Moin Gemeinde!
Ich habe im März/2005 einen gebrauchten E46 als "Zweitwagen" beim Freundlichen gekauft. Km 49 000 und aktuell hat er km 52 000. Nun kamen folgende Defekte:
-beide Querlenker ausgeschlagen
-Fensterhebereinheit defekt
(Scheibe hat zu viel Spannung und diese "knackt" daher unerträglich)
Beide Defekte müssten doch in die Sachmangelhaftung fallen
Wenn ja, muss der Verkäufer bzw. Händler das Recht bekommen, selber die Reparaturen durchzuführen

(ich wohne nämlich 600 km entfernt)
Gruß
heppinger