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23.08.2008, 20:44
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#17
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.10.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW 730 E38
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Zitat:
Zitat von Claus
Interessantes Thema...
Das Beispiel mit dem 30 Jahre alten TV hinkt aber. Ich finde es jedenfalls erstaunlich, dass die (fremde) Haftpflichtversicherung versucht, nicht die vollen Kosten für eine Scheibe zu erstatten, während die (eigene) TK das voll bezahlen würde. Wie wäre es denn im Fall eines demolierten Kotflügels (wenn z.B. jemand mit dem Fahrrad dagegen fährt)? Bekäme man dann auch nur einen Kotflügel vom Schrotti bezahlt? Inwieweit spielt das Alter des Fahrzeugs eine Rolle?
Mein Rat: Eine richtige Antwort hat hier noch keiner gegeben. Ich würde mal einen Spezialisten dazu befragen. Nicht alles, was Versicherungen behaupten, entspricht auch geltendem Recht! Das weiß ja wohl jeder...
Gruß, Claus
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Hallo,
ein demolierter Kotflügel ist kein Totalschaden, eine gesprungene Scheibe sehr wohl. Wenn dein Fahrzeug bei einem Unfall einen Schaden hat, der höher liegt als der Widerbschaffungswert (Zeitwert), erhälst Du auch nur den Widerbeschaffungswert. Wir lassen jetzt die Feinheiten mit der 30% Regel aussen vor. Wäre die Scheibe reparabel, würde die Haftpflicht die Rep. bezahlen.
Gruß
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