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09.08.2003, 22:09
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 01.07.2002
Ort: bei Frankfurt/Main
Fahrzeug: BMW X5 E70 3.0 SD
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Frage an die Kulanz experten
Bei meiner Mutter ihrem Astra G Bj 11.2000 ist durch die Hitze das Lekradschloss blokiert ( den Schlüssel konnte man reinstecken und es hat sich nichts mehr getan ) der ADAC hat dan mit einem Hammer und Schraubenzieher das Schloss wieder freigängig geprügelt er meinte das ist sowieso kaputt und geht auf kulanz weil das ne opel krankheit ist war schon der 3. Astra heute und der wagen ist noch keine 3 Jahre alt. :(
heute haben wir den wagen bei Opel abgeholt und da sagten die uns kulanz gibt es nur das erste jahr
wir müssten 167,-€ zahlen
das kann doch nicht sein oder ?? das so ein schloss nach fast 3 jahren kaputt geht ??
und opel das nicht bezahlen will ( würde an der hitze liegen ) ??
wer hat mit sowas schon erfahrungen und kann mir weiter helfen ??
gruss Günni
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09.08.2003, 22:25
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#2
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Wir sind Papst!
Registriert seit: 13.12.2002
Ort:
Fahrzeug: VW
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Hier müsste nicht das Garantierecht, sondern dass Gewährleistungsrecht greifen...
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09.08.2003, 22:55
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 01.07.2002
Ort: bei Frankfurt/Main
Fahrzeug: BMW X5 E70 3.0 SD
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und was heist das genau ??
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09.08.2003, 23:02
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#4
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the Senior :-)
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
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Günni
solltest mal ein kleines briefchen an Opel direkt schreiben. könntest ja nebenbei erwähnen, daß dir der ADAC-mann prophezeit hat, das sei eine opelkrankheit u. gehe auf kulanz. in deiner enttäuschung über die negativentscheidung deines händlers wirst du sie, da das thema ja für sehr viele autofahrer v. interesse ist, als info der autobild zukommen lassen.
hitze als grund anzugeben ist eine frechheit. ich habe 1 jahr in saudi arabien gearbeitet, sag deinem händler, er hat keine ahnung v. hitze.
@ Jo
wenn als neuwagen gekauft, ist es weder noch
gruss jürgen
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10.08.2003, 02:45
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#5
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Moderater Moderator
Registriert seit: 20.10.2002
Ort:
Fahrzeug: E32, Velociped NL
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Hi !
Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung liegt in der Verschiebung der Beweispflicht.
Beispiel :
Deine Flimmerkiste hat 6 Monate Garantie des Herstellers und 2 Jahre Gewährleistung
des Verkäufers .
Nach 6 Monaten musst Du dem Verkäufer nachweisen,daß es ein anfänglicher Fehler war,
also innerhalb der ersten 6 Monate der Herstellergarantie aufgetreten ist.
Soviel dazu.
Nach der Gewährleistung gibt es eine freiwillige Leistung.
Sowohl eine des Herstellers,als auch eine des Verkäufers.
Diese freiwilligen Leistungen nennt man Kulanz.
Eine rechtlichen Anspruch darauf hat man nicht.
Artig bitten ,und es gibt dann ein Ja,oder ein Nein,oder eine Teilkulanz.
Gruß
Knuffel
__________________
Gruß
Knuffel
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10.08.2003, 06:36
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 01.03.2003
Ort: Heidelberg
Fahrzeug: E39 V8 19.3 l/100 km & AUDI
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Zitat:
Original geschrieben von Günni 68
Bei meiner Mutter ihrem Astra G Bj 11.2000 ist durch die Hitze das Lekradschloss blokiert ( den Schlüssel konnte man reinstecken und es hat sich nichts mehr getan ) der ADAC hat dan mit einem Hammer und Schraubenzieher das Schloss wieder freigängig geprügelt er meinte das ist sowieso kaputt und geht auf kulanz weil das ne opel krankheit ist war schon der 3. Astra heute und der wagen ist noch keine 3 Jahre alt. :(
heute haben wir den wagen bei Opel abgeholt und da sagten die uns kulanz gibt es nur das erste jahr
wir müssten 167,-€ zahlen
das kann doch nicht sein oder ?? das so ein schloss nach fast 3 jahren kaputt geht ??
und opel das nicht bezahlen will ( würde an der hitze liegen ) ??
wer hat mit sowas schon erfahrungen und kann mir weiter helfen ??
gruss Günni
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