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01.04.2006, 13:46
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.06.2004
Ort: Friolzheim und Las Vegas
Fahrzeug: 740iL (E38) Bj. 06/2001
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BMW will das ich mein altes Auto zurück nehme !!
Hallo Leutz,
folgende Situation:
1. Ich habe in 10/03 bei BMW einen Gebrauchtwagen gekauft,
740i E38 Bj. 1999, erste Hand.
Beim Abschluss des Kaufvertrages fragte ich nach der
Unfallfreiheit. Nach einigem blättern in der Akte sagte der
Verkäufer ja da war mal ein Frontschaden, aber nix grosses.
Bei Unfallschäden hat er dann eingetragen "Frontschaden rep."
Keine Bezifferung der Schadenhöhe.
2. In 9/05 sehe ich in einem anderen BMW Autohaus einen
740iL Bj. 06/01, den ich kaufe (29.09.05) und den obigen in Zahlung gebe.
Auf die Frage des Verkäufers nach der Unfallfreiheit meines
alten Fahrzeugs antworte ich so wie vorher mein erster Verkäufer
Frontschaden, nix grosses.
Auf der Schwacke Bewertung die der Verkäufer aus dem Netz
hat steht "Vorschaden: nein" Am Schluss der Bewertung steht noch
"Vorbehaltlich der technischen Prüfung"
"Die Angaben des Kunden werden als wahrheitsgemäß unterstellt"
Hab dann wohl noch einen Ankaufvertrag unterschrieben in dem ich die
Unfallfreiheit bestätigt habe. In der Hektik, keine Ahnung, hab auch
keinen Durchschlag. Der Händler kauft das Auto zum Schwacke Preis an.
Er sagt können wir hier nicht verkaufen, geht in den Export.
Nach ca. 4 Wochen erfahre ich, das Auto wurde von einem
Azubi des Autohauses gekauft.
3. Ich bekomme am 28.03.06 ein Einschreiben von BMW mit der
Aufforderung den Wagen zurückzunehmen, da er verschwiegene
Unfallschäden hat und BMW ihn von dem Käufer zurück genommen hat.
Beweis: 2 Rechnungen über Unfallreparaturen von dem Autohaus
in dem ich es gekauft habe. Fax vom 15.02.06
Erster Schaden 08/00 Unfallinstandsetzung über 11400 DM
Zweiter Schaden 01/01 Unfallinstandsetzung über 20000 DM
Beides Frontschäden. Hätte ich damals die Schadenhöhe gewusst,
(Hab nicht gefragt, mein Fehler) wäre der Kauf wahrscheinlich nicht,
oder zu einem geringeren Preis zustande gekommen.
Wie lange der Wagen auf den Käufer zugelassen war konnte ich noch
nicht erfahren. Der Käufer ist 10000 km gefahren.
Das Autohaus ist eventuell bereit den Wagen zu behalten mit einem
Abschlag von 3000 - 4000 Euro.
Was mich stutzig macht ist das die Forderung nach genau einem halben
Jahr kommt, die Erkenntniss über die Unfallschäden aber schon Wochen
vorher bekannt war. Es wurde von einem Mitarbeiter gefahren, der mich
im Januar angerufen hat wegen Ölverlust und ob noch €-Plus besteht.
Fühle mich vom ersten BMW Händler betrogen, da er mir die im gleichen
Haus reparierten Schäden als "nichts grosses" verkauft hat.
Was soll ich tun ???
Bitte um eure Hilfe !!
Gruß
PETZ
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01.04.2006, 14:04
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.12.2003
Ort:
Fahrzeug: Buchloe
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Sachen gibt's, die gibt's gar nicht! Ich nehme mal an, das ist die Folge zu deiner Frage nach der Fahrzeugprüfung bei Ankauf, die du im E38-Forum gestellt hast?
Bei der Situation würde ich wohl ausflippen. Kann jedenfalls deinen Zorn verstehen.
So als Laie würde ich da auch keine Schuld bei mir sehen. Immerhin kannst du anhand des Kaufvertrags belegen, dass ein Unfallschaden vermerkt war, den du nach bestem Wissen und Gewissen auch angegeben hast. Jetzt stellt sich dann noch die Frage, ob die geforderte Zahlung in irgendeinem Verhältnis zum Fahrzeugwert bzw. zum Wertverlust steht. Und wie lange im Nachhinein solche Ansprüche noch geltend gemacht werden können.
Im Übrigen ist es schon verwunderlich, dass dir jetzt nach 3 Jahren die Reparaturrechnungen vorgelegt werden, die du ja vorher offensichtlich nicht gesehen hast. Im schlimmsten Fall würde ich wohl versuchen, das geforderte Geld direkt von dem ersten Autohaus mit der selben Begründung einzufordern. Dann reichst du quasi die Forderung direkt weiter.
Viel Glück mit der "verfahrenen Kiste",
Hockeyfreund
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01.04.2006, 15:09
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Leichlingen
Fahrzeug: BMW M5 F90, BMW 650iX F12
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Tja,
Du hast das Auto mit rep. Unfallschaden gekauft und ohne Unfallschaden weiterverkauft. Das ist ein Problem. Damit kann der Händler jederzeit von dem Ankaufvertrag zurücktreten und Du mußt den Wagen zurücknehmen.
Du solltest zu einem Anwalt gehen.
Gruß
Jens
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01.04.2006, 15:55
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.11.2004
Ort: Echem bei Lüneburg
Fahrzeug: 06/92 750iL, 10/03 760i, 09/06 X5 3.0D, 19er VW T6
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Hallo,
da Du das Auto mit dem rep. Unfall der auch so im Vertrag steht gekauft hast ist die damalige Schadenshöhe egal.
Dem ersten Händler wirst du mit garnix belangen können, da er ja das Auto als Unfaller ehrlich an dich Verkauft hat.
Blöde ist natürlich das du beim zweiten den Vertrag mit Unfallfrei Unterschrieben hast obwohl du dem Verkäufer von einem Unfall erzählt hast, der wird es natürlich leugnen.
Somit bleibt dir eigentlich nix anderes Übrig als das Auto Zurückzunehmen.
Gruß
flerchen
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01.04.2006, 16:09
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 30.12.2004
Ort: Winterthur
Fahrzeug: 740i (E38) M62
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Mit einem Abschlag von 3000-4000Euronen bist Du noch am
Besten bedient, ist zwar happiges Leergeld, aber da musste durch.
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01.04.2006, 16:15
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#6
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Honk
Registriert seit: 05.08.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: 735iA, Dodge Durango
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Einige Dich, in dem Du Ihnen die sofortige Barzahlung der Hälfte der Forderung gegen Verzichtserklärung auf weitere Einrede anbietest. Formuliere die Verzichtserklärung einwandfrei, oder laß sie von einem (Du bist ADAC Mitglied?) Anwalt formulieren.
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01.04.2006, 16:50
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#7
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Mitglied
Registriert seit: 17.07.2005
Ort: Darmstadt
Fahrzeug: BMW 525i Touring
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du kannst, um Dampf ab zu lassen, in das erste Autohaus gehen und dort mal nachfragen, was die unter einem "Frontschaden, aber nix grosses" genau verstehen. 34.000 DM ist kein kleiner Schaden. Ein Vortäuschung?
Gruß
Nic
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01.04.2006, 18:40
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#8
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Gast
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Schließe mich im Großen und Ganzen meinen Vorrednern an.
Da Du von dem Schaden wußtest (auch wenn der Verkäufer den Schaden runtergespielt zu haben scheint), hättest Du ihn angeben müßen- das hast Du getan, nach bestem Wissen!
Andererseits HAT ein Händler die Verpflichtung, sich den Wagen genau anzuschauen; er kann und darf nicht auf das Vertrauen, was der Kunde ihm sagt (siehe mein gepostetes Urteil des OLG Köln).
Ich würde, ganz klar, einen Anwalt einschalten. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt i.d.R. auch solche Fälle.
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01.04.2006, 23:09
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.07.2004
Ort: Möhnesee
Fahrzeug: BMW 728i R6 noch ohne LPG und E 39 Touring mit LPG
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Nur so ne Idee:
Wenn man die Unfallsschadenshöhe in Relation zum Kaufpreis des ersten Händlers setzt, müsste der Dir mehr zurückzahlen als Du dem letzten Käufer.
Anwalt fragen
viele Grüße und viel Glück
Jürgen
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02.04.2006, 03:05
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#10
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† 2023
Registriert seit: 20.10.2002
Ort:
Fahrzeug: E32, Velociped NL
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Hi.
Was Du brauchst, ist eine Rechtsberatung und keine Statements von
selbsternannten Laienjuristen eines Forums....
Gruß
Knuffel, der rät, sich an einen Juristen zu wenden.
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