Ich spiele mit dem Gedanken, den
Nachrüstsatz Zusatzfernscheinwerfer Xenon einzubauen.
Kostet mittlerweile nur noch ca. 330€ für den kompletten Umbausatz.
Der Spass ersetzt die Nebelscheinwerfer und war im BMW Zubehör erhältlich.
Nun stellt sich mir die Frage, wie die Scheinwerfer nach StVO behandelt werden.
Denkbar wäre:
1) Als Nebelscheinwerfer, mit entsprechendem Ordnungsgeld bei Missbrauch
2) Als Fernlicht, bei Gegenverkehr abzuschalten, Ordnungsgeld b. M.
3) Als Zusatzabblendlicht/Tagfahrlicht/wie auch immer, kein Ordnungsgeld
Kann mir da jemand helfen?
