Hallo zusammen,
hier wurde ja bereits viel um die Euro Plus Garantie und Gewährleistungspflichten der Händler diskutiert. Der Händler muss mindestens für 1 Jahr (wenn einzelvertraglich oder über bestätigte AGB vereinbart, ansonsten für 2 Jahre) für Sachmängel am Fahrzeug haften. Dabei gilt in den ersten 6 Monaten nach Kauf die Beweislastumkehr im Schadenfall. Daher mal die Frage an Euch: würde es nicht eigentlich mehr Sinn machen, die Euro Plus erst nach 6 Monaten nach Kauf für ein Jahr abzuschliessen? Oder welche Leistungen gehen im Schadenfall mit der Euro Plus über die gesetzliche Gewährleistungsfrist hinaus, so daß sich die ersten 6 Monate auch schon rechtfertigen lassen würden. Alle Rechtsexperten bitte antworten...
Viele Grüße