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Alt 10.10.2014, 12:20   #1
Bernadin
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 06.06.2013
Ort:
Fahrzeug: 730d e65 - 325ti e46
Standard Werkstatt liefert keinen Nachweis über ATM !

Hallo liebe BMW gemeinde,

ich fahre nun seit zwei Jahren einen 730d e65. Vor kurzem habe ich in den Unterlagen einen Garantiebeleg gesehen, dieser Garantiebeleg ist schon abgelaufen aber was ich durch diesen erfahren habe war Interessant.

Nach einigen Telefonaten stellte ich fest das mein Bimmer einen ATM im Jahr 2011 bekommen hat.
Klingt im ersten Moment super, der Wagen läuft auch nach wie vor prima.

Allerdings... die Werkstatt welche das Austauschaggregat eingebaut hat möchte mir hierzu keinen Nachweis zukommen lassen?
Der Motorcode welchen meiner jetzt hat ist ein anderer als der welcher Werksseitig verbaut wurde.


Meine frage an die Juristen unter euch, ist die Werkstatt hierzu nicht verpflichtet?
Die Werkstatt beruft sich darauf das Ihr vertragspartner der Vorbesitzer war und gibt mir keinerlei schriftliche Bestätigung.


Das Kfz ist ja nun doch lt. BGB mit allen rechten und Pflichten auf mich über gegangen.


Bitte antwortet nur mit Zielführenden kommentaren.

Meine große sorge ist das es sich bei dem ATM um ein gestohlenes Aggregat handeln könnte.

Vielen Dank vorab
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