


Blicken Sie zurück auf die wichtigsten Automessen, z. B. auf folgende Messe:
 Techno Classica 2006
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03.07.2013, 12:22
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#1
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Gast
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Zitat:
Zitat von B12
Und auch dieses Merkblatt beginnt mit:
Eine vergleichbare Vorschrift für Privatpersonen gibt es aber nicht.
Und die Rennleitung hat Ihre Befugnisse überschritten! PUNKT!
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AMEN! 
Er war dabei und weiß wie immer alles (und natürlich besser). Das allerlustigste ist seine Annahme, das die Maßnahme rechtswidrig gewesen sei  . Du ist und bleibt der Beste! Made my Day!
Topic: ihr erlebt immer Sachen, irre  !!!
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03.07.2013, 14:18
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.08.2002
Ort: Bielefeld
Fahrzeug: B12 (E38)
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Zitat:
Zitat von John McClane
Das allerlustigste ist seine Annahme, das die Maßnahme rechtswidrig gewesen sei
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Wenn es für eine Maßnahme keine Rechtsgrundlage gibt ist diese rechtswidrig,
das ist jetzt aber nichts wirklich neues ...
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03.07.2013, 21:22
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#3
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Gast
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Zitat:
Zitat von B12
Wenn es für eine Maßnahme keine Rechtsgrundlage gibt ist diese rechtswidrig,
das ist jetzt aber nichts wirklich neues ...
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Keine Bange, hier war alles rechtmäßig. Aber woher sollst Du das wissen...
Manchmal erwarte ich einfach zuviel.
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03.07.2013, 21:41
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.08.2002
Ort: Bielefeld
Fahrzeug: B12 (E38)
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Zitat:
Zitat von John McClane
Keine Bange, hier war alles rechtmäßig.
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Warst du dabei?
Dann verrate mir doch mal, ob der Airbag nach T1 oder P1
zugelassen ist - mach ja schon einen erheblichen Unterschied...
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03.07.2013, 22:37
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#5
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fährt wieder 7er
Registriert seit: 21.10.2003
Ort:
Fahrzeug: 316i compact (05/97); 535iA (05/92); 540iA (12/92); 730iA (10/92); 840Ci (05/94); Z3 Coupé 2.8 (05/98)
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Zitat:
Zitat von B12
Dann verrate mir doch mal, ob der Airbag nach T1 oder P1 zugelassen ist - mach ja schon einen erheblichen Unterschied...
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Bin in diesem Rechtsgebiet wahrhaftig kein Fachmann, aber google listet endlos Infos auf...
Einer der vielen Treffer, ein "amtlicher":
service-bw: Umgang mit Airbag- oder Gurtstraffereinheiten anzeigen
Zitat:
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...mit Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1 (alte Bezeichnung: T1)
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Liest sich für mich, als sei bei einer Gesetzesnovelle die Bezeichnung geändert worden. Vielleicht lese ich es falsch - dann lies Du uns bitte vor!
Olli
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03.07.2013, 22:53
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 07.08.2004
Ort: GR / Sachsen
Fahrzeug: E65-745ia / E32-730ia V8 Individual
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Es gibt immer noch die zwei Kategorien T1 und P1.
Habe heute die Bezeichnung aus einem Airbagmodul (e65) abgelesen und es ist die PT1 1031 die bei der BAM als T1 Kategorie aufgeführt wird.
__________________
N62 Kühlwasserrohr / VSD Reparatur / Getriebeservice / und vieles mehr ...
Kontaktinfos findet Ihr - HIER !
Sebastian
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03.07.2013, 22:54
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.08.2002
Ort: Bielefeld
Fahrzeug: B12 (E38)
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Zitat:
Zitat von Olli
... google listet endlos Infos auf...
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leider wenig richtiges
Zitat:
Zitat von Olli
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Die Klasse P1 ist neu geschaffen worden.
Für T1 gibt es eine Übergangsregelung - die
für Fahrzeugteile unbefristet ist.
Die T1-Zulassungen bestehen also weiter.
In dem Link hat man versucht die wesentlichen Regeln
für Betriebe so verständlich wie möglich darzustellen.
Für Gewerbetreibende ist der Unterschied zw. T1 und P1
nicht relevant.
Geändert von B12 (03.07.2013 um 23:00 Uhr).
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04.07.2013, 00:21
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#8
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Was ein K(r)ampf um so einen dämlichen Airbag.
Wie hoch ist denn eigentlich die Wahrscheinlichkeit, dass ein an einem ausgebauten Lenkrad befindlicher Airbag in einem Kofferraum unvermittelt explodiert? 0,0001% oder doch 0,0002%?
Ich kann ja verstehen, dass man die Teile nicht oder nicht ohne entsprechendes Versandbehältnis per DHL & Co. verschicken darf, aber an einem Lenkrad in einem Kofferraum?
Im vorliegenden Fall passiert da wohl eher nix und ganz bestimmt nicht wird der vorgebliche Delinquent zum Tode verurteilt, wie es so manche in diesem Thread gerne hätten... 
__________________
"Wer sich allzu grün macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe
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