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Alt 26.04.2016, 18:06   #1
KaiMüller
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von KaiMüller
 
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
Standard

Das ist Unsinn und steht im Widerspruch zu den Regeln des vorm. Fernabsatzgesetzes.
Die könnten sie nebenbei auch nicht durch AGB außer Kraft setzen. Solche wären unwirksam.

Sowas können die nur machen, wenn sie im Haus was verkaufen, aber nicht im Versand.

Geändert von KaiMüller (26.04.2016 um 21:30 Uhr).
KaiMüller ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.04.2016, 20:13   #2
Taaro
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 08.09.2015
Ort:
Fahrzeug: 740d xdrive (02.12)
Standard

extra für sie bestellt. Herrlich 😏

Selbst das Thema "Sonderanfertigungen" ist meist sehr kundenfreundlich ausgelegt.

Also drauf bestehen, ansonsten Anwalt geben.... Immer blöd wegen den paar Kröten. Zumindest weis jetzt jeder, wie seriös diese Firma zu bewerten ist.
Taaro ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.04.2016, 20:36   #3
synd
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von synd
 
Registriert seit: 11.01.2013
Ort: Regensburg
Fahrzeug: E23 735i Highline (02.86) , E38-750i (12.96) , E38-740iL Individual LPG KME (02.98)
Standard

Durch irgendwelche Hinweise ob in einer Mail oder in den AGBs, können die nicht einfach das Fernabsatzgesetzt ausser Kraft setzen. Zudem steht davon in den AGBs nichts.

Wenn du in deren online Shop bestellst, ist das einfach eine Bestellung im online Shop. Fertig.

Was in der Praxis nun rauskommt, ist natürlich die andere Seite. Wegen 20€ zum Rechtsanwalt ? Keine Ahnung. Klar hier gehts einfach ums Prinzip.
synd ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.04.2016, 21:33   #4
KaiMüller
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von KaiMüller
 
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
Standard

Der Vollständigkeit halber und wegen der Korrektheit sei gesagt, dass es das Fernabsatzgesetz nicht mehr gibt.
Dessen Regelungen wurden aber mit der Schuldrechtsreform 2002 im Wesentlichen wortgleich in die §§312b ff. BGB überführt.
(Hier einschlägig §312g I BGB i.V.m. § 355 BGB)

Ergo: die sind gesetzlich zur Rücknahme verpflichtet.

Geändert von KaiMüller (26.04.2016 um 21:39 Uhr).
KaiMüller ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.04.2016, 07:06   #5
The Stig
Some say...
 
Benutzerbild von The Stig
 
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
Standard

Bei denen sitzt offenbar jemand in der Verwaltung, der den Unterschied zwischen Fernabsatz und Ladenverkauf nicht kennt.
__________________
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) BMW Classic Allgäu
The Stig ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.04.2016, 08:12   #6
Paule
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Paule
 
Registriert seit: 14.01.2009
Ort: Oberfranken
Fahrzeug: F01 - 730dxD - Bj.01.13
Standard

ich hab den Herrn nun darauf hingewiesen, dass sie sich nicht
an das Fernabsatzgesetz halten. Die Antwort steht noch aus.
Paule ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.04.2016, 08:21   #7
Andimp3
Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von Andimp3
 
Registriert seit: 11.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI
Standard

Das gibts, wie hier schon erwähnt, als separates Gesetz doch gar nicht mehr.

Wenn man schon mit Gesetzen um sich wirft dann bitte auch mit den Richtigen. Das wäre hier das BGB.
Andimp3 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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