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20.11.2004, 13:48
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#11
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Gast
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weiterschlafen...
Zitat:
Zitat von Schulle
Die Felgen sind in einem sehr guten Zustand ohne Bordsteinschäden o.ä.
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Darauf will er hinaus: Arglistige Täuschung: " o.ä." da kommt dann bestimmt die Formulierung, daß o.ä. vorhandene Kratzer ebenfalls ausschließt.
Was Dich rettet ist die Angabe: Artikelzustand "gebraucht" in Deiner Auktion.
Damit darf er Gebrauchsspuren (Oberflächliche leichte Kratzer, z.B. durch Waschanlagenbürsten) aufweisen; tiefe Bordsteinkrat(z)er mit Aluabschürfungen sind als Beschädigungen anzusehen.
Da geht auch kein Richter drauf ein, sofern das Ausmaß nicht überschritten wurde (s.o.)
Für die Zukunft: "weisen normale Gebrauchs/Abnutzungsspuren auf" als Zusatz zur Beschreibung setzen (Daß sie sehr gut aussehen, darfst Du ja trotzdem schreiben).
Es gibt leider immer wieder, wie ja zu lesen war, Leute, die müssen sich mit allem & jedem streiten. Und gerade diese Plattform ist ein Supernährboden für Spitzfindigkeiten und Manipulationsversuche bis hin zu handfestem Betrug.
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01.02.2005, 15:29
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#12
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.09.2004
Ort:
Fahrzeug: Mercedes W22o S500
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Verdammtes ebay
So, ich muss das alte Thema mal wieder hoch holen...
Heute habe ich ein schreiben vom Gericht bekommen das Klage gegen mich erhoben wurde und das der Käufer nun das gesamte geld wieder haben möchte und auf Wandlung klagt.
Wär echt nett wenn einer der richtig Ahnung davon hat mir mal was dazu sagt, gern auch per mail. Ich würde auch anrufen.
Ich finde es solch eine frechheit von diesem Herren. Es seien jetzt angeblich die ganzen Felgen zerkratzt sein und die Profile bis teilweise auf 1mm abgefahren sein. Und das wird von einem Gutachter bestätigt schreiben die hier.
Bitte helft mir, was soll ich jetzt tun!
Ich soll mich erst mal äußern dazu, ist eventuell ein Anwalt unter uns der mir da ein paar gute Tips geben kann´
Danke im vorraus
Gruß
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01.02.2005, 16:58
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#13
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Mitglied
Registriert seit: 11.11.2004
Ort: Schwarzenbach
Fahrzeug: BMW 730 IA (E38) 12/95
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hi, bin zwar kein anwalt, aber hast du bilder gemacht bevor du sie verkauft hast. wenn ja sieh sie dir genau an, ob darauf die angeblichen kratzer zu sehen sind. wegen dem gutachten, wann wurde es gemacht? wegen der profiltiefe, er kann sie in der zwischenzeit selbst runtergefahren haben. würde aber ohne anwaltlichen rat keine stellungsnahme abgeben, bei der falschen antwort haben sie dich dann nämlich am wickel. wenn du rechtsschutz hast ruf deine versicherung an und schildere denn fall, die werden dir bestimmt mit rat und tat zur seite stehen. kannst ja bescheide geben was daraus geworden ist, interessiert bestimmt alle hier.
MFG bmw30
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01.02.2005, 17:50
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#14
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Hoher Priester
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
eBay-Name: tom.schaefer
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Ja nun ist es doch wohl wirklich Zeit zum Anwalt zu gehen. Eine komplette Rechtsberatung wirst Du wohl kaum hier bekommen.
Irgendwie fällt es mir schwer zu glauben, das die gegnerische Seite ohne irgendwelche Beweise ein Gerichtsprozess anstrebt.  Naja, möglich ist alles...
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01.02.2005, 19:46
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#15
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Neues Mitglied
Registriert seit: 06.02.2003
Ort: Quickborn
Fahrzeug: 740i E38, Ford F-150
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Verdammtes e-Bay
Hi,für Deinen Fall sind mehrere Punkte wichtig!!
Wann wurden die Felgen verkauft?
Wann kam die erste Beanstandung bzw. Reklamation?
Hast Du die Felgen gewerblich verkauft?
Wenn nicht, hast Du den Passus "Privatverkauf unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung" mit angeführt?
Arglistige Täuschung fällt weg, da Du die Felgen sicherlich mit Photo annonciert hast, auf dem sowohl die Felgen als auch die Profiltiefe zu sehen ist.(Läßt sich mit jedem Bildbearbeitungsprogramm zehntel-Millimeter genau errechnen).
Und wenn der Verkauf schon tatsächlich länger zurückliegt, wird Deinem Gegner kein Gericht der Welt Recht zusprechen.
Gruß Reini
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01.02.2005, 21:42
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#16
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 19.11.2003
Ort: noe
Fahrzeug: 325ic/30,318/30,golf6cabr,bmwz3,bmw 2800 e36316
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Als Laie trotzdem meine Meinung:
"Sofortkauf" bei Ebay ist eigentlich eine Frechheit, aber bitte.
Wenn du Felgen um 850.- (original Felgen von BMW) quasi herschenkst, die vermutlich neu 3500.- kosten, wer kann sich dann welche erwarten die so wie neu sind ??? Ausserdem steht hier Aussage gegen Aussage und wie ich in letzter Zeit höre, ist das dann für den "Kläger" weniger gut.
Jedenfalls viel Glück, und lass uns wissen was weiter geschieht...
Dass wegen sowas (Kratzer auf Alufelge) die Gerichte zu tun haben, ist einfach nicht zum Glauben.
Ralph
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01.02.2005, 21:46
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#17
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.09.2004
Ort:
Fahrzeug: Mercedes W22o S500
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Also, die Felgen wurden am 3.10.04 verkauft
Verkauf von privat und ohne garantie, ohne gewährleistung
Am 16.11.04 kam die erste schrifftliche beanstandung von seinem anwalt. Entweder wandlung oder 200euro zurück bzw der zurücktritt vom Kaufvertrag. Ich habe nicht reagiert...
E-mail beanstandung kam allerdings schon am 14.10.04
siehe hier:
"....Hallo .................................................. .................................................. .................................................. .................................................. ..........habe es wieder gelöscht!!
.................................................. .................................................. .................................................. ............................................."
Dazu muss ich sagen das ich nie gesagt oder geschrieben hatte wie alt die felgen sind, nur das ich denke sie seien 1 1/2 Jahre alt aber ich wisse es nicht!
Desweiteren waren die hinteren reifen definitiv nicht abgefahren! Jedenfalls nicht als ich die abgeschickt hatte! Ehrlich! Und total zerkratzt waren die auch nicht, die sahen echt super aus und hatten keinerlei schäden! Wie beschrieben halt...
Und jetzt soll ich am ars... sein?? Dann könnte das ja jeder machen, wenn mir die felgen nicht mehr gefallen mach ich nen kratzer rein und zurück damit! Frechheit und ich habe keine rechtsschutzvers.!
Muss ich wohl doch zum anwalt, haben wir keinen unter uns der mir per email vielleicht nen tip geben kann??
Gruß
Geändert von Schulle (02.02.2005 um 22:22 Uhr).
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01.02.2005, 23:02
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#18
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.05.2003
Ort: Dresden
Fahrzeug: 740i
eBay-Name: fonestore*de
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Zitat:
Zitat von Schulle
Muss ich wohl doch zum anwalt, haben wir keinen unter uns der mir per email vielleicht nen tip geben kann??
Gruß
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Hi,
Geh zum Anwalt alle anderen Tips und Ratschläge bringen Dich im Moment nicht weiter. Nur ein Anwalt kann Dir hieb und Stichfest sagen was zu tun ist.
solong....
P.S.: Hast du Fotos von den Felgen gemacht, bevor Du Sie weggeschickt hast?
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01.02.2005, 23:10
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#19
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.09.2004
Ort:
Fahrzeug: Mercedes W22o S500
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Nein, keine foto´s. Leider...
Danke erst mal
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01.02.2005, 23:27
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#20
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RAUBSAUGER©
Registriert seit: 14.08.2004
Ort: Nürnberg
Fahrzeug: XKR 4,2
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Es liegt an Dir, ob Du wirklich ohne Anwalt vor Gericht gehen möchtest. Für so Kleinkram hast Du zwar meistens einen uninteressierten Advokaten dabei, aber besser als nichts.
Ein Anwalt würde wohl auf die Klage antworten, Klageabweisung beantragen.
Gründe z.B. normale Gebrauchsspuren, abgefahrene Räder erst nach Wochen reklamiert, Gutachten (kann ja nur neueren Datums sein) nicht über den Zustand der Ware bei Empfang sondern nach Nutzung durch den Kläger. Denke auch mal daß der Gegner nur ANGEBOTEN hat im Bestreitensfall ein Gutachten zu bringen. Bei dem Streitwert ein Bluff.
Und falls ein Freund oder eine Freundin Deine Felgen kurz vor Versand oder beim Versand gesehen hat denjenigen als Zeugen angeben.
Und noch eine Menge Blahh und Paragrafen dazwischen.
Den Kläger wird das nicht interessieren, und in der Verhandlung wird der Richter einen Kompromiss suchen (da muß er sich nicht einlesen und geistig anstrengen) und Dir und dem Kläger vorschlagen daß Du einen 100er zahlst und jeder seinen Anwalt und die Gerichtskosten übernimmt.
Wurde an diese Güteverhandlung gleich noch ein "echter" Verhandlungstermin anberaumt wird gestritten. Und dafür hast Du ein Los gezogen mit vermutlich 70 % Trefferquote.
Du lebst Doch sicher nicht alleine im Wald. Irgendwer muß doch Deine Felgen kennen...
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