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Alt 25.09.2007, 21:07   #4
Claus
State of Independence
 
Benutzerbild von Claus
 
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
Standard

Zitat:
Zitat von JB740 Beitrag anzeigen
die Deaktivierung in die Papiere eingetragen werden muss hat er dir sicher nicht gesagt, oder?

gruss jürgen
Das möchte ich mal begründet wissen! RDC war eine Option und nicht zwingend vorgeschrieben. RDC ist auch nicht in den Papieren eingetragen, also warum soll es da vermerkt werden? Im Übrigen weiß ich von einigen, dass der TÜV sich nicht dafür interessiert, wenn bei der Vorführung zur HU die RDC-Fehlermeldung im Display erscheint.

Ich überlege ernsthaft, ob ich diesen Schnickschnack nicht deaktivieren lassen soll, denn selbst wenn ich Hunderte von Euro für neue Sensoren und deren Einbau ausgebe, habe ich diese a) immer noch nicht für meine Winterreifen und b) soll das System generell etwas störanfällig (Fehlermeldungen) sein. Zudem erlischt die Betriebserlaubnis ganz bestimmt nicht, wenn die Sensoren defekt sind.

Also nochmals: Warum eintragen? Wenn man das System deaktiviert, deutet doch nichts am Auto darauf hin, dass dieses Feature einmal verbaut war.

PS: Es gibt mittlerweile Händler, die den entsprechenden Code aus München bekommen haben.

Gruß, Claus
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