Zwei Fragen zum Fahrzeugverkauf
Hallo Leutz!
Ich stehe kurz davor eines eines meiner beiden Autos zu verkaufen. (Keine Panik: der E38 bleibt natürlich.)
Ich trenne mich schweren Herzens von meinem Mazda MX5.
Anlässlich dieser Tatsache habe ich zwei Fragen, bei denen Ihr mir vielleicht helfen könnt:
1. Ab welcher Schadenshöhe oder welcher Art von Schaden muss man ein Auto als Unfallfahrzeug deklarieren?
Mein Auto wurde nämlich wegen eines Auffahrunfalls vorne und hinten neu lackiert. (Nur Stoßfänger, keine Neuteile nötig.) Zudem habe ich die vorderen Kotflügel auf beiden seiten neu lackieren lassen wegen kleiner Dellen durch Zeitgenossen mit agressiven Türen.
Das macht den Wagen natürlich nicht zu einem Unfallfahrzeug. Trotzdem würde ich gerne wissen, wie die genaue Unterscheidung ist.
2. Wie formuliert man den Kaufvertrag rechtssicher, so dass ich vor späteren Ansprüchen sicher bin?
Ich verkaufe den Wagen guten Gewissens ohne etwas zu verschweigen. Und tatsächlich ist der Wagen auf frei von Mängeln oder Reparaturstau. Und als Verkauf von Privat an Privat gibt man ja eh keine Garantie auf irgendetwas.
Trotzdem möchte ich mich dutrch eine geeignete Formulierung absichern vor Leuten, die mir wieder auf der Matte stehen, weil angeblich irgendwelche Mängel aufgetreten seien.
Die Formulierung "gekauft wie gesehen" gilt ja in dieser Form nicht mehr, soweit ich weiss.
Gruß Jippie
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Verdammt! Ich bin sowas von positiv, dass ich die ganze negative Scheiße anziehe...!
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