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01.04.2010, 00:14
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#11
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Tanken is doch geil!
Premium Mitglied
Registriert seit: 30.07.2006
Ort: Rosenheim
Fahrzeug: e46, Turbo
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Ich sehs genau so wie Axel und hab mich schon beim Lesen des Threads gefragt, warum da sonst keiner so denkt wie ich.
Wenn der Typ wirklich bei BMW arbeitet, kann ich mir vorstellen, dass er von seinen Kollegen ausgelacht wird, weil bei dem Wagen ständig was anderes kaputt ist und jetzt will er dir eben noch bissl Geld für Reparaturen raus leiern.
Aber das du einen Kaufvertrag hast, wo 77.000 km drinnen steht, hilft dir gar nix. Theoretisch könntest du innerhalb von einer Woche 13.000 km runter reißen. Nur macht eben 10.000 km runter drehen bei der km Anzahl überhaupt keinen Sinn. Da geht doch keiner so ein Risiko ein.
10.000 km machen vielleicht bei einer Tatsächlichen Laufleistung von 12.000 - 19.000 km vielleicht was aus aber darüber ist das uninteressant.
__________________
Einfallsreiche Signatur
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01.04.2010, 00:27
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#12
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
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Jup,
wenn du wirklich nichts gemacht hast, und dafür auch genügend Indizien vorliegen (Kaufvertrag vom Ankauf, unplausible Änderung bei 77.000km etc.) würd ich dem Käufer sagen, dass er sich dahin verorten soll, wo der Pfeffer wächst
Gruß,
Kai
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01.04.2010, 02:23
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#13
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.01.2010
Ort: Duisburg
Fahrzeug: E 38 740iL, Bj 11/1998
eBay-Name: Heinenlaender
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@ Kai
Ich glaube das wäre nicht die klügste Entscheidung
Es ist so wie "Tobeco" es schreibt, also wenn der andere vor Gericht geht wird es zu einer Kaufpreisminderung oder zur kompletten Rückgabe des Wagens kommen (auch wenn ich das bei 10000 km lächerlich finde)
Nur leben wir halt in Deutschland und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht !
@Polska7er, ich würde einen Anwalt um Rat fragen denn ich hatte einen ähnlichen Fall als Geschädigter allerdings mit weit mehr Kilometer vom Vorbesitzer nachweislich gedreht und somit einfacher
Aber damals sagte er mir das du in diesem Falle zwar sozusagen unschuldig bist aber der Käufer einen Wagen von dir mit einer im Kaufvertrag zugesichterten KM Leistung gekauft hat und du dich vorher hättest vergewissern müssen das sie stimmen oder explizit im Kaufvertrag erwähnen das sie höher sein könnten oder tatsächliche Laufleistung unbekannt ist.
Mein Anwalt hat das für mich gut verständlich umschrieben. Ich kaufe ein Auto bei jemandem und die Km stimmen nachweislich nicht. Und auch wenn der Verkäufer es nicht war, ist die Aussage des Anwalts das der Verkäufer sein Problem ja nicht durch Unwissenheit zu meinem machen kann. Im Gegenteil der Verkäufer kann sogar das Geld beim Vorbesitzer wieder einklagen usw...
Es wird nicht das Problem des Käufers sein, sondern immer das Problem des Verkäufers !
Ob es Sinn macht lasse ich dahingestellt aber so ist die Gesetzgebung
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01.04.2010, 09:11
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#14
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POLSKA
Registriert seit: 12.07.2007
Ort: Polska
Fahrzeug: E38 735i 98er; E38 740i 99er Facelift
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Hi,
also hab ich theoretisch verloren,
ja aber wenn ein auto z.b. 5-6 vorbesitzer hat kann ich ja nicht wissen
was gemacht worden ist wenn der verkäufer von dem ich es habe
mir zusichert das alles stimmt.
und außerdem 10000km lohnt sich ja echt nicht, ich habe sofort geglaubt das der
wagen 77000km laufleistung hat als ich ihn gekauft hab.
verstehe nicht das man überhaupt 10000km zurückdreht weil sich das einfach echt
nicht lohnt.
aber anders seits ich habe das geld nicht mehr um ihm es zurück zugeben.
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01.04.2010, 09:21
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#15
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.01.2010
Ort: Duisburg
Fahrzeug: E 38 740iL, Bj 11/1998
eBay-Name: Heinenlaender
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Wie gesagt ich halte 10000 km auch für lächerlich und hätte den Verkäufer garnicht dafür angeschrieben.
Hast du ihn dennn mal gefragt wieviel Preisnachlass er sich vorstellt oder ob er den unbedingt zurückgeben will ?
Laut Online Fahrzeugwertberechnung liegt der Unterschied im Verkaufspreis bei ca 500 Euro
Habe gerade bei meinem nachgesehen
Gruß
Andreas
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01.04.2010, 09:42
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#16
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Die verflixte 7
Registriert seit: 10.09.2006
Ort: Dortmund
Fahrzeug: E38 740i verkauft, jetzt E38 735ia Bj. 04/2000, 987
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Hi, ich denke , Du wirst dafür dem Käufer gerade stehen müssen. Auch wenn Du es nicht wusstest, bist Du haftbar dafür.
Aber dann kannst Du es von deinem Verkaufer auch wieder einfordern.
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Gruß aus Dortmund
Michael
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01.04.2010, 10:15
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#17
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Erst mal muss das alles zweifelsfrei bewiesen und nachgewiesen werden.
Und da hängts schon, das wird der Käufer NIEMALS beweisen können.
Wenn Steuergeräte usw. umprogrammiert werden können (und das geht leichter als man denkt), und er da sogar ganz nach an BMW Werkstattspezis ist, wer sagt denn, dass er den nicht selber umprogrammiert hat, um sich nun an Dir zu bereichern?
Der ist böse aufm Holzweg, wenn er meint, so einen Anspruch umsetzen zu können.
Nicht Du musst Deine Unschuld beweisen, er muss Deine Schuld beweisen.
Nach dieser Zeit....
Wasn Depp!  ....kommt er niemals mit durch.
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01.04.2010, 10:29
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#18
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.01.2010
Ort: Duisburg
Fahrzeug: E 38 740iL, Bj 11/1998
eBay-Name: Heinenlaender
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Das sehe ich nicht so !
Er muß ihm garnichts beweisen oder nachweisen. Er braucht nur beweisen das der KM Stand nicht plausibel ist !
Es geht hier ja nicht um Betrug durch Polska7er, denn das müßte der Käufer beweisen. Es geht um einen manipulierten KM Stand und dabei ist egal ob Polska7er gedreht hat oder nicht sondern das er sich als Verkäufer hätte versichern müssen das nicht gedreht wurde und der angegeben KM Stand richtig ist!
Also ein ganz einfacher Beweis wäre die Werkstatthistorie z.B.
Wenn da der KM Stand zum angezeigten unplausibel ist hat er schon den Beweis und das Problem liegt beim Verkäufer.
Wie es sich mit den unterschiedlichen Daten in den Steuergeräten verhält und da die Beweismöglichkeit ist weiß ich allerdings nicht
Wie gesagt ich würde sicherheitshalber nen Beratungsgespräch beim Anwalt in Betracht ziehen um auf der sicheren Seite zu sein !
Ich denke die meisten von uns (ich inklusive) haben nur Halbwissen (oder eigenes Rechtsempfinden) das sie von anderen gehört haben bzw selbst betroffen waren.
Wenn du auf uns hörst und wir Unrecht hatten bist du im Endeffekt trotzdem der Einzige der auf dem Schaden sitzen bleibt, deswegen nimm den Anwalt zu Rate.
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01.04.2010, 10:40
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#19
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POLSKA
Registriert seit: 12.07.2007
Ort: Polska
Fahrzeug: E38 735i 98er; E38 740i 99er Facelift
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reperaturhistorie wird es nicht geben weil der wagen nur bis 30000km scheckheftgepflegt worden ist und danach nicht mehr.
und was ist wenn es sowas gibt das die reperaturhistorie nicht übereinstimmt aber als das
gemacht worden ist noch der vorbesitzer vor mir der besitzer des fahrzeuges war.
dann soll er das geld von ihm anfordern oder?
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01.04.2010, 10:47
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#20
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Pro USA !!!
Registriert seit: 01.08.2006
Ort: Kornwestheim
Fahrzeug: E38 740 M60,T6 Lang DSG Euro 6 EZ 12-16 , e91 330xd 09-03
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@einenländer
Da muss ich dir recht geben, weis nicht genau die rechtliche formulierung,aber den letzten beissen die hunde in dem fall...und der te muss dann, egal was er macht, seinen verkäufer wieder in regress nehmen..
Glaub das nennt man zug um zug..
Hab grad auch so nen fall, mein cabi hatte,wie ich feststellen durfte, nen heckschaden, der mir als unfallfrei verkauft wurde..
Es wurde mir so vom ra erklärt, ich geh an den verkäufer (alte firma,insolvent), die an das bmw autohaus, die wiederum an den vb....
Im endeffekt,aufgrund der insolvenz meiner firma, würde das ganze wie das hornberger schiessen enden, denn im erfolgsfalle würde "die kohle" vom vb and das bmw-autohaus, dann an meine firma, und dann...leider nicht an mich,sondern an den insolvenzverwalter gehen...Also nö,lass ich die finger weg....
Ich würd mit dem käufer des 7ers sprechen und ihm einen passenden nachlass biete bzw nachfragen was er denn haben möchte (falls er das alles so auch belegen kann,wichtig!!!) oder den wagen einfach zurücknehmen,falls nicht gravierendes an dem wagen in der zwischenzeit verändert wurde bzw defekt ist...
Oli
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