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 Für Infos, Ausstattungs-liste und Füllmengen Ihres BMW, folgend Fahrgestell-Nr. eingeben (die letzten 7 Stellen):
 
 
 
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		|  27.09.2005, 13:33 | #11 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 06.01.2005 
				
Ort: b Bielefeld 
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
				
				
				
				
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	Zitat: 
	
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					Zitat von Aschallnick
					
				 Wenn er Händler ist und Dir sein eigenes Fahrzeug "privat" verkaufen will, kann er das nicht unter Ausschluss der Gewährleistung. |  Doch, das kann er tun. Aber auch nur, wenn es wirklich sein eigenes privates  Fahrzeug war. Denn dann handelt er nicht als Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeit gem. § 14 (1) BGB, so daß es kein Verbrauchsgüterkauf gem. § 474 BGB ist mit der Folge, daß der Gewährleistungsausschluß nicht nach § 475 BGB unwirksam ist. 
 
Greets 
RS744 |  
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		|  27.09.2005, 18:00 | #12 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 29.12.2003 
				
Ort: Meschede 
Fahrzeug: Cupra Born, VW Passat GTE Variant
				
				
				
				
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	Zitat: 
	
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					Zitat von RS744
					
				 Doch, das kann er tun. Aber auch nur, wenn es wirklich sein eigenes privates Fahrzeug war. Denn dann handelt er nicht als Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeit gem. § 14 (1) BGB, so daß es kein Verbrauchsgüterkauf gem. § 474 BGB ist mit der Folge, daß der Gewährleistungsausschluß nicht nach § 475 BGB unwirksam ist. 
 Greets
 RS744
 |  Schon klar, aber er sagt ja gar nicht, dass er Händler ist. Er tritt nur als Privatperson auf. Trotzdem würd mich interessieren, ob es nun vielleicht doch seine roten Kennzeichen sind. Er hat das Auto angeblich im August gekauft und will es nun schon wieder loswerden weil er noch eine S-Klasse hat. (Nen Diesel, deswegen holt man sich auch bestimmt einfach mal nen Fuffi   ) Auf jedenfall klingt das für mich eher nach Händler...
  
 Gruß, 
  Mattes |  
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		|  27.09.2005, 18:26 | #13 |  
	| † 05.05.2017 
				 
				Registriert seit: 12.04.2005 
				
Ort: on the road 
Fahrzeug: e34 540i Touring und andere Fahrzeuge
				
				
				
				
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	Zitat: 
	
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					Zitat von rednose
					
				 nööö..kein leider   
Diese "Praxis" hat mir schon so manches mal das Leben erleichtert    
Ist doch Geldschneiderei das ich ansonsten für eine kurze Überführung sofort ein 5-Tage-Kurzeitkennzeichen bei meinem STVA holen müßte...
  
Da "arrangiere" ich das doch lieber mit dem Händler meines Vertrauens (und dessen 06er-Nummer) und deklariere das ganze als Probefahrt ! |        
Matthes |  
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