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31.01.2008, 18:43
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 19.01.2008
Ort: Wiesbaden
Fahrzeug: E53 X5 4.4i (03.01), Dodge RamVan B250, Aprilia RSV1000 Tuono, Yamaha SR500
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Export = Verkauf ins Ausland, hier gilt die Gewährleistungspflicht für Gewerbetreibende dann nicht!
Nein, du musst deinem Gewerbeschein nicht Autohandel hinzufügen, du bist Gewerbetreibender (egal mit was) somit entfällt hier die Gewährleistungsregelung!
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