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19.07.2004, 15:52
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#11
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iss schon Frühling ?!?
Registriert seit: 03.09.2003
Ort: mierlo
Fahrzeug: kein 735er mehr,nun Buell 1125R
eBay-Name: mixeddealer
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schreib doch ne Mail an "ebay", und copier Dir vorher die Seite.....solltest Du doch wissen...als Fachmann.....
Grüße >Ralle
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19.07.2004, 16:28
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#12
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† 2023
Registriert seit: 20.10.2002
Ort:
Fahrzeug: E32, Velociped NL
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Hi.
Setze mit Photoshop doch Wasserzeichen in Deine Bilder.
Dann hast Du einen Urhebernachweis.
Es sei denn,Du willst,daß Deine Bilder "geklaut" werden,
um dann auf langen und kostenintensiven Rechtswegen abzuzocken.......
Kopfschüttelnde Grüße
Knuffel
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19.07.2004, 18:53
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#13
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WTF
Registriert seit: 18.06.2002
Ort:
Fahrzeug:
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...um ein Coryright zu setzen...müssen die Bilder erstmal ein Copyright Aufdruck haben......(oder digitales Wasserzeichen wie Knuffel auch schon erwähnte)..... weiterhin muss man aber zusätzliche Maßnahmen ergreifen um seine Rechte zu sichern....
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19.07.2004, 20:42
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#14
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Administrator
Registriert seit: 29.06.2001
Ort: Unna
Fahrzeug: i7 xDrive60 (Bj.2022)
eBay-Name: twin_chriss
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Zitat:
Zitat von knuffel
Hi.
Setze mit Photoshop doch Wasserzeichen in Deine Bilder.
Dann hast Du einen Urhebernachweis.
Es sei denn,Du willst,daß Deine Bilder "geklaut" werden,
um dann auf langen und kostenintensiven Rechtswegen abzuzocken.......
Kopfschüttelnde Grüße
Knuffel
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Wer zockt denn hier wen ab? Wer verkauft denn Tipps&Tricks, die kostenlos im Web nachzulesen sind?
Nur um es klar zu stellen: mir geht es hier nur zweitrangig und die Rechte meiner Bilder. Denn wenn es danach ginge, müsste mich pausenlos aufregen, da viele meiner Bilder bereits auf anderen Webseiten zu finden sind.
Aber wenn man so einem Verkäufer mal "vor den Karren" fahren kann, so finde ich das ok. Aber mir ist der Aufwand aber wohl doch zu groß.
Gruß,
Chriss
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19.07.2004, 22:41
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#15
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† 2023
Registriert seit: 20.10.2002
Ort:
Fahrzeug: E32, Velociped NL
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Hi,Chriss.
Vielleicht habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt...........
Zitat:
Zitat von Christian
Wer zockt denn hier wen ab? Wer verkauft denn Tipps&Tricks, die kostenlos im Web nachzulesen sind?
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Sicherlich ist das nicht die feine englische Art,was die da machen.
Sie zocken mit Dingen ab,die sie geklaut haben,Bilder + T&Ts.
-Bekannt- (!)
Zitat:
Zitat von Christian
"Nur um es klar zu stellen: mir geht es hier nur zweitrangig und die Rechte meiner Bilder "
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Du hast Deine Bilder ja nicht geschützt und
nirgendwo ausdrücklich darauf hingewiesen,daß es kostenpflichtig ist,
diese zu nutzen.
Deine Rechte wären aber die Voraussetzung für Deine folgende "Idee" :
Zitat:
"Wieviel kann man wohl dafür verlangen"
Zitat Ende
Und begründest es damit:
Zitat:
"Aber wenn man so einem Verkäufer mal "vor den Karren" fahren kann, so finde ich das ok."
Zitat Ende
Vor dem komplexen Hintergrund der Urheberrechtsschutzgesetze
und deren Anwendung im Internet,
tatsächlich eine solche Vorgehensweise im Nachhinein als
"Ausgleich für Ungerechtigkeiten" in´s Kalkül zu ziehen,
hat mich dann doch etwas verwundert..........
DAS hätte man sich vorher überlegen/absichern müssen.
Sorry,Chris
Aber das war/ist für mich nicht nachvollziehbar.
Ich weiß,Rache ist süß......aber wenn schon auf diese Art,dann über die
vorher geschützten Bilder.
Du wusstest doch,wie groß die Wahrscheinlichkeit ist,daß Bilder "missbraucht"
werden.
Aber doch nicht im Nachhinein..............
Gruß
von Knuffel,der deshalb den Thread nicht versteht....
P.S.:
Zitat:
Zitat von Christian
Aber mir ist der Aufwand aber wohl doch zu groß.
Gruß,
Chriss
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Eben......
Aber vielleicht ist das Ganze ja mal eine Anregung, über Rechtsmittel
im Internet nachzudenken....
Hier nochmal ein Link,wie man seine Bilder wenigstens vor dem
"Easy-Download" (Rechtsclick...) schützen kann.
http://www.fotografen.at/fachbereich...rticle&sid=171
Geändert von knuffel (19.07.2004 um 22:59 Uhr).
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19.07.2004, 23:27
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#16
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Administrator
Registriert seit: 29.06.2001
Ort: Unna
Fahrzeug: i7 xDrive60 (Bj.2022)
eBay-Name: twin_chriss
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Zitat:
Zitat von knuffel
Vor dem komplexen Hintergrund der Urheberrechtsschutzgesetze und deren Anwendung im Internet, tatsächlich eine solche Vorgehensweise im Nachhinein als "Ausgleich für Ungerechtigkeiten" in´s Kalkül zu ziehen, hat mich dann doch etwas verwundert.......... DAS hätte man sich vorher überlegen/absichern müssen.
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Also sooo komplex ist das ganze doch wirklich nicht. Die Fotos hätten nicht verwendet werden dürfen, egal ob sie geschützt waren oder nicht. Wollte ich nun mein Recht einklagen, so wäre es keine Frage, dass ich Recht bekommen würde. Dass die Fotos von mir sind kann ich beweisen - auch wenn sie kein Wasserzeichen besitzen. Also alles ganz einfach.
Zitat:
Zitat von knuffel
Du wusstest doch,wie groß die Wahrscheinlichkeit ist,daß Bilder "missbraucht" werden.
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Nein, das jemand die Bilder für sowas verwenden würde, auf die Idee wäre ich nie gekommen. Mit dieser "Wahrscheinlichkeit" konnte ich nicht rechnen.
Zitat:
Zitat von knuffel
Hier nochmal ein Link,wie man seine Bilder wenigstens vor dem
"Easy-Download" (Rechtsclick...) schützen kann.
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Danke für den Hinweis. Aber diese Tricks bringen letztlich sowieso nichts... Sobald ein Bild auf dem Monitor angezeigt wird, liegt es bereits auf dem Rechner, an dem der Monitor angeschlossen ist - und braucht nur noch gesichert zu werden.
Gruß,
Chriss
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19.07.2004, 23:47
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#17
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† 2023
Registriert seit: 20.10.2002
Ort:
Fahrzeug: E32, Velociped NL
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Hi,Chriss.
Ich meinte auch weniger die Anerkennung der Rechte,sondern die Definition
der Höhe des Schadens den Du benennen und beweisen musst.
Und die Anerkennung desselben durch die Gerichte
Als elementare Voraussetzung für den Beginn einer Klage............
DARAUF bezog sich mein "viel,viel Spass".....
Und sowas dann im Nachhinein in Erwägung zu ziehen,hielt
ich dann doch für absolute Zeitverschwendung.
Zu den Bildern:
Ich kann von jedem Bild ein Screenshot machen....kein Prob......
Das Wasserzeichen könnte für die Weiterverwendung zumindestens
eine Hemmschwelle sein.....
Gruß
Knuffel
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20.07.2004, 06:23
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#18
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.12.2002
Ort: Frankfurt
Fahrzeug: E38 740i
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Hallo Chris,
wie währs denn, wenn Du dem, der Deine Bilder geklaut hat, auf eine andere Art ärgerst.
Du kannst doch bei EBAY ebenfalls die Beschreibung zum Freischalten des Geheimcodes einstellen, dann in der Produktbeschreibung würde ich die komplette Prozedur zum Freischalten genau beschreiben.
Damit hast Du es geschafft, dass bei dem anderen keiner mehr bietet.
Gruß Dieter
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20.07.2004, 09:56
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#19
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Administrator
Registriert seit: 29.06.2001
Ort: Unna
Fahrzeug: i7 xDrive60 (Bj.2022)
eBay-Name: twin_chriss
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Zitat:
Zitat von knuffel
Hi,Chriss.
Ich meinte auch weniger die Anerkennung der Rechte,sondern die Definition
der Höhe des Schadens den Du benennen und beweisen musst.
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Der Schaden wäre leicht zu beziffern. Als freier Fotograf ist mein üblicher Satz € 26 pro Bild. Unerlaubte Benutzung = doppelter Satz, also € 52 pro Bild.
Zitat:
Zitat von Marantzpaul
wie währs denn, wenn Du dem, der Deine Bilder geklaut hat, auf eine andere Art ärgerst.
Du kannst doch bei EBAY ebenfalls die Beschreibung zum Freischalten des Geheimcodes einstellen, dann in der Produktbeschreibung würde ich die komplette Prozedur zum Freischalten genau beschreiben.
Damit hast Du es geschafft, dass bei dem anderen keiner mehr bietet.
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Eine Möglichkeit, die früher auch mal ein Mitglied durchgeführt hat. Nur bedeutet das ganze wieder Aufwand und kostet auch noch Gebühren. Und wie lange sollte ich das Spiel treiben?
Gruß,
Chriss
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20.07.2004, 13:20
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#20
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† 2023
Registriert seit: 20.10.2002
Ort:
Fahrzeug: E32, Velociped NL
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Zitat:
Zitat von Christian
Der Schaden wäre leicht zu beziffern. Als freier Fotograf ist mein üblicher Satz € 26 pro Bild. Unerlaubte Benutzung = doppelter Satz, also € 52 pro Bild.
Gruß,
Chriss
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Ein letztes Statement.
Hi,
ich bin auch freier Fotograf und nehme 86.-- Euro pro Bild.....
Welche Größenordnung ist berechtigt,angemessen und nicht willkürlich?
Also bemüht man einen Gutachter....
(der natürlich bezahlt werden muss)
Wäre gespannt,wie DAS entschieden werden würde.....
Gruß
Knuffel
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