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Alt 10.07.2013, 13:22   #12
John McClane
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Zitat:
Zitat von Olli Beitrag anzeigen
Du meinst:
Die STVZO ist ein "Bundesgesetz" (eine -verordnung). - Ja, das ist sie.
Die Ausführung obliegt aber den Ländern, welche wiederum auf die Kreis-Ebene delegiert haben. § 68 Abs. 1 der STVZO mal lesen?

Daher kann als Ergebnis jeder Kreis / jede kreisfreie Stadt -innerhalb der bundeseinheitlichen Gesetze- schalten und walten, wie er (sie) mag.
Er (sie) kann Kürzel verschleudern oder zurückhalten, kann alte wieder-einführen oder dies ablehnen (wie gerade dargelegt), kann Wahlmöglichkeiten sehr freigiebig zulassen oder sehr strikte Vorgaben machen.
Selbst manche Gebühren sind NICHT bundes- oder landeseinheitlich, sondern von Kreis zu Kreis unterschiedlich (Reservierungsgebühren etc.).

Olli
Erklär mir mal, was die StVZO mit der Zulassung von Fahrzeugen zu tun hat ...

Und die örtliche Zuständigkeit hat mit dieser Problematik nichts zu tun.
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