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Für Infos, Ausstattungs-liste und Füllmengen Ihres BMW, folgend Fahrgestell-Nr. eingeben (die letzten 7 Stellen):
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20.05.2011, 14:37
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#1
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von Widowmaker
In der oben genannten Baustelle sind 60Km/h erlaubt, an den engeren Stellen hier in der Stadt 50 Km/h, ganz grosses Tennis von unseren Verkehrsplanern  .
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Lies Dir den von mir verlinkten Thread durch: Ich meine, dass hier eine Anpassung schon längst überfällig ist. Außerdem sollte mal ein oberstes Gericht (und nicht nur ein Feld-und-Wiesen-Amtsgericht) eine endgültige Entscheidung treffen, möglicherweise sollte man sogar Brüssel einschalten, wenn die Deutschen auf stur schalten.
Die jetzige Situation ist jedenfalls unannehmbar: Eine Fahrspur ist tatsächlich 2,20 m breit, es ist aber nur mit 2 m ausgeschildert, weil man keine anderen Schilder hat (2,10 m habe ich noch nicht gesehen und diese dürften relativ neu sein, zumindest hier im Kölner Raum) und dann soll man zur Kasse gebeten werden, weil das eigene Auto breiter als 2 m ist? Das kann einfach nicht verfassungskonform sein, vor allen Dingen deshalb nicht, weil in der Zulassungsbescheinigung Teil I die Breite des Fahrzeugs angegeben wird (die aber ohne Spiegel ist, das steht nur nirgendwo). Im Übrigen sind Spiegel Anbauteile und können meist auch eingeklappt werden (wenngleich nur im Stand bzw. bei geringerer Geschwindigkeit). Es würde ja schon reichen, wenn der beifahrerseitige Spiegel auch während der Fahrt eingeklappt werden könnte, denn dieser ist ja nicht zwingend vorgeschrieben.
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20.05.2011, 14:42
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#2
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V .. die klingen besser
Registriert seit: 11.04.2008
Ort: Baar-Ebenhausen
Fahrzeug: e38-730 Schalter(06.94), 120-2000 cs, xv1600, A6
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Zitat:
Zitat von Claus
Eine Fahrspur ist tatsächlich 2,20 m breit, es ist aber nur mit 2 m ausgeschildert, weil man keine anderen Schilder hat
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Wa dann auch für unsere e38 zutrifft. Hab mal nachgemessen, 206 cm
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20.05.2011, 19:24
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#3
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Der Uneinsichtige
Registriert seit: 28.10.2008
Ort:
Fahrzeug: nüx mehr
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Zitat:
Zitat von rantanplan
Wa dann auch für unsere e38 zutrifft. Hab mal nachgemessen, 206 cm
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krass, der E38 sieht viel breiter aus, ist aber laut Betriebshandbuch 2063mm breit, somit für die neue 2,1m Spur zugelassen.
der E65 ist laut Handbuch 213cm breit, also auch für die 2,1m Spur zu breit, somit ist das Fahren auf der linken Spur mit dem E65 für immer VERBOTEN  
PS. an der A45 stehen seit neustem 2,1m Schilder ;-))
Geändert von oddysseus (20.05.2011 um 21:51 Uhr).
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20.05.2011, 14:49
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#4
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Undercover Mitglied
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
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Baustellenbußgeld = Kollateralschaden.
Interessieren würde mich allerdings die Art der Messung. Denn Abstandsmessungen sind mittlerweile verboten, da eine "Dauerfilmüberwachung" rechtswidrig ist. (Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen aus Artikel 2 Absatz 1 GG i.V.m. Artikel 1 Absatz 1 GG)
Falls jedes Fahrzeug auf der linken Spur fotographiert würde, um danach das Material auszuwerten, würde das in meinen Augen auf's selbe hinauslaufen..
Oder da sitzt ein geschulter und fahrzeugsachkundiger Beamter, der nur bei den breiten Fahrzeugen auf den Auslöser drückt.. 
__________________
Wenn du nichts Hilfreiches beitragen kannst: Störe!
Dabei sein ist alles!
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20.05.2011, 16:16
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#5
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Moderator
Registriert seit: 10.03.2006
Ort: Baunatal, Hessisch-Sibirien
Fahrzeug: KVG Kassel
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Offenbar Letzteres...
Ich habe den Bericht auch gesehen.
__________________
Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert...
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20.05.2011, 17:48
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#6
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ICE - Runner
Registriert seit: 29.10.2007
Ort: Gosen / Neu Zittau
Fahrzeug: BMW 750i
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Zitat:
Zitat von E66-Fan
Baustellenbußgeld = Kollateralschaden.
Interessieren würde mich allerdings die Art der Messung. Denn Abstandsmessungen sind mittlerweile verboten, da eine "Dauerfilmüberwachung" rechtswidrig ist. (Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen aus Artikel 2 Absatz 1 GG i.V.m. Artikel 1 Absatz 1 GG)
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Leider nichtmehr, diese Technik der Dauerfilüberwachung soll mittlerweile wieder erlaubt sein..
Ich hab vor all nicht ganz so langer Zeit ein Bescheid über Abstandsmessung von der Brücke bekommen und meinen Anwalt eigeschaltet, das sagte mir, das es wieder zugelassen worden ist..
Hmm..
Lg. Frank
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