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			10.10.2010, 23:09
			
			
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			#581
			
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			 Erfahrenes Mitglied 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 25.06.2007 
				
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Fahrzeug: E38-728iA (06.99) / E93-335iA Cabrio (05.07)
				
				
				
				
				      
			 
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		Hallo Boris! 
 
Deine Ansichten kann ich durchaus nachvollziehen und sie mögen teilweise auch Sinn machen. 
Aber zu ein paar speziellen Punkten muß ich doch noch was sagen. 
 
Punkt 1: 
Klar, wenn einer reihenweise Spiegel abtritt, dann kann da schon ein ganz hübsches Sümmchen zusammenkommen. Aber bei dem Täter ist ja noch nicht Endstation, sofern er selbst nicht dafür aufkommen kann. 
Gibt ja auch noch seine Eltern, die man dann belangen kann. 
Und irgendwo läßt sich schon was zu Kohle machen. 
Kann sein, daß es ein bißchen dauert, bis man mal Geld sieht. 
Aber sooo einfach kommt man aus der Sache auch wieder nicht raus. 
 
Punkt 2: 
Daß eine Prügelstrafe in den meisten Fällen durchaus abschreckender als eine Geld-, Bewährungs- oder gar kurze Haftstrafe ist, steht für mich auch außer Frage. Doch so eine Strafe sieht unsere Gesetzgebung nunmal nicht vor. 
Und wer körperliche Gewalt (außer in einer Notwehrsituation) anwendet, macht sich strafbar. Soviel steht mal fest. 
Klar ist das Beschützen seines Eigentums auch eine Art Notwehrsituation und auch hier darf, sofern es nicht anders möglich ist, bis zu einem gewissen Umfang Gewalt angewendet werden, aber eben nicht darüber hinaus. 
Doch hier wäre es anders möglich gewesen, aber diese vier Muskelprotze waren nur auf Konfrontation aus und haben anscheinend nur darauf gewartet, bis sich die Jugendlichen auch ihrem Auto nähern, um dann einen Grund zu haben, die so richtig verdreschen zu können. 
Zwingend notwendig wäre es jedoch nicht gewesen. 
 
Und glaubst du wirklich, daß die vier Muskelmänner sich in dem Moment darüber Gedanken gemacht haben, ob bei denen bleibende Schäden zurückbleiben oder nicht? Die haben einfach nur drauflos geschlagen oder getreten und die anderen hatten halt nur Glück, daß ihnen nicht noch mehr passiert ist. Aber bei so massiver Gewalt hätte durchaus auch noch Schlimmeres passieren können. 
 
Fazit: 
Man muß sich bestimmt nicht alles bieten lassen und es mag einem in diesem Fall sicher eine gewisse Genugtuung bereiten (besonders den Geschädigten), daß diese Halbstarken mal ordentlich eine aufs Maul bekommen haben. 
Dennoch darf man die Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht aus den Augen verlieren. Und die war hier einfach nicht mehr gegeben. 
		
		
		
		
		
		
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			11.10.2010, 01:49
			
			
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			#582
			
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	| 
			
			 Genießer 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 08.08.2007 
				
Ort: Berlin 
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		Hallo, 
	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  Franz577
					 
				 
				Gibt ja auch noch seine Eltern, die man dann belangen kann. 
			
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 wie soll das gehen? Dazu müssten die schon ihre Aufsichtspflicht verletzt haben -schwierig bei 16-Jährigen, praktisch ausgeschlossen bei Volljährigen.
 
	Zitat: 
	
	
		
			
				Kann sein, daß es ein bißchen dauert, bis man mal Geld sieht. 
Aber sooo einfach kommt man aus der Sache auch wieder nicht raus.
			
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 Jeder, der schon einmal seinem Geld trotz Titel hinterherlaufen musste, weiß, dass hier sicher die meisten Gläubiger irgendwann aufgeben. Wenn sie das nicht von selbst tun, dann werden sie per Gesetz dazu gezwungen, wenn eine Privatinsolvenz vorliegt. Im angenommenen Szenario wäre das ziemlich wahrscheinlich.
 
	Zitat: 
	
	
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				Doch so eine Strafe sieht unsere Gesetzgebung nunmal nicht vor.
			
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 Nun, was nicht ist, kann ja noch werden.   
Ernsthaft habe ich mir schon mehrfach überlegt, ob eine kontrollierte Prügelstrafe nicht hilfreich und angemessen wäre bei Gewaltdelikten. Es wäre doch schon charmant, wenn ich einem Übeltäter, der mich verprügelt hat, nun umringt von Aufsichtspersonal auf dem Gefängnishof steht und sich nicht gegen meine Prügel wehren darf. 
 
	Zitat: 
	
	
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				Klar ist das Beschützen seines Eigentums auch eine Art Notwehrsituation und auch hier darf, sofern es nicht anders möglich ist, bis zu einem gewissen Umfang Gewalt angewendet werden, aber eben nicht darüber hinaus.
			
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 Weiß ich doch. Aber Sympathien darf ich trotzdem hegen, oder?
 
	Zitat: 
	
	
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				Und glaubst du wirklich, daß die vier Muskelmänner sich in dem Moment darüber Gedanken gemacht haben, ob bei denen bleibende Schäden zurückbleiben oder nicht?
			
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 Ich denke, dass solche Leute keine bleibenden Schäden beabsichtigen. Klar muss man ihnen unterstellen, dass sie es billigend inkauf genommen haben, wenn tatsächlich dabei so etwas passiert. Aber wenn sie nur aufs blanke Prügeln aus gewesen wären, hätten sie gar nicht erst so lange gewartet, sondern einfach grundlos losgeschlagen. Denkbar wäre aber auch etwas ganz anderes, nämlich dass die Spiegeltreter das nicht zum ersten mal gemacht haben, und die Muskelmänner angeheuert waren. Ich kenne um ein paar Ecken Leute, die machen sowas.
 
	Zitat: 
	
	
		
			
				Man muß sich bestimmt nicht alles bieten lassen und es mag einem in diesem Fall sicher eine gewisse Genugtuung bereiten (besonders den Geschädigten), daß diese Halbstarken mal ordentlich eine aufs Maul bekommen haben. 
Dennoch darf man die Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht aus den Augen verlieren. Und die war hier einfach nicht mehr gegeben.
			
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 Ja doch. Ich würde es auch nicht gutheißen, denn das Gewaltmonopol sehe ich schon noch ganz gerne beim Staat -bereits dort wird es ausreichend missbraucht, da braucht es nicht noch weitere Unbill. So richtig Schadenfreude würde ich auch nicht wirklich empfinden, aber so richtig schlimm... da gibt es Schlimmeres. Irgendwo bleibt da doch viel von der Genugtuung übrig.
 
Gruß 
Boris  
		
		
		
		
		
			
				__________________ 
				Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut, 
könnte eine Gans nach Hause bringen. 
(Georg Christoph Lichtenberg)
			 
		
		
		
		
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			11.10.2010, 07:43
			
			
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			#583
			
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	| 
			
			 Erfahrenes Mitglied 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 25.06.2007 
				
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	Zitat: 
	
	
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				wie soll das gehen? Dazu müssten die schon ihre Aufsichtspflicht verletzt haben -schwierig bei 16-Jährigen, praktisch ausgeschlossen bei Volljährigen.
			
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	Zitat: 
	
	
		| 
			
				Jeder, der schon einmal seinem Geld trotz Titel hinterherlaufen musste, weiß, dass hier sicher die meisten Gläubiger irgendwann aufgeben. Wenn sie das nicht von selbst tun, dann werden sie per Gesetz dazu gezwungen, wenn eine Privatinsolvenz vorliegt. Im angenommenen Szenario wäre das ziemlich wahrscheinlich.
			
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 Ja ok, es stimmt schon, es ist ein leidiges Thema mit der Schadensbegleichung, wenn beim Verursacher nichts zu holen ist. 
Und genau hier ist die große Schwachstelle in unserer Gesetzgebung. 
Könnten die Geschädigten besser darauf hoffen, daß sie auf ihrem Schaden nicht sitzenbleiben, dann wäre die Versuchung zu solchen Gewaltorgien bzw. zur "Selbsthilfe" auch nicht so groß.  
Das Gesetz sollte einfach vorsehen, daß jemand, der anderen vorsätzlich einen materiellen Schaden zufügt, dann alles aber auch wirklich alles was er hat zu Geld machen muß, um diesen Schaden wieder zu begleichen. 
Und nicht nur er, sondern auch seine Eltern, Großeltern ect. 
Also einfach alle geradlinig Verwandten. Und wenn sie alles verkaufen müßten, scheißegal! Denn die haben diese Typen in die Welt gesetzt und mit ihrer Erziehung sicher nicht minder dazu beigetragen, daß es überhaupt soweit kommen konnte. 
Hier sollte man mit aller Härte durchgreifen, dann würde es solchen Typen schnell vergehen. Und jemandem alles wegnehmen, was er hat, finde ich noch viel härter als verdroschen zu werden.
 
	Zitat: 
	
	
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				Ernsthaft habe ich mir schon mehrfach überlegt, ob eine kontrollierte Prügelstrafe nicht hilfreich und angemessen wäre bei Gewaltdelikten. Es wäre doch schon charmant, wenn ich einem Übeltäter, der mich verprügelt hat, nun umringt von Aufsichtspersonal auf dem Gefängnishof steht und sich nicht gegen meine Prügel wehren darf.
			
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 Naja, also wir wollen doch nicht das Mittelalter wiederbeleben, oder? 
Aber wenn dir so eine Gesetzgebung gefällt, dann dürften dir wohl auch die Gesetze in Singapur gefallen (Prügelstrafe, jedoch vom Staat ausgeführt) oder die Scharia des Islam (Auge um Auge). 
Da darf doch jetzt dann demnächst auch dieses Säureopfer dem Täter eine Säure in die Augen träufeln, damit dieser auch erblindet. 
Darüber kann man jetzt denken wie man will, aber ich persönlich halte sowas für hinterwäldlerisch und primitiv, wenngleich ich durchaus verstehen kann, daß Opfer in manchen Fällen ein starkes Bedürfnis nach einer solchen Art der Bestrafung haben. 
Und den direkten Opfern oder deren Angehörigen gestehe ich dies auch zu, aber sicher keinen unbeteiligten und nicht direkt betroffenen Dritten.
 
Aber du müßtest dann auch sicherstellen, daß der Typ, der dich verprügelt hat und den du jetzt verprügeln darfst, genau die gleichen Verletzungen erleidet wie du. Sonst wäre es ja ungerecht. 
Und die vergewaltigte Frau darf ihren Peiniger unter polizeilicher Aufsicht dann auch vergewaltigen, ohne daß er sich dagegen wehren darf.   
Dafür bleibt ihm die Gefängnisstrafe erspart.   
Du siehst, so ganz ausgereift ist dieses Modell wohl noch nicht, oder? 
Und ich muß ehrlich sagen, ich sehe einen Mörder, Vergewaltiger oder Kinderschänder lieber jahrzehntelang im Knast schmoren (wo das Leben für ihn sicher auch nicht besonders schön ist), als daß ihn einer tötet und er dann einfach weg ist.  
		
		
		
		
		
		
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			11.10.2010, 07:50
			
			
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			#584
			
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			 Erfahrenes Mitglied 
			Premium Mitglied 
	
			
			
				
			
			
				 
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  Franz577
					 
				 
				Natürlich kann es sich bei den Tätern um mittellose Leute handeln. 
Aber so viel kosten ein paar abgetretene Spiegel nun auch wieder nicht, als daß man sich dieses Geld nicht doch noch irgendwie von denen holen könnte. 
Dann müssen sie es halt abstottern. 
			
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 Das Ding ist: Du musst erstmal Geld in die Hand nehmen, damit Dir im Zivilprozess (oder über einen Mahn-/Vollstreckungsbescheid) Dein Schadenersatz auf Grund strafbarer Handlung (ganz wichtig -warum sag ich gleich noch) tituliert wird.
 
Dann forderst Du die schriftlich auf zu zahlen und es kommt nix - also schickst Du hoffnungsfroh den Gerichtsvollzieher los. Die Jungs sagen dann sie haben nix und geben die eidesstattliche Offenbahrungversicherung ab. Dann hast Du erstmal wieder gutes Geld dem schlechten hinterher geworfen.
 
So und jetzt kommts: wenn die Typen nicht wegen der Sache verknackt wurden und/oder Du keinen Titel hast der aussagt, dass Dir das Geld auf Grund einer strafbaren Handlung der zum Schadenersatz verurteilten zusteht und diese dann irgendwann die Privatinsolvenz durchlaufen bekommst Du GAR NICHTS !!!
 
Und nur mal dazu: ich hab schon Fälle gehabt da haben Leute wegen 3000 Euro offener Schulden die Insolvenz durchlaufen. Und das waren noch nicht mal Rentner oder so wo man sicher davon ausgehen kann dass die den Betrag niemals abzahlen können, weil die Rente schon unter der Pfändungsfreigrenze liegt !  
		
		
		
		
		
		
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			11.10.2010, 07:52
			
			
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			#585
			
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			 Erfahrenes Mitglied 
			
	
			
			
			
				 
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		Zum Thema Kinderschänder und Sexualverbrecher: 
Die kommen nach ein paar Jahren wieder aus dem Knast und machen dann 
genau so weiter, wie vor ihrer Haftstrafe.
 
Hört sich zwar hart an, aber: Die gehören ausgerottet und bei so einer Sippe 
würde ich mir die Todesstrafe gerne wieder wünschen. Damit sowas gar nicht 
erst wieder passiert. Krankes Pack   .  
		
		
		
		
		
		
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			11.10.2010, 08:12
			
			
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			#586
			
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	| 
			
			 Erfahrenes Mitglied 
			Premium Mitglied 
	
			
			
				
			
			
				 
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  amnat
					 
				 
				Im Strafrechtsprozess interessieren den Richter die zivilrechtlichen Belange eines Schadens nicht. 
			
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 Das ist leider richtig... dabei könnte der Richter selbst einem ALG2-Empfänger zur Auflage machen den Schaden (zumindest in kleinen Raten) abzustottern.  
		
		
		
		
		
		
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			11.10.2010, 08:47
			
			
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			#587
			
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	| 
			
			 Erfahrenes Mitglied 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 25.06.2007 
				
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	Zitat: 
	
	
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				Das ist leider richtig... dabei könnte der Richter selbst einem ALG2-Empfänger zur Auflage machen den Schaden (zumindest in kleinen Raten) abzustottern.
			
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 Und das wird doch normalerweise auch so gemacht, oder?  
		
		
		
		
		
		
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			11.10.2010, 09:01
			
			
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			#588
			
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	| 
			
			 Erfahrenes Mitglied 
			Premium Mitglied 
	
			
			
				
			
			
				 
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  BKirk
					 
				 
				Jeder, der schon einmal seinem Geld trotz Titel hinterherlaufen musste, weiß, dass hier sicher die meisten Gläubiger irgendwann aufgeben. Wenn sie das nicht von selbst tun, dann werden sie per Gesetz dazu gezwungen, wenn eine Privatinsolvenz vorliegt. Im angenommenen Szenario wäre das ziemlich wahrscheinlich. 
			
		 | 
	 
	 
 Wenn der Schädiger auf Grund der strafrechtlichen Angelegenheit verurteilt wurde und der Titel gegen den selbigen mit Angabe der strafbaren Handlung erwirkt wurde unterliegt der Schadenersatzbetrag NICHT der Restschuldbefreiung im Rahmen der Privatinsolvenz !  
		
		
		
		
		
		
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			11.10.2010, 09:05
			
			
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			#589
			
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	| 
			
			 Erfahrenes Mitglied 
			Premium Mitglied 
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 12.10.2002 
				
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  Franz577
					 
				 
				Und das wird doch normalerweise auch so gemacht, oder? 
			
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 Nein, seltsamer Weise eben nicht ! Die Richter im Strafprozess kümmern sich nur darum dass der Verurteilte seine Strafe die Gerichtskosten + ggf. die Einsatzkosten der Polizei zahlt.
 
Das perverse daran... wenn es dann an´s pfänden oder um Insolvenz geht hat die Strafforderung Vorrang vor den finanziellen Ansprüchen des Geschädigten !!!
 
Willkommen in Deutschland :   
		
		
		
		
		
		
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			11.10.2010, 09:10
			
			
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			#590
			
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			 † August 2024 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 13.06.2008 
				
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Fahrzeug: E38-728iA BJ.09'98, Prins 160'''km, Auslaßv.beschäd.; E24-628CS Bj.01'80, H-Kennz.; E24-635CSI EZ 04'88, stillgelegt; F15-xDrive40d EZ 07'16
				
				
				
				
				      
			 
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						Geändert von amnat (11.11.2010 um 02:38 Uhr).
					
					
				
			
		
		
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