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11.02.2009, 17:23
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#1
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Gast
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Zitat:
Zitat von Biedziuch
hey
ich weiss das 
aber die polizei hier weiss das nicht
no risk no fun
benny
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Dann pass mal auf, dass sie dir in Polen den Fahrzeugschein nicht nehmen. Dann musst du nämlich, außer saftigem Bußgeld, alle Veränderungen rückgängig machen, den polnischen "TÜV" nochmal neu machen lassen und einen neuen Fahrzeugschein beantragen. Bis zu dem Zeitpunkt ist das Fahrzeug amtlich stillgelegt. Nur, dass mal drauf hingewiesen wurde.
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11.02.2009, 17:41
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#2
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abnehmendes
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: ich F15 M50D, Frau F15 25ds-Drive, Sohn F15 M50D, Tochter E84 23D
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Zitat:
Zitat von Umsteiger
Dann pass mal auf, dass sie dir in Polen den Fahrzeugschein nicht nehmen. Dann musst du nämlich, außer saftigem Bußgeld, alle Veränderungen rückgängig machen, den polnischen "TÜV" nochmal neu machen lassen und einen neuen Fahrzeugschein beantragen. Bis zu dem Zeitpunkt ist das Fahrzeug amtlich stillgelegt. Nur, dass mal drauf hingewiesen wurde.
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Umsteiger Du hast dann noch § 3 Nr. 13 KraftStG vergessen.
Mfg DD
__________________
Ulrich Paul Hentschel *18.12.1939 - † 22.03.2010.
Ginga *06.12.1997 - † 05.03.2012.
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