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Alt 25.05.2013, 18:48   #11
Setech
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Setech
 
Registriert seit: 26.06.2012
Ort: Köln
Fahrzeug: BMWs im Wechsel
Standard

Zitat:
Zitat von Mafia 1988 Beitrag anzeigen
Die einzige Möglichkeit die ich kenne ist nicht die legalste,…
Das ist sehr heiß, weil Urkundenfälschung.

Zitat:
Zitat von John McClane Beitrag anzeigen
Das Urteil ist obsolet.
Wiso, wo steht das?

Was gibt es denn rein logisch?
1.) Technische Nachrüstung
2.) Ausnahmegenehmigung wahrscheinlich nach Nasenfaktor und örtlichen Gegebenheiten abhänig
3.) Ohne Plakette einfach in die Zone fahren und vom Amt gesehen werden
4.) Ohne Plakette in die Zone fahren und nicht wissen wer gefahren ist (Halterhaftung greift hier nicht)
5.) Fälschung der Plakette

1 und 5 fällte denke ich aus.
2 kommt darauf an
3. und 4. ist allemal eine Idee wert.
__________________
"Wennst den Baum siehst, in den Du reinfährst, hast Untersteuern. Wennst ihn nur hörst, hast Übersteuern." Röhrl;
Setech ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2013, 19:19   #12
John McClane
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Die Rechtsprechung sagt, dass Du, auch wenn Du parkst, am Verkehr teilnimmst.
Der Tatbestand fordert wörtlich:
Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher
Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug
am Verkehr teil. (Im Gegensatz zu früher, dort war explizit die Fahrzeugführereigenschaft benannt)
§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat

Was ich persönlich für Schwachsinn halte ist die (mir nicht nachvollziehbare) Ausurteilung einiger Gerichte, dass Du bei Kennzeichenwechsel die Plakette ebenfalls wechseln musst.

Ziffer 4, Setech, scheidet somit aus.

Geändert von John McClane (25.05.2013 um 19:24 Uhr).
  Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2013, 19:24   #13
Todi.
Ehemaliges Mitglied
 
Benutzerbild von Todi.
 
Registriert seit: 17.06.2009
Ort:
Fahrzeug: .
Standard

Mich hat das schei... Ordnungsamt mit meinem Vito auch zweimal ohne Plakette erwischt.
Umbau gabs nicht, also verkauft und was anderes geholt.

Mittlerweile fährt der Vito mit grüner Plakette rum.......
__________________
Das Denken ist allen Menschen erlaubt, doch vielen bleibt es erspart.

___________________Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.
Todi. ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2013, 20:32   #14
Winni
Gesperrt
 
Benutzerbild von Winni
 
Registriert seit: 03.06.2006
Ort: an der Donau
Fahrzeug: E65 - 745i
Standard

Moin Gottle, macht's ned so ein Heckmeck.

Ausdrucken, eintragen, aufpappen und feddisch....
Angehängte Grafiken
Dateityp: jpg Plakette_Gr_n.jpg (86,8 KB, 39x aufgerufen)
Winni ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2013, 21:03   #15
Setech
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Setech
 
Registriert seit: 26.06.2012
Ort: Köln
Fahrzeug: BMWs im Wechsel
Standard

Zitat:
Zitat von John McClane Beitrag anzeigen
Ziffer 4, Setech, scheidet somit aus.
Nein bitte lesen. Natürlich ist man Verkehrsteilnehmer, emittiert aber nicht, weil man parkt!.

Zitat:
Allerdings geht von einem parkenden Fahrzeug keine unmittelbare Gefahr aus, da während des Parkvorgangs keine Partikelemissionen freigesetzt werden und damit das geschützte Rechtsgut – die Reinheit der Luft – nicht beeinträchtigt wird (Sandherr, DAR 2008, 209). Die Vorschrift des Verkehrszeichen 270.1 gem. § 41 II Nr. 6 StVO bedarf einer restriktiven Auslegung und betrifft nicht (auch) den ruhenden, sondern ausschließlich den fließenden Verkehr (Sandherr, DAR 2008, 409f.). Durch Nr. 153 BKat ist das Führen eines Fahrzeugs ohne Plakette bußgeldbewehrt, mithin nicht das Halten oder Parken. Das Verkehrsverbot in Umweltzonen (Z. 270.1) ist daher nicht dem ruhenden Verkehr zuzuordnen (Hentschel, StraßenverkehrsR, § 25a StVG, Rn. 5; Sandherr, DAR 2008, 409f.).

Die Voraussetzungen der Kostentragungspflicht des Halters gem. § 25a I StVG sind nicht gegeben. § 25a I StVG betrifft nur die Fälle von Ermittlungsverfahren, die wegen eines Halt- oder Parkverstoßes geführt werden. Die für die Ermittlung des Fahrers erhobene Kostentragungspflicht war unbegründet.
Also keine Halterhaftung und man muß den Fahrer direkt erwischen. Somit erspart man sich die 40€ und den Punkt, zahlt aber das falsche Parken.

Vielleicht ließt hier ja ein Jurist mit.

Ich kann nur hoffen das der Blödsinn aufhört.
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Feinstaubplaketten: ADAC hält Umweltzonen für wirkungslos - SPIEGEL ONLINE
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.miprox.de/Sonstiges/Feins...mweltzonen.pdf

Alternative ist ein Autoanhänger, den parkt man einfach und fährt das Zugfahrzeug darauf und parkt auf dem Anhänger.

Oder holt gerade einen Gebehinderten ab. (ist das politisch korrekt?)
Setech ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2013, 21:33   #16
Monacofranze
A bissal was geht immer
 
Benutzerbild von Monacofranze
 
Registriert seit: 06.04.2009
Ort: Simbach am Inn
Fahrzeug: BMW E38 750i, Bj: 1999
Standard

Ich danke Euch für die zahlreichen Antworten!

Mein Vater möchte eine legale Lösung für dieses Problem, obwohl er nicht sehr oft in Feinstaubzonen muss. Auch ist er nicht wirklich der Typ, der mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährt.

Wenn es mein Auto wäre, würde ich auch nur eine grüne Plakette draufkleben und fertig.
Ich kann nicht glauben, dass es niemand gibt, der diesen Ölofen mit einem Partikelfilter o.Ä. bestücken kann. Das Auto zu verkaufen wäre eine Schande, da er WIRKLICH im Jahreswagenzustand ist und alle bekannten Schwachstellen mit viel Geld beseitigt wurden (z.B. neue Niveaudämpfer / Stückpreis ca. 900€ netto).
Sein Audihändler, bei dem bisher alle Arbeiten durchgeführt wurden, hat einen Kontakt zu einem Hersteller für Individuallösungen dieser Art, jedoch ist dieser der Meinung dass durch den quattro - Antrieb zu wenig platz ist.

Eventuell stelle ich diese Frage nochmal im A8 Forum!

Grüße,

Hannes
Monacofranze ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2013, 21:40   #17
altbert
alszus was annersders…
 
Benutzerbild von altbert
 
Registriert seit: 10.03.2006
Ort: Baunatal, Hessisch-Sibirien
Fahrzeug: 728iA E38 Bj. 11/96 mit LPG-Anlage Vialle LPI
Standard

Dein Vater sollte mMn bei dieser Geschichte ruhig ein bißchen illegal sein.
Ich würde mir auch so'n grünes Ding draufpappen, und fertich...
altbert ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2013, 22:04   #18
Todi.
Ehemaliges Mitglied
 
Benutzerbild von Todi.
 
Registriert seit: 17.06.2009
Ort:
Fahrzeug: .
Standard

@TE: Hier der Link:Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&...1vRO6jQXKA1RaQ

Es sind dort mittlerweile auch schon ein paar Mitglieder von hier angemeldet.

Geändert von Todi. (25.05.2013 um 22:36 Uhr).
Todi. ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2013, 22:13   #19
John McClane
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Zitat:
Zitat von Setech Beitrag anzeigen
Nein bitte lesen. Natürlich ist man Verkehrsteilnehmer, emittiert aber nicht, weil man parkt!.



Also keine Halterhaftung und man muß den Fahrer direkt erwischen. Somit erspart man sich die 40€ und den Punkt, zahlt aber das falsche Parken.

Vielleicht ließt hier ja ein Jurist mit.

Ich kann nur hoffen das der Blödsinn aufhört.
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Feinstaubplaketten: ADAC hält Umweltzonen für wirkungslos - SPIEGEL ONLINE
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.miprox.de/Sonstiges/Feins...mweltzonen.pdf

Alternative ist ein Autoanhänger, den parkt man einfach und fährt das Zugfahrzeug darauf und parkt auf dem Anhänger.

Oder holt gerade einen Gebehinderten ab. (ist das politisch korrekt?)
Leider sind deine Quellen stark veraltet. Ob man emittiert oder nicht spielt dabei keine Rolle. Lies noch mal, was ich schrieb und löse dich von dem dir bekannten Begriff der Teilnahme am Verkehr.
Die Definition hierfür liefere ich gerne nach, jetzt aber nicht mehr, Fußball läuft.
Glaub mir, ich weiß wovon ich schreibe.
Ein Jurist wird nichts keine anderen Feststellungen treffen.

Obwohl...2 Juristen, 7 Meinungen.
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Alt 25.05.2013, 22:38   #20
Todi.
Ehemaliges Mitglied
 
Benutzerbild von Todi.
 
Registriert seit: 17.06.2009
Ort:
Fahrzeug: .
Standard

Zitat:
Zitat von Setech Beitrag anzeigen
Nein bitte lesen. Natürlich ist man Verkehrsteilnehmer, emittiert aber nicht, weil man parkt!. Also keine Halterhaftung und man muß den Fahrer direkt erwischen. Somit erspart man sich die 40€ und den Punkt, zahlt aber das falsche Parken.
Komisch und wieso musste ich zweimal blechen plus jeweils einen Punkt, obwohl ich nicht am Fahrzeug war?
Todi. ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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