Zitat:
Zitat von Hotte
Hier kann nun innerhalb der Zulassung variiert werden.
Die mögliche Bandbreite der Felgendurchmesser und deren Bauart ist für das jeweilige Kfz vorgeschrieben.....
....Hotte, der gleich wandern gehen darf!!
|
Moin Hotte!
Zum Wandern: NEID!!!
"Abrollumfang" das Zauberwörtchen...(warum originale E65 Rad-Reifenkombinationen eigentlich nicht laufen dürfen auf dem E38....)
Der Abrollumfang bleibt (fast) gleich, (dafür gibt es ja Tabellen bei Reifenhandel), somit auch die mögliche bauartgenehmigte Vmax.
Aus ökologischer & fahrphysikalischer Sicht sind extreme Breitreifen / Mischbereifung etc überhaupt nicht zu empfehlen, da hier Mehrenergieaufwand mit Performanceverlust (red. Vmax) einhergeht (Diesen Zusammenhang meinte 7er Fan wohl, nur eben anders formuliert)
Aber das Auge fährt ja auch mit...
