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Alt 25.06.2013, 17:59   #1
Sebek
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Sebek
 
Registriert seit: 07.08.2004
Ort: GR / Sachsen
Fahrzeug: E65-745ia / E32-730ia V8 Individual
Standard

Nach diversen Anfragen bei dem Amt für Arbeitsschutz, Polizeidirektion und ein Paar Telefongesprächen war die Reaktion der Beamten wahrscheinlich doch übertrieben.

So wie es aussieht ist es auf keinen Fall eine Straftat und vielleicht auch keine Ordnungswidrigkeit (der Kollege ist Privatperson).

Die Sachen werden wahrscheinlich wieder freigegeben, es kann aber dauern.

Ich werde berichten wie es ausgegangen ist.
__________________
N62 Kühlwasserrohr / VSD Reparatur / Getriebeservice / und vieles mehr ...

Kontaktinfos findet Ihr - Interner Link) HIER !


Sebastian

Sebek ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.06.2013, 18:25   #2
Reini0815
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Benutzerbild von Reini0815
 
Registriert seit: 02.10.2009
Ort: Ostrach
Fahrzeug: 523i e39 Touring vfl ´98, Volvo V40 T4 ´98
Standard

Zitat:
Zitat von Sebek Beitrag anzeigen
Die Sachen werden wahrscheinlich wieder freigegeben, es kann aber dauern.


wie soll das gehen? airbags, gebrauchte dürfen nicht verkauft werden!

der wo es verkauft hat bekommt stress, besonders wenn er gewerblich ist, dann währe nämlich sein laden zu...
__________________

Geändert von Reini0815 (25.06.2013 um 19:05 Uhr).
Reini0815 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.06.2013, 18:41   #3
Sebek
Erfahrenes Mitglied
 
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Ort: GR / Sachsen
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Zitat:
Zitat von Reini0815 Beitrag anzeigen


wie soll das gehen? airbacks, gebrauchte dürfen nicht verkauft werden!

der wo es verkauft hat bekommt stress, besonders wenn er gewerblich ist, dann währe nämlich sein laden zu...


Und was ist das:




Fasst ausschliesslich gewerbliche Anbieter ....
Sebek ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.06.2013, 18:55   #4
Reini0815
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Ort: Ostrach
Fahrzeug: 523i e39 Touring vfl ´98, Volvo V40 T4 ´98
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hat sich da was geändert? sind echt viele anzeigen mit airbags drinn

wiki

"Der Handel mit gebrauchten Airbags z. B. im Zuge der Autoverwertung ist nicht erlaubt. Airbags aus Altfahrzeugen sind ausschließlich von dafür berechtigten Personen zu vernichten."

"Ungeschulten Privatpersonen dürfen Airbag-Einheiten, zum Beispiel im Wege des Ersatzteilkaufs, nicht ausgehändigt werden."

Geändert von Reini0815 (25.06.2013 um 19:05 Uhr). Grund: ich gebs zu habe airbag mit ck geschrieben :)
Reini0815 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.06.2013, 19:05   #5
Setech
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Setech
 
Registriert seit: 26.06.2012
Ort: Köln
Fahrzeug: BMWs im Wechsel
Standard

Wenn der Airbag nicht einzeln versendet wird, dann muß an als Privatmann nichts weiter beachten.
Also Lenkrad eingebaut im Armaturenbrett - kein Problem. Airbagmodul einzeln ist ein Problem. Das hat nichts mit der Gefahr zu tun, sondern mit dem Gesetzen.

Wäre also das Modul fest mit dem Lenkradkranz verbunden gewesen, hätte die Rennleitung kein Problem sehen durfen.
__________________
"Wennst den Baum siehst, in den Du reinfährst, hast Untersteuern. Wennst ihn nur hörst, hast Übersteuern." Röhrl;
Setech ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.06.2013, 19:13   #6
Reini0815
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Reini0815
 
Registriert seit: 02.10.2009
Ort: Ostrach
Fahrzeug: 523i e39 Touring vfl ´98, Volvo V40 T4 ´98
Standard

??? das ergibt doch keinen sinn, der stecker von airag ist bestimmt genau so offen und baumelt rum, ob im lenkrad drinn oder nicht?
und gebraucht bleibt er auch immer so oder so...
Reini0815 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.06.2013, 19:18   #7
at4wobe1
Viel hilft viel!
 
Benutzerbild von at4wobe1
 
Registriert seit: 08.05.2007
Ort: Royal Palm Beach, FL
Fahrzeug: Kein BMW
Standard

Zitat:
Zitat von Reini0815 Beitrag anzeigen
??? das ergibt doch keinen sinn, ...
Macht nix, solange das Gesetz eingehalten wird. Soweit dürfte man doch nun schon trainiert sein, oder?

Gruß,
Wolfi

.
__________________
.
at4wobe1 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.06.2013, 19:15   #8
Sebek
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Sebek
 
Registriert seit: 07.08.2004
Ort: GR / Sachsen
Fahrzeug: E65-745ia / E32-730ia V8 Individual
Standard

Es ging im letzten Post von Reini um den Kauf.

Dieser war legal - das Airbag wurde zusammen mit dem Lenkrad gekauft als eine Einheit.
Sebek ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.06.2013, 19:16   #9
Reini0815
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Reini0815
 
Registriert seit: 02.10.2009
Ort: Ostrach
Fahrzeug: 523i e39 Touring vfl ´98, Volvo V40 T4 ´98
Standard

Zitat:
Zitat von Setech Beitrag anzeigen
Also Lenkrad eingebaut im Armaturenbrett - kein Problem.
airbag eingebaut in lenkrad solls wohl heissen?
Reini0815 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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