VIN Decoder |
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02.02.2011, 20:18
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#1
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Hoher Priester
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
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Es wird immer ohne Spiegel gerechnet. Die Breite steht ja auch in der Zulassung und DER Wert ist entscheidend.
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02.02.2011, 20:36
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#2
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kilometer fressendes
Premium Mitglied
Registriert seit: 06.03.2004
Ort: NRW
Fahrzeug: i4 M50 Bj 2023
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Zitat:
Zitat von TomS
Es wird immer ohne Spiegel gerechnet. Die Breite steht ja auch in der Zulassung und DER Wert ist entscheidend.
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Lt. ADAC ist das ein Irrglaube, es zählt die gesamte Breite einschl. der Spiegel
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02.02.2011, 21:51
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#3
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State of Independence
Premium Mitglied
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von esau
Lt. ADAC ist das ein Irrglaube, es zählt die gesamte Breite einschl. der Spiegel
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Dann irrt der ADAC! Die sollten mal das lesen, was NeXus soeben aufgeführt hat!
Ich habe übrigens nur äußerst selten Probleme damit, einen langsam fahrenden LKW auf der linken "2-Meter-Spur" zu überholen. Wenn es zu eng werden könnte, lasse ich es einfach - das kommt aber nur selten vor. Fährt der LKW allerdings die vorgeschriebene Geschwindigkeit oder sogar schneller (meistens ist das der Fall), habe ich auch keine Veranlassung, mich da nun unbedingt vorbeiquetschen zu müssen.
Das "Durch-die-Baustellen-rasen" überlasse ich gerne den Kleinwagenfahrern, die einem vorher die linke Spur blockierten.
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02.02.2011, 22:18
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#4
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Genießer
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
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Was ein Glück: dann brauche ich in Baustellen nicht mehr die Spiegel anzuklappen.
Im Ernst: in längeren Baustellen ist es mir oft schlicht zu anstrengend, den Dicken durch die schmale Spur zu zirkeln -da fahre ich auch so gerne mal rechts. Eine aufgeschrammte Seite wäre mir die eine Minute Zeitgewinn nicht wert. Dass auch Andere es so sehen, zeigen viele Porsche und Ferrari auf der rechten Baustellenspur.
Gruß
Boris
__________________
Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut,
könnte eine Gans nach Hause bringen.
(Georg Christoph Lichtenberg)
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02.02.2011, 22:36
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#5
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M30-Anbeter
Registriert seit: 09.06.2009
Ort: Freital
Fahrzeug: E23 728iA 7/81,E12 525 9/79,E3 3.0s 11/76,Ford Granada Ghia 2.3 9/82,Lada 2107 '86, Hyundai Trajet 2.7 '01 & Kia Magentis 2.5 '01
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Zitat:
Zitat von Claus
Dann irrt der ADAC!
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nein, tut er nicht.
Carlton hatte das freundlicherweise schon mal für uns rausgesucht.
HIER
Zitat:
Zitat von Claus
Die sollten mal das lesen, was NeXus soeben aufgeführt hat!
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Das ist StVZO, also eine rein zulassungsrechtliche Vorschrift/Betrachtungsweise. Das Zeichen 264 ist StVO (also eine Verkehrsvorschrift) und verbietet eben die Benutzung des Fahrstreifens im Bezug auf die tatsächliche Breite des Fahrzeugs.
Genauso wie das Zeichen für die Gewichtsbeschränkung sich auf das tatsächliche Gewicht und nicht das z.B. zul. GG. bezieht. Sollte letzteres gemeint sein, werden bei den Zeichen Symbole (Lkw) eingesetzt, ggf. mit einer Zahl auf einem Zusatzschild, z.B. '3.5t'.
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02.02.2011, 22:49
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.01.2019
Ort: Hanau
Fahrzeug: E65 2002
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Hat schon mal einer gemessen, wie breit die Siebener mit hochgeklappten Spiegeln sind.
Darf man dann?
Oder darf man nur den Rechten Spiegel hochklappen?
Wäre wieder was für die Codierer, wie klappe ich nur einen Spiegel hoch?
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02.02.2011, 22:59
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#7
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Administrator
Registriert seit: 29.06.2001
Ort: Unna
Fahrzeug: i7 xDrive60 (Bj.2022)
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Die Zitate von @Carlton und @NeXus sind interessant. Im Zweifel würde ich der Rechtsvorschrift (also @NeXus) eher Glauben schenken, als einem richterlichen Urteil.
Wieso werden denn sonst Kfz-Abmessungen im Kfz-Schein ohne Außenspiegel angegeben? Nur für den Transport mit angeklappten Spiegeln?
Auch die Begründung des Gerichts ist doch Unsinn! Der Sicherheitsabstand wird schliesslich durch die Außenspiegel nicht gestört. Nicht umsonst sind anklappbare Spiegel Pflicht (in beide Richtungen), d. h. die Spiegel würden im Zweifel bei einem Zusammenstoß von allein nachgeben und wegklappen, und somit kein Sicherheitsrisiko darstellen.
Gruß,
Chriss
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02.02.2011, 23:31
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#8
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State of Independence
Premium Mitglied
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von e3tom
nein, tut er nicht.
Carlton hatte das freundlicherweise schon mal für uns rausgesucht.
HIER
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Ich widerspreche Dir weiterhin und würde es ggf. voll darauf ankommen lassen. Ein Gerichtsurteil - zumal mit dieser "merkwürdigen" Begründung - besagt noch lange nicht, dass die Herrschaften auch im Recht sind.
Wird Zeit, dass der BGH mal für klare Verhältnisse sorgt!
PS: Es kann doch einem Fahrzeugführer nicht zugemutet werden, dass er nun mit einem Zentimetermaß sein Auto vermisst! Ausschlaggebend ist natürlich die in den Papieren angegebene Fahrzeugbreite. Schließlich kann man heute die meisten Spiegel elektrisch einklappen und es wäre doch lächerlich, wenn man dadurch die "juristische Fahrzeugbreite" verändern würde! Nicht alle Gerichtsurteile zeugen auch von Fachwissen - ich erwähne da auch gerne mal die Entscheidungen des OLG Hamburg...
PPS: Das zulässige Gewicht eines Fahrzeugs ist eine ganz andere Sache und absolut nicht damit vergleichbar. Da geht es um solche Geschichten wie Verkehrssicherheit, Tragfähigkeit (z.B. einer Brücke) usw.
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05.02.2011, 14:50
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#9
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Jedem das Seine
Registriert seit: 17.09.2002
Ort:
Fahrzeug: G11 740xD, Maserati Quattroporte V, Bentley Flying Spur W12 6,0, Mercedes Viano 3,0 CDI
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Zitat:
Zitat von TomS
Es wird immer ohne Spiegel gerechnet. Die Breite steht ja auch in der Zulassung und DER Wert ist entscheidend.
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das dachte ich auch, ist nicht so, du als Fahrer mußt deine gesamtbreite wissen, ist die über 2meter, dann heisst es rechts bleiben,.
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05.02.2011, 19:58
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#10
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State of Independence
Premium Mitglied
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von wolfgang
das dachte ich auch, ist nicht so, du als Fahrer mußt deine gesamtbreite wissen, ist die über 2meter, dann heisst es rechts bleiben,.
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Und genau das stelle ich in Abrede und würde einen Musterprozess bis zur obersten Instanz führen!
Warum ich das so sehe und warum das auch logisch ist, wurde hier von mir schon akribisch erklärt. Und hängt Euch nicht immer an diesem weltfremden OLG Brandenburg-Urteil auf, das sind weder Halbgötter noch Verkehrsexperten.
PS: Und den Kleinkrieg Kleinwagenfahrer gegen den Rest der Welt bitte woanders austragen! Mir fallen Kleinwagen meist in Baustellen auf, wo sie mit weit überhöhter Geschwindigkeit (40 km/h über dem Limit und mehr) links an einem vorbeirauschen.
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