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Alt 16.05.2014, 09:17   #1
Claus
State of Independence
 
Benutzerbild von Claus
 
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
Standard

Zitat:
Zitat von Setech Beitrag anzeigen
Gilt die denn überhaupt.
Kurz: Ja! Weil sie in der Praxis absolut anerkannt wird. Ich habe in diesem Thread auch was dazu geschrieben.
__________________
"Wer sich allzu grün macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe

Claus ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.05.2014, 10:02   #2
Nilson
schon über 10 Jahre dabei
 
Benutzerbild von Nilson
 
Registriert seit: 06.01.2009
Ort: Muldentalkreis
Fahrzeug: VW T5
Standard

Für den Octavia meiner Frau wurde die Plakette auch gleich bei der Zulassungsstelle mit ausgegeben - bedruckt.
__________________
Viele Grüße Jens

Willst du leben irgendwann, wenn nicht jetzt- wann denn dann ???
Nilson ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.05.2014, 10:14   #3
Claus
State of Independence
 
Benutzerbild von Claus
 
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
Standard

Zitat:
Zitat von Nilson Beitrag anzeigen
Für den Octavia meiner Frau wurde die Plakette auch gleich bei der Zulassungsstelle mit ausgegeben - bedruckt.
Was auch viel pragmatischer ist, denn hier hat der Gesetzgeber einfach nicht weit genug gedacht. Die meisten "Filzstifte" verbleichen sehr schnell, auch die angeblich lichtechten halten einer permanenten Sonneneinstrahlung (BTW: Welche Sonne? Im Mai hat sich das Ding noch nicht blicken lassen.) nicht lange stand.
Wie schon erwähnt, bedruckt auch der hiesige BMW-Vertragshändler hier in LEV seit Jahren die Feinstaubplaketten und er hat dafür eine eigene Maschine. Da dort täglich mehrere Fahrzeuge zum TÜV gefahren werden, ist das auch von der Seite her absolut akzeptiert und legitim (wenn auch nicht nach den manchmal realitätsfremden Buchstaben des Gesetzes ).
Claus ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.05.2014, 13:42   #4
Setech
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Setech
 
Registriert seit: 26.06.2012
Ort: Köln
Fahrzeug: BMWs im Wechsel
Standard

Zitat:
Zitat von Claus Beitrag anzeigen
Was auch viel pragmatischer ist, denn hier hat der Gesetzgeber einfach nicht weit genug gedacht.
Das Fehlt ein "wie immer" - also "Was auch viel pragmatischer ist, denn hier hat der Gesetzgeber wie immer einfach nicht weit genug gedacht."

Ich habe es nicht gefunden - kann mich mal jemand mit der Nase darauf stupsen. Wo wird denn die Stift in §3 eingeschränkt?
__________________
"Wennst den Baum siehst, in den Du reinfährst, hast Untersteuern. Wennst ihn nur hörst, hast Übersteuern." Röhrl;
Setech ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.05.2014, 13:47   #5
Olli
fährt wieder 7er
 
Benutzerbild von Olli
 
Registriert seit: 21.10.2003
Ort:
Fahrzeug: 316i compact (05/97); 535iA (05/92); 540iA (12/92); 730iA (10/92); 840Ci (05/94); Z3 Coupé 2.8 (05/98)
Standard

Zitat:
Zitat von Setech Beitrag anzeigen
Wo wird denn die Stift in §3 eingeschränkt?
Im § 3 gar nicht, im Anhang zur BImschV nur dergestalt wie nachstehend verlinkt:

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) 35. BImSchV - Einzelnorm

edit: Ach, da war doch mal was...
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.ruhrnachrichten.de/staedt...;art932,614590

Olli

Geändert von Olli (16.05.2014 um 13:56 Uhr).
Olli ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.05.2014, 14:14   #6
Setech
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Setech
 
Registriert seit: 26.06.2012
Ort: Köln
Fahrzeug: BMWs im Wechsel
Standard

Also gar nicht. Im Anhang 1 Plakettenmuster (zu § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1) sehe ich "Schriftfeld: 60 x 20 mm" und "Schrift: schwarz RAL 9005, mit lichtechtem Stift"
Also ist ein Stift zu verwenden, sonst hieße es auch Druckfeld und eine Schriftart für den Druck wäre vorzugeben. RAL 9005 bezieht sich ebenfalls auf einen Stift. Toner in RAL 9005 oder Tinte habe ich noch nie zum verkauf gesehen.
In der Anlage sieht man das beschriftetete Feld in einer Normschrift und alles weist auf einen Stift hin und nicht auf einen Druck.


Das ist aber typisch für die heutige Zeit - es soll sich genau an xy gehalten werden, aber wenn das Amt es umsetzt, dann wird es schwammig. Ist auch egal sich darum zu streiten. Im Gesetz lese ich "Stift" - fertig.

Wenn die Schrift nach kurzer Zeit nich lesbar wäre (meine Plakette wurde beschriftet und ist seit der Einführung am Fahrzeug, weil ich ein einer grünen Zone wohne) und ich würde ein Ticket bekommen, wäre ich auf dem Amt.
Vorher würde ich versuchen die Plakette zu tauschen - natürlich kostenfrei.
Da würde der Beschrifter haften. Auf der Quittung steht ja nicht umsonst der Name des Bearbeiters. Da nehme ich mir gerne fünf Minuten.
Setech ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.05.2014, 16:46   #7
BMW-Fahrer-80
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 30.07.2010
Ort: Halle
Fahrzeug: 735iA (04.00), BRC LPG
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Heute habe ich einen Wagen aus dem Main-Taunus-Kreis (MTK) hier gehabt. Der hatte auch eine bedruckte Umweltplakette. Das Fahrzeug wurde vom Händler (Hessengarage) genau so ausgeliefert. Es scheint also üblich und keine Seltenheit.

Wie auch immer, ich mache mir keine ernsthaften Gedanken darüber. Vielmehr ärgere ich mich über den grünen Schandfleck an der Scheibe. Vom fragwürdigen Nutzen für die Umwelt mal ganz abgesehen. Gerade beim Diesel sollen ja die viel kleineren Partikel noch gefährlicher sein, weil sie einfach lungengängier sind.

Insgesamt mal wieder eine schnelle, nicht bis zum Ende bedachte Entscheidung unserer Volksvertreter.
__________________
BMW-Fahrer-80 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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