Ja, dann nunmehr die FZV - darauf kam es ja auch entscheidend an?

(bin übrigens beruflich nicht über das normale Maß hinaus mit Kfz-Zulassung bewandert, so sieh es mir nach..)
Die örtliche Zuständigkeit bleibt aber als Fakt gegeben - und sie ist insoweit auch immer noch die Ursache des hier diskutierten Problems.
Denn jeder Kreis regelt die Wunschkennzeichen-Frage anders. Das muss er, allein schon u.a. weil er auch unterschiedlich viele Bürger potenziell zu versorgen hat.
Vor dem 08.07. gab es hier so ohne weiteres (Saison, H, Motorrad etc.) auch kein Kennzeichen mit drei oder weniger Lettern/Zahlen. Erst seitdem zwei frühere, alte Ortskürzel wieder zugelassen sind und daher nun 3x soviele Kennzeichen wie vorher möglich sind, gibt es dafür keinen Grund mehr.
Gerade vorhin kam mir ein VW mit dem neuen-alten Ortskürzel und dahinter einem kurzen und knappen "ME1" entgegen.

Hübsch verteilt auf DIN-Größe übrigens (das hätte er auch anders haben können...).
Es gibt Landkreise, die sperren prinzipiell "XXX-HH 88". - Andere geben es aus...
Es gibt Landkreise / Städte (Köln!!), die vergeben als Buchstabe(n) prinzipiell kein Z oder ZZ. Ist anderswo trotzdem im Umlauf.
Solche Fragen sind eben
nicht bundeseinheitlich geregelt, weder in der STVZO noch in der FZV.
Olli