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14.01.2004, 23:32
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#11
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El Gato Negro
Registriert seit: 05.06.2002
Ort: Allgäu
Fahrzeug: BMW, Audi, Opel, Kia, Suzuki, Subaru
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Es gibt keine genaue Festlegung ob ein oder zwei Nebelschlußleuchten benötigt werden.
Mein M5 hätte in der Serie normalerweise auch zwei Nebelschlußleuchten.
Da er aber auf schwarze Rückleuchten umgerüstet wurde hat er leider nur noch eine Nebelschlußleuchte in der Mitte der Stoßstange!
Schöne Grüße an alle
Gere
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16.01.2004, 11:51
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#12
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 01.03.2003
Ort: Deutschland
Fahrzeug: Schubkarre, geschippt
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NSL USA
moin,
also ich hab nen Grand Cherokee, und der is ja bek. aus den USA, und hab aber hier zwei NSL, die wahrscheinlich (eine?) nachgerüstet wurden, da ja das Standlicht der Amis sich von unserem unterscheidet und somit auch abgeändert wurde :( :(
__________________
HIER gibt es Kleenexboxen für E38
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19.01.2004, 18:26
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#13
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.04.2003
Ort: Mainz
Fahrzeug: E39 530i
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Soviel ich weiss ist die Position der Nebelschlussleuchte vorgeschrieben naemlich links oder beide Seiten.
Dem TÜV ist es wurscht ob die Rechte funktioniert aber die Linke muss gehen.
Gruss
Thomy7er
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19.01.2004, 18:39
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#14
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the Senior :-)
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
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Thomy7er
was verbaut ist, hätte der TÜV auch gern in funktion gesehen
gruss jürgen
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19.01.2004, 20:50
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#15
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El Gato Negro
Registriert seit: 05.06.2002
Ort: Allgäu
Fahrzeug: BMW, Audi, Opel, Kia, Suzuki, Subaru
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Zitat:
Original geschrieben von Thomy7er
Soviel ich weiss ist die Position der Nebelschlussleuchte vorgeschrieben naemlich links oder beide Seiten.
Dem TÜV ist es wurscht ob die Rechte funktioniert aber die Linke muss gehen.
Gruss
Thomy7er
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Dann dürfte ja mein M5 keinen TÜV bekommen!?
Der hat nämlich die Nebelschlußleuchte in der Mitte der Stoßstange (siehe Foto oben)
Wer es denn jetzt definitiv was richtig ist? Würde mich schon mal interessieren!
Vielleicht kann ja @ John McClane mehr dazu sagen!?
Greetz
Gere
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19.01.2004, 21:16
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#16
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.02.2003
Ort: München
Fahrzeug: 730i V8 (E32), 735i(E32), 750i(E32)
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Zitat:
Original geschrieben von JRAV
Meins nicht
Hätte auch nicht gewußt, wo ich sonst den PDC Pieper hätte dranmachen sollen
Um ehrlich zu sein: manchmal wünschte ich, ein paar mehr Leute würden
ihre Nebler bei schlechter Sicht anmachen, z.B. bei heftigem Regen auf der
Autobahn, wo die Rückleuchten nur winzige Funzeln sind.
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Hi,
und genau da hat die Nebelschlußleuchte absolut nix zu suchen. Sie ist bei Nebel zulässig bei Sichtweiten unter 50m. Dann ist streng genommen auch nur eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erlaubt.
Gerade bei starkem Regen gibt es nichts schlimmeres, als wenn sich sich zu den ganzen Reflexen auf den Fahrbahnen auch noch die viel zu hellen Nebelschlußleuchten spiegeln. Die können ganz schön blenden und sind deshalb dann auch aus gutem Grund verboten. Es wird nur leider viel zu selten kontrolliert, aber welcher Polizist hat schon Lust, sich bei starkem Regen mit einem Autofahrer (durch einen kleinen Fensterspalt am Besten..) über Sinn und Unsinn der NSL zu unterhalten.. .
Am besten wäre es, wenn das Auto bei eingeschalteter NSL auch nur noch 50km/h fahren könnte, dann würde kein Mensch die Dinger anmachen.
Eigentlich stören die NSL mehr als sie nutzen. Ist die Sicht so schlecht, dass ich meinen Vordermann erst sehr spät sehe, dann sollte ich es mal mit langsamer fahren probieren. Selten nutzt die Dinger mal jemand mit Sinn und Verstand (gibt's aber auch...), das bedeutet, bei dicker Suppe anmachen, sobald jemand sichtbar hinter mir ist, kann man die Funzel wieder ausmachen, blendet sonst nur.
....denkt mal drüber nach...
Gruß,
Christian.
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Ich fahre keinen Kombi. Denn wahrer Luxus ist es, sich den Kühlschrank liefern zu lassen.
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20.01.2004, 15:38
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#17
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.04.2003
Ort: Mainz
Fahrzeug: E39 530i
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Zitat:
Original geschrieben von JB740
was verbaut ist, hätte der TÜV auch gern in funktion gesehen
gruss jürgen
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Manche Fahrzeuge haben in der rechten Rueckleuchte einen Oeffnung fuer Nebelschlussleuchte
vorgesehen die allerdings mit einem Deckel mit Sollbruchstellen versehen ist den man rausbrechen
kann.
Dann beim Hersteller ne Fassung geholt und schon hat man ne 2 Nebelschlussleuchte oder
man muss den Birnentraeger austauschen der dann eine zusaetzliche Fassung fuer Nebelschluss
hat.(Der Opel Vectra moeglicherweise auch)
Also ist ne 2 Nebelschlussleuchte als Sonderausstattung zu haben.
Das ganze kannste auch rueckgaengig machen und die Birne wieder entfernen
natuerlich nur Rechts
Ansonsten hast du Recht alles was verbaut ist muss funktionieren ansonsten entfernt werden
(soweit es natuerlich gesetzlich moeglich ist)
Fahr mal ohne rechtes Ruecklicht, sieht Sch..... aus
Aber Nebelscheinwerfer z.B. sind ja nicht Pflicht sondern Sonderausstattung muessen aber
funktionieren wenn sie verbaut sind ansonsten entfernen :zwink
Bei Nebelschlussleuchte weiss ich noch nicht einmal ob es Pflicht ist
Aeltere Fahrzeuge haben ja gar keine, wenn eine montiert wurde dann war das ja eine
Extraleuchte also nicht wie heute serienmaessig im Ruecklicht integriert.
Die wurde dann links meist unter die Stossstange montiert, ob in der Mitte auch erlaubt
ist
Ich glaube irgendein Modell hat serienmaessig in der Mitte ein Nebelschlusslicht.
Aber nur Rechts ist meines Erachtens verboten
Und wie gesagt heute ist ja jedes Fahrzeug serienmaessig damit ausgeruestet aber
das es deswegen Pflicht ist
Gruss
Thomy7er
[Bearbeitet am 20.1.2004 um 15:40 von Thomy7er. Grund: Fehlerteufel]
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20.01.2004, 16:41
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#18
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.02.2003
Ort:
Fahrzeug: Seat Toledo V5 und Mercedes W124 E420 V8
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Zitat:
Original geschrieben von Thomy7er
Manche Fahrzeuge haben in der rechten Rueckleuchte einen Oeffnung fuer Nebelschlussleuchte
vorgesehen die allerdings mit einem Deckel mit Sollbruchstellen versehen ist den man rausbrechen
kann.
Dann beim Hersteller ne Fassung geholt und schon hat man ne 2 Nebelschlussleuchte oder
man muss den Birnentraeger austauschen der dann eine zusaetzliche Fassung fuer Nebelschluss
hat.(Der Opel Vectra moeglicherweise auch)
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Das habe Ich auch gemacht.
Zitat:
Original geschrieben von Thomy7er
Die wurde dann links meist unter die Stossstange montiert, ob in der Mitte auch erlaubt
ist
Ich glaube irgendein Modell hat serienmaessig in der Mitte ein Nebelschlusslicht.
Aber nur Rechts ist meines Erachtens verboten
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Z.B. Peugeot 206
:zwink
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20.01.2004, 20:06
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#19
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.09.2003
Ort: Elmshorn
Fahrzeug: E32-730i M60 (05.94), E46-328Ci (11.99)
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Um mal meinen Senf dazuzugeben, mein derzeitiges Vehikel hat GAR KEINE NSL! Da wo der Schalter sein sollte ist ne Plastikabdeckung und steht auch im Handbuch, war damals (1990) optionale Zusatzausstattung (ja, lacht ruhig... ). Gab aber nie irgendwie Probleme mitm TÜV oder so...
Greetz,
Bolle
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20.01.2004, 20:20
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#20
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.02.2003
Ort:
Fahrzeug: Seat Toledo V5 und Mercedes W124 E420 V8
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Zitat:
Original geschrieben von Bolle
Um mal meinen Senf dazuzugeben, mein derzeitiges Vehikel hat GAR KEINE NSL! Da wo der Schalter sein sollte ist ne Plastikabdeckung und steht auch im Handbuch, war damals (1990) optionale Zusatzausstattung (ja, lacht ruhig... ). Gab aber nie irgendwie Probleme mitm TÜV oder so...
Greetz,
Bolle
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Darf mann den fragen was das für ein fahrbewegungsmittel ist?
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