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Alt 03.07.2013, 12:22   #1
John McClane
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Zitat:
Zitat von B12 Beitrag anzeigen
Und auch dieses Merkblatt beginnt mit:



Eine vergleichbare Vorschrift für Privatpersonen gibt es aber nicht.
Und die Rennleitung hat Ihre Befugnisse überschritten! PUNKT!

AMEN!
Er war dabei und weiß wie immer alles (und natürlich besser). Das allerlustigste ist seine Annahme, das die Maßnahme rechtswidrig gewesen sei . Du ist und bleibt der Beste! Made my Day!

Topic: ihr erlebt immer Sachen, irre!!!
  Antwort Mit Zitat antworten
Alt 03.07.2013, 14:18   #2
B12
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 20.08.2002
Ort: Bielefeld
Fahrzeug: B12 (E38)
Standard

Zitat:
Zitat von John McClane Beitrag anzeigen
Das allerlustigste ist seine Annahme, das die Maßnahme rechtswidrig gewesen sei
Wenn es für eine Maßnahme keine Rechtsgrundlage gibt ist diese rechtswidrig,
das ist jetzt aber nichts wirklich neues ...
B12 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 03.07.2013, 21:22   #3
John McClane
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Zitat:
Zitat von B12 Beitrag anzeigen
Wenn es für eine Maßnahme keine Rechtsgrundlage gibt ist diese rechtswidrig,
das ist jetzt aber nichts wirklich neues ...
Keine Bange, hier war alles rechtmäßig. Aber woher sollst Du das wissen...

Manchmal erwarte ich einfach zuviel.
  Antwort Mit Zitat antworten
Alt 03.07.2013, 21:41   #4
B12
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 20.08.2002
Ort: Bielefeld
Fahrzeug: B12 (E38)
Standard

Zitat:
Zitat von John McClane Beitrag anzeigen
Keine Bange, hier war alles rechtmäßig.
Warst du dabei?
Dann verrate mir doch mal, ob der Airbag nach T1 oder P1
zugelassen ist - mach ja schon einen erheblichen Unterschied...
B12 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 03.07.2013, 22:37   #5
Olli
fährt wieder 7er
 
Benutzerbild von Olli
 
Registriert seit: 21.10.2003
Ort:
Fahrzeug: 316i compact (05/97); 535iA (05/92); 540iA (12/92); 730iA (10/92); 840Ci (05/94); Z3 Coupé 2.8 (05/98)
Standard

Zitat:
Zitat von B12 Beitrag anzeigen
Dann verrate mir doch mal, ob der Airbag nach T1 oder P1 zugelassen ist - mach ja schon einen erheblichen Unterschied...
Bin in diesem Rechtsgebiet wahrhaftig kein Fachmann, aber google listet endlos Infos auf...

Einer der vielen Treffer, ein "amtlicher":
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) service-bw: Umgang mit Airbag- oder Gurtstraffereinheiten anzeigen

Zitat:
...mit Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1 (alte Bezeichnung: T1)
Liest sich für mich, als sei bei einer Gesetzesnovelle die Bezeichnung geändert worden. Vielleicht lese ich es falsch - dann lies Du uns bitte vor!

Olli
Olli ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 03.07.2013, 22:53   #6
Sebek
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Sebek
 
Registriert seit: 07.08.2004
Ort: GR / Sachsen
Fahrzeug: E65-745ia / E32-730ia V8 Individual
Standard

Es gibt immer noch die zwei Kategorien T1 und P1.

Habe heute die Bezeichnung aus einem Airbagmodul (e65) abgelesen und es ist die PT1 1031 die bei der BAM als T1 Kategorie aufgeführt wird.
__________________
N62 Kühlwasserrohr / VSD Reparatur / Getriebeservice / und vieles mehr ...

Kontaktinfos findet Ihr - Interner Link) HIER !


Sebastian

Sebek ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 03.07.2013, 22:54   #7
B12
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 20.08.2002
Ort: Bielefeld
Fahrzeug: B12 (E38)
Standard

Zitat:
Zitat von Olli Beitrag anzeigen
... google listet endlos Infos auf...
leider wenig richtiges

Zitat:
Zitat von Olli Beitrag anzeigen

Einer der vielen Treffer, ein "amtlicher": http://www.7-forum.com/images/link_rot.gif Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) service-bw: Umgang mit Airbag- oder Gurtstraffereinheiten anzeigen



Liest sich für mich, als sei bei einer Gesetzesnovelle die Bezeichnung geändert worden.
Die Klasse P1 ist neu geschaffen worden.
Für T1 gibt es eine Übergangsregelung - die
für Fahrzeugteile unbefristet ist.

Die T1-Zulassungen bestehen also weiter.
In dem Link hat man versucht die wesentlichen Regeln
für Betriebe so verständlich wie möglich darzustellen.
Für Gewerbetreibende ist der Unterschied zw. T1 und P1
nicht relevant.

Geändert von B12 (03.07.2013 um 23:00 Uhr).
B12 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 04.07.2013, 00:21   #8
Claus
State of Independence
 
Benutzerbild von Claus
 
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
Standard

Was ein K(r)ampf um so einen dämlichen Airbag.

Wie hoch ist denn eigentlich die Wahrscheinlichkeit, dass ein an einem ausgebauten Lenkrad befindlicher Airbag in einem Kofferraum unvermittelt explodiert? 0,0001% oder doch 0,0002%?

Ich kann ja verstehen, dass man die Teile nicht oder nicht ohne entsprechendes Versandbehältnis per DHL & Co. verschicken darf, aber an einem Lenkrad in einem Kofferraum?

Im vorliegenden Fall passiert da wohl eher nix und ganz bestimmt nicht wird der vorgebliche Delinquent zum Tode verurteilt, wie es so manche in diesem Thread gerne hätten...
__________________
"Wer sich allzu grün macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe

Claus ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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