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Genfer Salon 2006
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30.01.2010, 20:38
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 04.06.2008
Ort: Ludwigsburg
Fahrzeug: e63-650i (02.2008)
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Reifen-Frage
Hallo,
im Fahrzeugschein meines Kumpels steht 215/55 R17 94H
ich komme aber günstig an 215/55 R17 93V...die kann er doch auch fahren oder ein Unterschied von "1" kann man doch vernachlässigen bei der Tragfähigkeit?
Geschwindigkeit ist ja eh mehr...
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30.01.2010, 23:01
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: F10 535d LCI, F32 428i, G31 M550d
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das passt...
gruß,
kai
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31.01.2010, 11:45
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#3
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Gast
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HI ,
vom Material her gesehen sicherlich kein ,,Unterschied,, und somit fahrbar , und beim TÜV oder bei Kontrollen kannst ja Glück haben das keiner etwas merkt ( denn erlaubt ist es nicht ) . Pech kannst auch haben bei Unfällen , wenn es um größere Summen geht wird die Versicherung nicht zahlen .( dann kommen meist Gutachter dazu ) Auf die paar Euro würde ich pers. nicht schauen .
Gruß buko12
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31.01.2010, 14:13
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: F10 535d LCI, F32 428i, G31 M550d
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Zitat:
Zitat von buko12
( denn erlaubt ist es nicht ) . Pech kannst auch haben bei Unfällen , wenn es um größere Summen geht wird die Versicherung nicht zahlen .( dann kommen meist Gutachter dazu
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das stimmt so nicht, und kommt auf die zulässigen achslasten an
da ich annehme, dass die deutlich unter beiden gewichtsangaben liegen, und bei vorgeschriebenen h-reifen auch in den hohen geschwindigkeitsbereichen keine einschränkungen bei v-reifen anzunehmen sind,
ist das sowohl technisch als auch juristisch absolut einwandfrei... auch beim tüv
im gegensatz zu größe und geschwindigkeitsindex (minimum) ist die traglast nicht von der eintragung abhängig- sondern von den tatsächlichen daten,
also der wirklichen achslast die eingetragen ist..
jeder reifen, der diese achslast trägt, ist zulässig, auch wenn der traglastindex möglicherwiese von der eingetragenen serienbereifung abweicht..
zum index:
94 = 670kg
93 = 650kg
wenn das betreffende fahrzeug des TE also eine maximale achslast nicht über 1300kg hat (weder vorn noch hinten), dann geht der reifen absolut in ordnung (und bei dieser reifengröße rechne ich nicht mit so einem schweren fahrzeug... das ist eher mitteklasse)
gruß,
kai
Geändert von KaiMüller (31.01.2010 um 14:18 Uhr).
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31.01.2010, 14:19
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#5
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Gast
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Ja prinzipiell hast ja Recht mit den ,,Zahlen,, - nur Du kennst ja auch die Korinthenkakka die auf jede Zahl rumreiten ( Deutsche Gründlichkeit gepaart mit Deutsche Bürokratie )
Also ich halte mich lieber immer an den Vorgaben .
Grüße buko12
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31.01.2010, 14:38
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: F10 535d LCI, F32 428i, G31 M550d
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Zitat:
Zitat von buko12
Du kennst ja auch die Korinthenkakka die auf jede Zahl rumreiten (
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in dem speziellen fall haben sie dazu weder grund noch rechtfertigung,
weder der tüv, noch die versicherung noch sonst jemand...
wenn die tragfähigkeit für die achslast ausreicht, dann reicht sie aus... fertig.
da muss man sich gar keine sorgen machen- auch nicht bei unfällen o.ä.
gruß,
kai
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