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		|  20.03.2006, 16:21 | #11 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 31.05.2003 
				
Ort: Deutschland 
Fahrzeug: S600 L, W220, Bj.04.05, Toyota, RAV4, Bj. 09.10.
				
				
				
				
				      | 
 
	Zitat: 
	
		| 
					Zitat von John McClane
					
				 Fakt ist, dass sowohl die Kommentare als auch die Vorschrift an sich (hier: § 51 StVZO Absatz 1 Satz 4). Demzufolge muß das Licht der Begrenzungleuchten weiß sein und darf nicht blenden.
 |  Da ist ja schön, dann haben wir einen wahren Fachmann.
 
Was passiert mit Standlichtblinkern, die gelb leuchten ? 
 
Erlischt die Betriebserlaubniss oder ist das "nur" eine Ordnungswidrigkeit.
 
Was passiert im Falle eines Unfalls, wenn der Gegner sagt, er ist durch die Blinker getäuscht worden ? 
 
Ich fahr schon 3 Jahre ohne Probleme mit gelben Standlichtblinker rum ohne Probleme, zum TÜV natürlich vorher abgeklemmt
 
MfG |  
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		|  20.03.2006, 16:41 | #12 |  
	| Gast | 
 
	Zitat: 
	
		| 
					Zitat von The real Deal
					
				 Da ist ja schön, dann haben wir einen wahren Fachmann.
 Was passiert mit Standlichtblinkern, die gelb leuchten ?
 
 Erlischt die Betriebserlaubniss oder ist das "nur" eine Ordnungswidrigkeit.
 
 Was passiert im Falle eines Unfalls, wenn der Gegner sagt, er ist durch die Blinker getäuscht worden ?
 
 Ich fahr schon 3 Jahre ohne Probleme mit gelben Standlichtblinker rum ohne Probleme, zum TÜV natürlich vorher abgeklemmt
 
 MfG
 |  Standlichtblinker sind keine Begrenzungsleuchten. Blinker haben gelb zu sein. Beides in Kombination geht nicht.  
Im Falle eines Falles würde ich sagen, dass es dadurch zu einer vermeidbaren Irritation des Unfallgegners kam und die Versicherung Dich in regress nehmen könnte. 
 
Ist übrigens nur eine OWI, allerdings haben das hier nur sone Halbstarken an ihren Golf's und Opels. Ich persönlich find's affig und prollig, aber das muß jeder selber wissen. Zumindest so lange, bis ich ihn anhalte    (die Chance sind aber eher gering zur Zeit). |  
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		|  24.03.2006, 15:20 | #13 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 29.12.2003 
				
Ort: Meschede 
Fahrzeug: Cupra Born, VW Passat GTE Variant
				
				
				
				
				      | 
 
	Zitat: 
	
		| 
					Zitat von John McClane
					
				 Schwachsinn. Ich habe mich schon wer weißt wie oft zu dem Thema ausgelassen, es gibt, wenn die Dinger nicht bis zum MArs leuchten, überhaupt keine Probleme damit.
 Die BE erlischt nur, wenn zumindest eine Gefährdung zu erwarten ist.
 
 Ich habe über das Erlöschen der BE eine Ausarbeitung angefertigt und halte Seminare darüber ab, daher weiß ich, wovon ich rede.
 |  Also heißt das jetzt, das man mit den Ringen fahren darf , aber sie nicht eintragen kann/darf/muss?
 
Gruß, 
 Mattes |  
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		|  24.03.2006, 16:38 | #14 |  
	| Gast | 
 
	Zitat: 
	
		| 
					Zitat von MatthiasHSK
					
				 Also heißt das jetzt, das man mit den Ringen fahren darf , aber sie nicht eintragen kann/darf/muss?
 Gruß,
 Mattes
 |  Die Wege der StVZO sind unergründlich    ... 
Das, was ich dazu schreibe ist meine Rechtsauffassung (und die der meisten Kollegen, die ich kenne). Demnach (leider) nicht zitierfähig. |  
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		|  24.03.2006, 17:31 | #15 |  
	| Gast | 
				  
 jeder scheinwerfer wird einem lichttechnischen gutachten unterzogen, das einbauen von standlichtringen, seien es neon oder die orig. vom e39, ist eine veränderung der bauart und damit abnahmepflichtig, dies geschieht per einzelabnahme auf der grundlage des lichttechnischen gutachtens welches ihr machen lassen müsst. diese gutachten belaufen sich um die 500€ kosten... 
nur so ist es wirklich legal!!! 
egal was ihr in einem scheinwerfer etc. umbaut ist eine bauartveränderung, auch wenn ihrs ohne das besagte gutachten vom eurem tüvprüfer eingetragen bekommt!!!
 
so und jetzt bin ich auf gegenteilige meinungen und diskussionen gespannt...     
über den sinn solcher gesetze lässt sich sicher streiten... ...ebenso wie man mit einem aus der usa importierten fahrzeug die scheiben vorn getönt haben darf und bei einem deutschen fahrzeug nicht?! wieso ist es bei einer US-version im schadensfall auf einmal legal?! bei der deutschen jedoch nicht?! da stimmt doch etwas nicht...      bsp. ein angefahrener fussgänger... 
die usa hat keinerlei solcher gesetzestexte und die kommen damit auch klar... ...seien es felgen, scheibentönungen oder sonstige umbauten... |  
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		|  24.03.2006, 17:36 | #16 |  
	| Hoher Priester 
				 
				Registriert seit: 26.11.2002 
				
Ort: Berlin 
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
				
				
				
				
				      | 
 
	Zitat: 
	
		| 
					Zitat von Fuffy
					
				 jeder scheinwerfer wird einem lichttechnischen gutachten unterzogen, das einbauen von standlichtringen, seien es neon oder die orig. vom e39, ist eine veränderung der bauart und damit abnahmepflichtig, dies geschieht per einzelabnahme auf der grundlage des lichttechnischen gutachtens welches ihr machen lassen müsst. diese gutachten belaufen sich um die 500€ kosten...nur so ist es wirklich legal!!!
 |  und genau so hab ich es seinerzeit gemacht.     
Ich hoffe wir können endlich mal ein Strich unter die Sache machen    |  
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		|  24.03.2006, 17:57 | #17 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 20.06.2004 
				
Ort: NRW 
Fahrzeug: 540i E60 EX 728i E 38
				
				
				
				
				      | 
 
	Zitat: 
	
		| 
					Zitat von TomS
					
				 und genau so hab ich es seinerzeit gemacht.     
Ich hoffe wir können endlich mal ein Strich unter die Sache machen    |  warst aber net so blöd, 500 Euronen dafür zu lacken           
Gruß  Lex
				__________________"Ich bin eine Mischung aus jung und erfahren, so etwas findet man sonst ja nur auf dem Straßenstrich." Stromberg
 |  
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		|  24.03.2006, 18:35 | #18 |  
	| Hoher Priester 
				 
				Registriert seit: 26.11.2002 
				
Ort: Berlin 
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
				
				
				
				
				      | 
 nein, so teuer war es net. Hab mehrere Gutachen gleichzeitig machen lassen, da gab´s dann ordentlich Rabatt    |  
	|   |     |  
	
		
	
	
	
		|  24.03.2006, 18:58 | #19 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 07.08.2002 
				
Ort: Pinneberg (HH) 
Fahrzeug: E39 540iA touring & E38 730dA
				
				
				
				
				      | 
 moin tom, 
tja... da bist du mir um viele meilen ärger voraus    ...
 
ich klemm die dinger ab und führ dat dann so vor... vielleicht geben sich die staatsvertreter damit ja zufrieden...    
marco |  
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		|  24.03.2006, 19:01 | #20 |  
	| Gast | 
 
	Zitat: 
	
		| 
					Zitat von Fuffy
					
				 ...ebenso wie man mit einem aus der usa importierten fahrzeug die scheiben vorn getönt haben darf und bei einem deutschen fahrzeug nicht?! wieso ist es bei einer US-version im schadensfall auf einmal legal?!  bei der deutschen jedoch nicht?! da stimmt doch etwas nicht...      bsp. ein angefahrener fussgänger... |  Ist es ja nicht. War es nie.  
Die Folie muß auch hier dann raus. |  
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