VIN Decoder |
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13.09.2012, 14:31
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#21
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.11.2010
Ort: Zürich
Fahrzeug: 750i 12.91, 750il 11.87, 230e 6.81, 190E 2.0, 450sel 6.9, C4 2.6E, C280 94', E320 95', E420 97', E500 05', im Alltag Volvo V70II
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Zitat:
Zitat von Puck
Und sollte dennoch das Leuchtmittel bei der Prüfung das Licht der Welt nicht erblicken, habe ich noch keinen Prüfer erlebt, der darüber hinweg sieht (während man(n) sofort und vor Ort) den "Mangel" beseitigt.
Gruß Guido
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wieso?
was will er denn sagen?? mach sie wieder raus?!
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Hört endlich auf damit Frank Zappa mit Gott zu vergleichen!
Er ist zwar ein feiner Kerl - aber er ist nicht Frank Zappa!
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13.09.2012, 15:15
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#22
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.10.2007
Ort: Lübeck
Fahrzeug: Opel Adam Rocks S
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Zitat:
Zitat von --750il--
wieso?
was will er denn sagen?? mach sie wieder raus?!
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Hä wie jetzt ??
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Wer sich verschlechtern will, muss ja erst mal auf ein Niveau kommen, ab dem es wieder abwärts gehen kann..
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13.09.2012, 15:42
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#23
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.11.2010
Ort: Zürich
Fahrzeug: 750i 12.91, 750il 11.87, 230e 6.81, 190E 2.0, 450sel 6.9, C4 2.6E, C280 94', E320 95', E420 97', E500 05', im Alltag Volvo V70II
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wenn sie nicht geht und du sie wechselst.
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13.09.2012, 23:41
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#24
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 26.06.2012
Ort: Köln
Fahrzeug: BMWs im Wechsel
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Das spielt keine Rolle, zu dem Zeitpunkt des Testens ging die Lampe nicht und das wird auf dem Protokoll vermerkt. Wenn der Prüfer ein Auge zudrückt, dann streicht er es, muss es aber nicht.
Es stellt doch kein Problem dar mit einer funktionierenden Beleuchtungsanlage zum TÜV zu fahren oder diese vor der Annahme nochmal zu prüfen.
Wenn ich ein Prüfer wäre, würde ich schon etwas genauer hinschauen, wenn schon so einfache Dinge wie Lampen nicht funktionieren.
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"Wennst den Baum siehst, in den Du reinfährst, hast Untersteuern. Wennst ihn nur hörst, hast Übersteuern." Röhrl;
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27.09.2012, 06:50
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#25
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Freude am Basteln
Registriert seit: 25.11.2007
Ort:
Fahrzeug: Smart 450 CDI. Und er läuft und läuft. 322.000 Km als dreizylinder Diesel und BMW e66 750Li N62 FIN DT18857 EZ: 2006
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Mir hatte man die Plakette ( vor 3 Jahren) verweigert wegen Zitat : fehlender unterfahrschutz . Bin dann zum nächsten Prüfer und habe ohne Probleme die plakedde bekommen. Normal finde ich das nicht.
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28.09.2012, 08:30
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#26
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Gast
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Das ist auch nicht normal, denn es sollten überall die gleichen Maßstäbe vorherrschen.
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28.09.2012, 09:02
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#27
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Lernfähiges Mitglied
Registriert seit: 10.02.2011
Ort: Langenhagen
Fahrzeug: C6, R1200RT
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Man kann in Oktober komplett kostenlos beim TÜV einen Lichttest machen.
TV NORD Gruppe - Lichttest-Wochen
Werde ich wohl vor der HU machen.
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02.02.2013, 16:56
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#28
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Mitglied
Registriert seit: 14.03.2007
Ort:
Fahrzeug: E38 728iA (4.98)
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Zitat:
Zitat von Konza
Hallo an alle
Weis jemend ob mich der Tüver zwingen kann einen "geringen Mängel" abzustellen.
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Zitat:
Zitat von Anlage VIII der STVZO
3.1.4
Stellt der aaSoP oder PI bei der Hauptuntersuchung oder bei einer Nachprüfung nach Nummer 3.1.4.3 Satz 2
3.1.4.1
keine Mängel fest, so hat er für das Fahrzeug eine Prüfplakette nach § 29 Absatz 3 zuzuteilen,
3.1.4.2
geringe Mängel fest, so sind diese im Untersuchungsbericht einzutragen. Er kann für das Fahrzeug, außer bei Untersuchungen nach Nummer 3.1.3, eine Prüfplakette nach Maßgabe des § 29 Absatz 3 Satz 3 zuteilen; der Halter hat die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, beheben zu lassen,
3.1.4.3
erhebliche Mängel fest, so sind diese im Untersuchungsbericht einzutragen. Er darf für das Fahrzeug keine Prüfplakette zuteilen; der Halter hat alle Mängel unverzüglich beheben zu lassen und das Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung unter Vorlage des Untersuchungsberichts spätestens bis zum Ablauf von einem Monat nach dem Tag der Hauptuntersuchung wieder vorzuführen. Sind bei der Nachprüfung nicht alle Mängel behoben oder werden zusätzliche Mängel festgestellt, darf die Prüfplakette nicht zugeteilt werden und das Fahrzeug ist innerhalb der in Satz 2 genannten Frist erneut zur Nachprüfung vorzuführen; der aaSoP oder PI hat die nicht behobenen oder die zusätzlich festgestellten Mängel im Untersuchungsbericht zu vermerken. Wird bei der Nachprüfung der Untersuchungsbericht nicht vorgelegt oder wird das Fahrzeug später als ein Monat nach dem Tag der Hauptuntersuchung wieder vorgeführt, so hat der aaSoP oder PI statt der Nachprüfung der Mängelbeseitigung eine neue Hauptuntersuchung durchzuführen. Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt dann immer mit dem Monat der Fälligkeit der letzten Hauptuntersuchung,
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Es ist gesetzlich festgelegt und damit sind dem Prüfer die Hände gebunden.
Im Grunde sind es die Autofahrer doch selbst schuld! Die Mängel werden nicht behoben, also werden die Gesetze verschärft:
Zitat:
Zitat von http://www.ace-online.de/ace-lenkrad/verkehr-und-umwelt/kampf-um-die-hu-plakette-933.html
Grund für die Verschärfungen ist offenbar der laxe Umgang, den Fahrzeugbesitzer in der Vergangenheit an den Tag gelegt haben. Nach Auswertung der Ergebnisse der Hauptuntersuchungen im Jahr 2011 kam der VdTÜV zu dem Schluss, dass immerhin 26,3 Prozent aller Fahrzeuge geringe Mängel aufwiesen. Nicht selten handelte es sich dabei um alte Bekannte. Denn offenbar stellten die Prüfer nach Ablauf von zwei Jahren oft dieselben Fehler fest wie bei der vorhergehenden Hauptuntersuchung. An der Spitze standen laut KBA die aktiven lichttechnischen Einrichtungen mit einer Mängelquote von 32,2 Prozent.
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