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11.12.2007, 22:17
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#1
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† 2023
Registriert seit: 20.10.2002
Ort:
Fahrzeug: E32, Velociped NL
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Zitat:
Zitat von 730i Schnitzer
Da das Teil im Auto war nimmt es der freundliche nicht zurück nur wenn noch unbenutzt ist mit 10% abzug ab 20,- € und das auch bei Werkstätten.
G. Matze
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Hi Matze.
Das ist nicht zulässig.
Auch bei Ersatzteilen gilt die gesetzliche Gewährleistung!
Auch wenn ein Neudefekt sich erst nach Einbau herausstellen kann,
spielt das keine Rolle.
Hier sollte man sich keinen Knopf an die Backe nähen lassen.
Zum Streitfall kann es kommen, wenn der Verkäufer behauptet,
der Defekt wäre beim Einbauen oder durch Fehler am Fahrzeug entstanden.
Dabei ist aber der Verkäufer in der Beweispflicht (!).
Gruß
Knuffel, selbst Ersatzteilanbieter (nicht im KFZ-Bereich)
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11.12.2007, 22:32
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#2
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Always straightforward!
Registriert seit: 01.02.2005
Ort: Frankfurt
Fahrzeug: '94 Brodie Expresso
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Zitat:
Zitat von knuffel
Knuffel, selbst Ersatzteilanbieter (nicht im KFZ-Bereich)
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Die Organmafia besitzt aber brancheneigene Methoden zur Regulierung von Gewährleistungsansprüchen und unterliegt nicht den gesetzlichen Bestimmungen, somit hält sie einem Vergleich mit dem Kfz-Bereich nicht stand!
Lasst euch vom Knuffel bloss keinen Kopf an die Jacke... äääh...Knopf an die Backe nähen! 
__________________
Wäre es nicht adäquat, den Usus heterogener Termini zu minimieren?
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11.12.2007, 23:25
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#3
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† 2023
Registriert seit: 20.10.2002
Ort:
Fahrzeug: E32, Velociped NL
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Zitat:
Zitat von HighWheels
Lasst euch vom Knuffel bloss keinen Kopf an die Jacke... äääh...Knopf an die Backe nähen! 
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Jaja....
The Devil´s Advocate.....
Zitat :
Davon zu unterscheiden ist die gesetzliche GEWÄHRLEISTUNG.
Für die gilt eine Verjährung von regelmäßig 2 Jahren.
Wenn das Ersatzteil von einer Werkstatt eingebaut wurde gilt eine Verjährung nach § 634a I Nr.1, weil es sich hier um einen Werkvertrag handelt. Der Anspruchsgegner wäre also die Werkstatt.
Wurde das Teil selber eingebaut, gilt eine Verjährung nach § 438 I Nr.3, weil es dann ein Kaufvertrag mit dem Autofachhändler gewesen wäre.
Also : Anwälte hier, ran an den Speck... 
Wäre schön, wenn mir hier einer davon -fundiert- einen Paragraphen
nennen könnte, der auch mich bei meinen Kunden beim Ersatzteilverkauf
aus der Gewährleistung nimmt..
Doch Jim Knopf ?
Gruß
Knuffel
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12.12.2007, 08:41
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.09.2007
Ort: Karlsruhe
Fahrzeug: Jeep Grand Cherokee 5,7 HEMI+zwei Smart´s
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Zitat:
Zitat von HighWheels
Die Organmafia besitzt aber brancheneigene Methoden zur Regulierung von Gewährleistungsansprüchen und unterliegt nicht den gesetzlichen Bestimmungen...l
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Die können durchaus eigene Methoden haben, aber gesetzeskonform müssen
die trotzdem sein.
Also der Händler muss innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf das defekte Teil ersetzen oder reparieren.
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27.12.2007, 13:58
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#5
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Neues Mitglied
Registriert seit: 09.10.2007
Ort: München
Fahrzeug: E36 328i Touring '96
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Hatte diesen Fall mal bei einer Wasserpumpe für einen e36...
Die neue Pumpe wurde nach 10km wieder undicht - Wurde allerdigns ohne Probleme umgetauscht...
Viel Erfolg!
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31.12.2007, 15:07
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#6
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Neues Mitglied
Registriert seit: 15.09.2005
Ort: Braunschweig
Fahrzeug: 740Bj93,Touareg2012,
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Hatte mal einen defekten Seilzug bei nem 520i(Wählhebel zum Getriebe) der war ein paar cm zu kurz geraten.  Nach einigen Diskussionen hat der Freundliche einen zweiten bestellt und mit ungläubigem Staunen festgestellt das der erste wirklich zu kurz war 
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07.01.2008, 19:28
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#7
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Black-Beamer-Driver
Registriert seit: 06.07.2007
Ort: Deggendorf
Fahrzeug: E38 728i (11.1996)
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wenns um Dichtungen geht, dann kann ich euch eines sagen:
Nur 20%aller teile sind 1A qualität.
Doch allein die falsche handhabe kann das teil schon zerstören.
Mir selbst ist es schon passiert, das ich beim Freundlichen Teile (Motorkomplettüberholung, M42) bzw. Dichtungen gekauft habe, die wir in der Firma produziert haben und die meines ermessens schon bei der übergabe vom BMW-Teilelager defekt waren.
Ich habe die Teile sofort zurückgegeben und dann darauf gewartet, wie sich mein damaliger Chef (in derQS) wahnsinnigst über das aufregt. uns wurden wg. 3 O-Ringen, die ich als defekt herausgefiltert habe, eine komplette charge zurückgeschickt...
das schlimme war, das bei 15000 teilen nur 10 komplett defkte dabei waren, und bei denen eben die, die ich bei BMW reklamiert habe...
Es gibt keine 100%ige Qualität.
Ist nich gewinnbringend möglich, auch wenn viele Firmen (z.B. wir) versuchen das durchzuringen.
Somit kommen leider auch defekte ersatzteile zum Kunden, der sich dann natürlich furchtbar darüber ärgert.
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08.01.2008, 07:40
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#8
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Ölpreistreiber
Registriert seit: 04.07.2007
Ort: Mannheim
Fahrzeug: E32-730V8 (09.93), Automatik, Mercedes slk280 R171 BJ.2006
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@ domi
Hatte ich bei meinem gerade auch.
Vor knapp drei Monaten die entlüftung gemacht und jetzt wieder am Ar... !
Also alles nochmal raus und neu!
Jetzt ist hoffentlich Ruhe.
ist aber tatsächlich so - 100% 1A ware sind in einer Lieferung nie dabei!
Ist gerade bei Massenproduktionen oft auch gar nicht machbar ( Fertigungstoleranzen, Materialabweichungen, etc.).
Denke, es kommt dann darauf an, wie man mit seinem Händler wegen des defektenTeils spricht.
Alter Satz: wie man in den Wald ruft, so kommts auch wieder zurück!
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08.01.2008, 09:21
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 10.11.2007
Ort: HALFING
Fahrzeug: E38,735i,9/99;E38,728i,6/96; vw-buggy,bj.69
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Zitat:
Zitat von knuffel
Hi Matze.
Das ist nicht zulässig.
Auch bei Ersatzteilen gilt die gesetzliche Gewährleistung!
Auch wenn ein Neudefekt sich erst nach Einbau herausstellen kann,
spielt das keine Rolle.
Hier sollte man sich keinen Knopf an die Backe nähen lassen.
Zum Streitfall kann es kommen, wenn der Verkäufer behauptet,
der Defekt wäre beim Einbauen oder durch Fehler am Fahrzeug entstanden.
Dabei ist aber der Verkäufer in der Beweispflicht (!).
Gruß
Knuffel, selbst Ersatzteilanbieter (nicht im KFZ-Bereich)
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hallo. ja,so ist es. bin zwar die letzten jahre etwas ruhiger geworden,aber hab schon viele,viele autos repariert und viele teile gekauft. waren hin und wieder auch fehlerhafte dabei,hatte aber noch nie schwierigkeiten,auch bei bmw nicht,daß diese anstandslos getauscht wurden. auch wenn sie schon eingebaut wurden. schöne grüße andi.
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08.01.2008, 11:21
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#10
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-Multiple Persönlichkeit-
Registriert seit: 31.07.2006
Ort: Graz
Fahrzeug: E32 750iL (3.91); Golf V TSI; Golf II GTI 16V (2.89)
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Hatte ich auch einmal, hab dann das Auto verkauft und der neue Besitzer frage mich auch, ob die die ich eingebaut hatte gebrauct war oder so.
Natürlich nicht, sowas kömmt bei mir nicht in frage.
Aber dazu mal eine andere frage, gibts denn eine möglichkeit eine solche kurbelgehöuse entlüftung im ausgebauten zustand auf funktion zu testen? Bzw. WAS kann man da falsch handhaben? beim V12 sinds doch nur (pro seite) 4 schrauben und beim V8 nur 8 oder 9?
Gruß
|)aywalker
__________________
Alte Chinesische Bauernregel aus der Ming-Zeit:
Das Gerechtigkeitsempfinden ist genauso willkürlich und wechselhaft wie das Modebewusstsein
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