“ ist meiner Meinung nach stark überholungsbedürftig.

Ich möchte Ihnen daher nochmals die Gelegenheit geben, Ihre Entscheidung zu überdenken.
Gleichwohl behalte ich mir vor, die landesweite Fachpresse (Auto-Bild, Straßenverkehr etc.) zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen
--------------------------------------
__________________
LG Karsten
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