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			21.04.2007, 15:40
			
			
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			#11
			
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			 Freund gediegenen Fahrens 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 02.09.2005 
				
Ort: Nähe Heidelberg 
Fahrzeug: 735iA(Bj.06/87) - Z3 2.0i(BJ.07/99) - E30 316i(Bj.01/89)
				
				
				
				
				      
			 
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  StefanP
					 
				 
				Ja und auf der Rückseite links müsste der Spruch stehen von wegen das Tatsächliche Daten vom Fahrzeug von den eingetragenen Abweichen können. Kanns grad nich nachlesen, der Schein liegt sinnvollerweise im Auto 
 
Gruß 
Stefan 
			
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 Servus Stefan, 
ja hast recht, da steht der Satz:
 "Hinweis zu Feld (15.1) bis (15.3) 
Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Typ- oder Einzelgenemigung am Fzg. angebracht werden. Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil1 ist hierfür nicht erforderlich."
Die Frage ist nur wie immer bei Behörden-Schriften, wie genau ist das zu verstehen, bin da leider noch nicht so im Bilde     
was genau ist die  gültige Typ- oder Einzelgenemigung ?   
Ist das einfach eine ABE der Reifen/Felgen? 
D.h. man muss sich Reifen, die per ABE auf das Fzg. passen, nicht mehr eintragen lassen, sondern muss nur die ABE mitführen? 
...wäre natürlich zu bisher eine Vereinfachung und würde in meinem Fall heißen ich müsste mir nur von BMW die "ABE" für die Felgen besorgen (sind ja original Z3), wäre raus aus dem Schneider und kann meinen Ärger vergessen (außer BMW will wieder Geld dafür, dann ärgere ich mich wieder   )
 
Oder liege ich mit meiner "ABE"-Theorie falsch ???  
		
		
		
		
		
		
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			23.04.2007, 23:11
			
			
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			#12
			
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			 Ehem. Org. Nordhessenstam 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 22.04.2002 
				
Ort: Naumburg (Hessen) 
Fahrzeug: C4 Grand Picasso LPG ehemals E32 730i Bj 88 LPG
				
				
				
				
				      
			 
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  Beamer
					 
				 
				Servus Stefan, 
ja hast recht, da steht der Satz:
 "Hinweis zu Feld (15.1) bis (15.3) 
Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Typ- oder Einzelgenemigung am Fzg. angebracht werden. Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil1 ist hierfür nicht erforderlich."
Die Frage ist nur wie immer bei Behörden-Schriften, wie genau ist das zu verstehen, bin da leider noch nicht so im Bilde     
was genau ist die  gültige Typ- oder Einzelgenemigung ?   
Ist das einfach eine ABE der Reifen/Felgen? 
D.h. man muss sich Reifen, die per ABE auf das Fzg. passen, nicht mehr eintragen lassen, sondern muss nur die ABE mitführen? 
...wäre natürlich zu bisher eine Vereinfachung und würde in meinem Fall heißen ich müsste mir nur von BMW die "ABE" für die Felgen besorgen (sind ja original Z3), wäre raus aus dem Schneider und kann meinen Ärger vergessen (außer BMW will wieder Geld dafür, dann ärgere ich mich wieder   )
 
Oder liege ich mit meiner "ABE"-Theorie falsch ???  
			
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Hast Du deinen alten Brief nicht wiederbekommen??? 
da steht alles drin und kansnte als Kopie ja mitführen und alles ost paletti.  
		
		
		
		
		
			
				__________________ 
				Schöne Grüße aus Nordhessen 
Markus oo=00=oo
      NUR GAS OHNE BENZIN
			 
		
		
		
		
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			24.04.2007, 12:23
			
			
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			#13
			
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			 Freund gediegenen Fahrens 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 02.09.2005 
				
Ort: Nähe Heidelberg 
Fahrzeug: 735iA(Bj.06/87) - Z3 2.0i(BJ.07/99) - E30 316i(Bj.01/89)
				
				
				
				
				      
			 
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		den alten Brief habe ich, stehen da auch eingetragene Felgen/Reifen drin? Muss ich glatt mal schauen, dachte immer, dass steht nur im Schein   
		
		
		
		
		
		
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			24.04.2007, 21:45
			
			
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			#14
			
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			 Ehem. Org. Nordhessenstam 
			
	
			
			
				
			
			
				 
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Ort: Naumburg (Hessen) 
Fahrzeug: C4 Grand Picasso LPG ehemals E32 730i Bj 88 LPG
				
				
				
				
				      
			 
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  Beamer
					 
				 
				den alten Brief habe ich, stehen da auch eingetragene Felgen/Reifen drin? Muss ich glatt mal schauen, dachte immer, dass steht nur im Schein   
			
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.... und steht es im Brief??? 
bei mir stehen die alle drin.  
		
		
		
		
		
		
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			25.04.2007, 22:38
			
			
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			#15
			
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			 Freund gediegenen Fahrens 
			
	
			
			
				
			
			
				 
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  IsthaMobil
					 
				 
				.... und steht es im Brief??? 
bei mir stehen die alle drin. 
			
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 ...Tatsache es steht drin      , auf die Idee wäre ich glaube ich in den nächsten Jahren nicht gekommen. Der Vorbesitzer hatte schon den neuen Fzg.Schein und hat gefragt, ob ich den alten auch wollte, habe ihn aber nur wegen der Vorbesitzereintragungen genommen. Naja, jetzt ist er auch für noch was gut. 
 
Danke dir für den Tipp           
Also hat sich mein anfänglicher Ärger größtenteils gelegt, mal sehen ob ich mal in eine erklärungsbedürftige Situation bei den grün-weißen Kollegen komme, den Brief sollte man ja nicht im Fzg. dabei haben    .  
		
		
		
		
		
		
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			25.04.2007, 22:54
			
			
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			#16
			
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			 Ehem. Org. Nordhessenstam 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 22.04.2002 
				
Ort: Naumburg (Hessen) 
Fahrzeug: C4 Grand Picasso LPG ehemals E32 730i Bj 88 LPG
				
				
				
				
				      
			 
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		Der entwertete ist ja kein Problem im Auto zu lassen, der hat ja extra ein Entwertungsstempel.  
 
Hauptsache es konnte erstmal geholfen werden und man ist beruhigt. 
		
		
		
		
		
		
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