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26.08.2005, 20:56
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 08.08.2004
Ort: Frankfurt
Fahrzeug: BMW 730d F01 09/2010
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Mit Kurzzeitkennzeichen ins Ausland?
Hallo!
Darf ich mit den Kurzzeitkennzeichen, die mit dem gelben Balken, ins EU- Ausland?
Hintergrund: Ein Bekannter aus Spanien hat mich gebeten, ihm hier einen Wagen zu kaufen und ihm bei meinem Urlaub jetzt in kürze mitzubringen. Ich habe mir gedacht, daß ich den Wagen für kurze Zeit mit eben diesen Schildern auf mich zulasse, nach Spanien fahre und dann dort die Schilder einfach entsorge. Sie laufen doch automatisch ab. Den ganzen Ummeldekram erledigt er dann. Oder stelle ich mir das alles etwas zu einfach vor?
Grüße Sebastian
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26.08.2005, 21:54
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#2
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Gast
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Kann ich Kurzzeitkennzeichen verwenden?
Nein! Im Gebiet der EU kommen auch Kurzzeitkennzeichen (vor 1.5.1998: "rote Nummern") für Überführungszwecke in Frage. Obwohl bislang Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung fehlen, wird dieses Kennzeichen meist auch im EU-Ausland stillschweigend anerkannt. Im Ernstfall kann man sich jedoch nicht auf diese Duldung berufen. Seit 2004 sollen Kurzzeitkennzeichen in Italien nicht mehr anerkannt werde, da die Anerkennung sich nur auf rote Kennzeichen bezog.
Du benötigst bei endgültiger Überführung des Fahrzeugs in das Ausland ein sogenanntes Zoll- bzw. Ausfuhrkennzeichen. Dieses berechtigt, das Fahrzeug endgültig aus einem Land heraus zu fahren. In der Regel kann bei Überführungen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten auch dort ein entsprechendes Ausfuhrkennzeichen beantragt werden.
In Deutschland wird das Ausfuhrkennzeichen von den Zulassungsstellen gegen einen Eigentumsnachweis (Kfz-Brief, Kaufvertrag), Vorlage einer Versicherungsdeckungskarte, eines Personalausweises sowie den Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung für die Geltungsdauer der Zulassung und natürlich gegen Entrichtung einer Gebühr ( 30,30 € zuzüglich ca. 26 € für die Kennzeichen) erteilt. Welche Voraussetzungen im Ausland gelten, empfiehlt sich vorab in Erfahrung zu bringen.
So sieht es aus:
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27.08.2005, 09:35
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 08.08.2004
Ort: Frankfurt
Fahrzeug: BMW 730d F01 09/2010
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@John McClane
Danke für die schnelle Antwort!
Sebastian
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27.08.2005, 11:05
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#4
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Senior- Moderator
Registriert seit: 25.03.2004
Ort: Braunau/Inn
Fahrzeug: 911 992
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Hi Peter,
ich widersprech´dir ja nur ungern, aber in dem Punkt Italien liegst du daneben.
Da ich öfters mal einen Italiener hole - habe ich mich natürlich rechtlich erkundigt, und du bekommst die korrekte Auskunft u.a. beim KVR oder auch beim ADAC, daß die Kurzzeitkennzeichen (nach einer kurzen Dauer von Nichtduldung) seit *schlagmichtot* irgendwann April 2004 wieder zulässig ist!
Ebenso weis ich es auch von Österreich, bei den weiteren EU Ländern habe ich noch keinen (Handlungs-)bedarf gehabt.
@BMW730d,
in deinem Fall würde ich z.B. kurz beim ADAC anrufen (musst auch kein Mitglied sein) und frag da mal explizit wegen deinem Vorhaben nach!
Grüße,
Chris
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27.08.2005, 11:56
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 24.08.2003
Ort: Uckermark
Fahrzeug: MB E350 CGI, Lada 1500, Zastava 100p
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Warum sollte es auch nicht gehen? Wenn mit dem Kurzzeitkennzeichen eine Haftpflichtdeckung für's entsprechende Ausland verbunden ist, dürfte doch kein EU-Land mit der Anerkennung eines offiziellen deutschen Kennzeichens ein Problem haben. Aber wahrscheinlich ist die gesammte EU-Bürokratie mal wieder nicht in der Lage, klare Regelungen zu erlassen.
Selbst eine 60er Jahre DDR-Fahrerlaubnis ist durch die EU-Mitglieder zu akzeptieren, aber auch da gibt's regelmäßig Probleme mit ahnungslosen Dorfbullen im Ausland.
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27.08.2005, 12:00
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#6
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e38-Killer
Registriert seit: 07.11.2004
Ort: Schmelz
Fahrzeug: 330xi Touring (e46) - 325i Cabrio (e30) - X3 3,0d (e83) früher 730d (e38)
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In Frankreich gibts definitiv Ärger mit dem Kurzzeitkennzeichen. Ich hab meinen 7er am Bodensee gekauft und bin extra nicht die Abkürzung durch Frankreich gefahren. War im November letzten Jahres und ich hab mich beim ADAC erkundigt.
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27.08.2005, 13:22
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 08.08.2004
Ort: Frankfurt
Fahrzeug: BMW 730d F01 09/2010
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Hallo!
Beim ADADC anrufen ist eine Möglichkeit. Allerdings habe ich die Erfahrung gemacht, daß dir dort jeder etwas anderes erzählt. Wollte mal ein Pointac TransAm aus der Schweiz einführen und hatte mich dabei auf den ADAC verlassen. das war ein Fiasko!
An die Zollkennzeichen habe ich gar nicht gedacht, da ich mich ja ausschließlich in EU- Schengen- Ländern bewege und man da ja eigentlich nicht kontrolliert wird. Ebenfalls sind ja keine Zölle abzuführen. Wieso dann Zollkennzeichen?
@Treckerfahrer
Danke für den Hinweis!
Sebastian
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27.08.2005, 14:00
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#8
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im Ruhestand
Premium Mitglied
Registriert seit: 03.07.2004
Ort:
Fahrzeug: Auto
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HuHu!
Um die Verwirrung komplett zu machen fand ich dies (auszugsweise):
Sonderfall: Pkw-Überführung ins Ausland
Ein Sonderfall ist die Überführung eines Pkw mit Kurzzeitkennzeichen ins Ausland. Das von einer deutschen Zulassungsstelle ausgegebene Kurzzeitkennzeichen entspricht zwar den internationalen Vorschriften, aber der rote Fahrzeugschein, der mit dem Kurzzeitkennzeichen ausgegeben wird, muss von den ausländischen Behörden nicht akzeptiert werden. Grund: Dieser Fahrzeugschein entspricht nicht den internationalen Straßenverkehrsübereinkommen (von 1926, 1949 und 1968). Ausnahme: Mit Italien und Österreich bestehen Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen und der zugehörigen Fahrzeugpapiere.
Wer sicher gehen will, kann sich einen internationalen Zulassungsschein ausstellen lassen. Außerdem kann man die erforderlichen Personen- und Fahrzeugdaten durch die zuständige Behörde in den nationalen Zulassungsschein eintragen lassen.
In anderen europäischen Nachbarländern wird das Kurzzeitkennzeichen in der Regel toleriert bzw. nicht beanstandet. Es besteht jedoch keinerlei Rechtsanspruch oder Gewähr für die Beibehaltung dieser Praxis. In der Vergangenheit gab es Fälle, etwa in Belgien oder Luxemburg, in denen die Einreise mit dem Kurzzeitkennzeichen verweigert wurde.
Der Versicherungsschutz ist bei Verwendung des Kurzzeitkennzeichens im Ausland in vollem Umfang gegeben. Die Grüne Karte wird aber in der Regel nur dann ausgegeben, wenn eine anschließende reguläre Zulassung des Pkw als sicher gilt.
Kompletter Link:
Kurzzeitkennzeichen
ansonsten seh' ich das wie Peter, Ausfuhrkennzeichen besorgen & gut. In Sachen HU gibt es dann auch noch ein paar Besonderheiten zu beachten, je nachdem ob die HU abgelaufen ist oder nicht.......aber das ist ein anderes Thema...
__________________
Grüße
Thilo
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27.08.2005, 14:05
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#9
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Senior- Moderator
Registriert seit: 25.03.2004
Ort: Braunau/Inn
Fahrzeug: 911 992
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Hi Thilo,
Zitat:
Ausnahme: Mit Italien und Österreich bestehen Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen und der zugehörigen Fahrzeugpapiere.
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danke dir, du bestätigst das was ich geschrieben habe, somit sind wir küger als die Polzei *undduckundweg*......
Wunderschöne Grüße,
Chris
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27.08.2005, 18:26
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.11.2002
Ort: Olsztyn
Fahrzeug: E32 750i 05.1989, E32 740iA 01.1993, E38 750i 09.2000
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Zitat:
Zitat von 7er Jens
Warum sollte es auch nicht gehen?
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Weil die Kurzzeitkennzeichen billiger als Zollkenzeichen sind. So einfach ist das. Wenn keiner weiss um was es geht, dann meistens geht's ums Geld
MfG Andrzej
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