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 Essen Motor Show 2006
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30.03.2005, 19:14
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#1
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Hoher Priester
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
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Zitat:
Zitat von Beckskompressor
Wenn die Angaben stimmen, dann hast Du am 6. Dezember 1954 Geburtstag und nach 2000 die bisherige Fahrerlaubnis in eine EU-Fahrerlaubnis "eingetauscht".
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Knapp daneben!
Nach meiner Bundeswehrzeit als Wehrpflichtiger (nach Deiner Rechnung wurde ich dann also mit 44 einberufen  ) hab ich die dort erworbenen "großen" Führerscheine umtragen lassen. Hab also 1999 das "Scheckkartenteil" bekommen. 1999 + 5Jahre = 2004 
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30.03.2005, 19:17
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#2
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Hoher Priester
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
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Was ich aber eigentlich wissen möchte:
Reicht es zum Sehtest zu rennen + einreichen und allet wird schön oder muß ich den Kram wirklich neu machen???
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30.03.2005, 19:39
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#3
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Mitglied seit 2003
Registriert seit: 13.05.2003
Ort: Berlin
Fahrzeug: E 38 740 1999
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Ich fürchte, da bist Du in eine Verwaltungsfalle hineingeraten. Es gab leider im Zuge der EU-Fahrerlaubnis-Angleichung Verwaltungsakte, wo ordnungsgemäß erworbene BW-Fahrerlaubnisse einfach befristet worden sind (was bis Ende der 90'er Jahre nicht der Fall war). Hat also nichts mit dem Lebensalter (in deinem Fall) zu tun, sondern mit einem künstlichen Verfallsdatum. Sehtest mußt Du aber nicht machen. Solltest Dich eher an einen Fachmann wenden. Mache selber als Anwalt auch in meinem Berliner Büro solche Dinge nicht, aber schau mal in deinem Heimatort nach einem juristischen Vertreter, der da fit genug ist (genau nachfragen). Habe aber die Befürchtung, daß Du schon bei der Erteilung der "neuen" Fahrerlaubnis hättest Widerspruch einlegen müssen und jetzt alle Fristen verstrichen sind.
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31.03.2005, 10:31
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#4
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Hoher Priester
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
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War jetzt mal bei der Führerscheinstelle nachdem ich mich hier vorbereitet habe...
Also: Neue Führerscheinordnung gilt ab 1.1.99 deswegen bin ich da mit reingerutscht. Angeblich so rechtmäßig.
Ich muß jetzt innerhalb von 2 Jahren nach Ablauf ein Antrag auf Verlängerung einreichen. Danach muß der Schein neu gemacht werden.
Weiterhin braucht man noch ein ärtzliches Atest das man nicht nen Meter neben der Mütze rennt + Sehtest.
Sollte also alles klappen, aber natürlich wieder Behördengänge und so ~100€ Kosten.
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31.03.2005, 20:43
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#5
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Wer ?!
Registriert seit: 15.03.2005
Ort: Recklinghausen
Fahrzeug: BMW 740i (E38)
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also...
wenn ich mich recht erinnere, dann dürfte bei Dir C und CE erst abgelaufen sein, wenn du das 50ste Lebenjahr erreicht hast.
Vorrausgesetzt natürlich, Du hast C und CE.
Weil ab dann muss mit Amtsärztlichen Zeugnis etc. verlängert werden.
Anders bei Busführerschein.
Ich kenn allerdings auch Fälle, die mit der Umschreibung auf den neuen EU Führerschein auf einmal berechtigt waren LKW zu fahren, obwohl diese nie dafür die Fahrschule besucht hatten.
Entweder geb ich nun gerade eine falsche Info an Dich, oder in deinem "Plastik" hat sich nur ein (Verwaltungs)formfehler reingeschlichen.
Jedenfalls brauchen meine Fahrer erst eine, ich nenn sie mal "Sonderuntersuchung", wenn sie 50 werden.
Gruss an alle
Micky
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31.03.2005, 21:35
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#6
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...na sag ich doch!!!
Registriert seit: 09.02.2004
Ort: Berlin / Brandenburg
Fahrzeug: E30-Cabrio, W212
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Servus Junx!
Ich habe 1996 die "alte" Klasse 2 gemacht und 1999 den "P"-Schein!
2024 werde ich also 50 Jahre alt sein und zur "großen Inspektion" beim Onkel Doktor vorstellig!
Für die Fahrgastbeförderung hätte ich daher 11/2004 zum Arzt gemusst!
Ich habe alle Klassen auf meinem Lappen gestempelt und war sogar in der Fahrschule!!
Und jetzt für die Schnellrechner: wie alt bin ich jetzt und wie alt war ich, als ich den 2 er gemacht habe?
30 und 22!
Gruß aus dem "Jungbrunnen"
heppinger
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