Zitat:
Original geschrieben von L7
Zitat:
Original gepostet von Loti
Frage:
Weiß jemand ob dies erlaubt ist und ob es vielleicht Folgen hat wenn was passiert(Versicherung zahlt nicht...)?
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Es ist definitiv nicht verboten, wie etwa das Handybedienen während der Fahrt.
Früher haben die Hersteller (z.B. DC) es noch gegen eine Hanftungsverzichtserklärung freigeschaltet; dies wird nun nicht mehr getan, da diese Erklärung rechtlich nicht haltbar ist. Offiziell gibt es also keine Freischaltungen mehr.
Es steht zu vermuten, daß die Versicherung rumzicken wird, wenn Sie Dir nachweisen kann, daß das Fernsehen ursächlich zum Unfall beigetragen hat.
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Das stimmt so nicht ganz - guckst Du hier: § 23(1a) StVO: Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer
des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug
steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
Benutzung bedeutet auch, das Handy während der Fahrt zu bedienen.