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Alt 01.02.2005, 10:39   #1
sk8terboy
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Ärger Nebelscheinwerfer ICH HASSE DIE BULL** SO LANGSAMM

Hey @ All!

Habt Ihr auch bei euch so viel Probleme mit "Allg.Verkehrskontrollen"?
Das übliche Standlicht und Nebelscheinwerfer
Langsamm wirds mir echt Belastend 5xmind. die Woche 10 Euro und jetzt kommt der Hammer
Bekomm ein Schreiben ohne daß ich Angehalten worden bin
Is das Rechtens?
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Alt 01.02.2005, 10:55   #2
Holsch
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Holsch
 
Registriert seit: 12.09.2004
Ort: Rhein-Main
Fahrzeug: 728iA, E46 320i
Standard

Servus,
mit den momentan Kontrollen gebe ich Dir vollkommen Recht. Bei uns stehen sie auch jede Woche an den selben Stellen und machen allgem. Verkehrskontrolle. So schlimm war es seit Jahren nicht mehr.
Korrekt finde ich allerdings, daß die notorischen Nebelleuchten-Piloten abgegriffen werden.
Auffällig hierbei:3er BMW-Fahrer oder Golf GTi o.ä..
Vielleicht sehen die evtl. schlecht und sollten mal bei Gelegenheit zum Augenarzt...
7er-Piloten sollten ihre Nebler nur gebrauchen wenn die Sicht es wirklich erfordert.
Mich nervt es jedenfalls, wenn einer hinter mir so uffjerescht herfährt und die Nebler an hat....
Kein Xenon aber Nebelleuchten an <-> Kein Haar am Sack aber im Puff vordrängeln

Gruß
Holsch
Holsch ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 01.02.2005, 10:56   #3
Kramer
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 03.09.2004
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Hi sk8erboy

Zitat:
Zitat von sk8terboy
Hey @ All!

Habt Ihr auch bei euch so viel Probleme mit "Allg.Verkehrskontrollen"?
Das übliche Standlicht und Nebelscheinwerfer
Langsamm wirds mir echt Belastend 5xmind. die Woche 10 Euro
ich würde die Nebler halt auslassen ( Nebel kann ja nicht sein, sonst würdest du nicht mit Standlicht rumfahren ), dann klappts auch mit den Herren in Grün . Für dich kostensparender und für die Autofahrer die dir entgegenkommen augenschonender .

Grüße

Kramer
Kramer ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 01.02.2005, 11:08   #4
TomS
Hoher Priester
 
Benutzerbild von TomS
 
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
Standard

So sieht dat aus!

Wenn man erstmal Xenon hat fährt man eh nich mehr mit Nebelz, sieht nämlich dann doof dann, so gelb zu hellweiß.
TomS ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 01.02.2005, 11:21   #5
sk8terboy
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Xenon fürn e32
hmm ..naja ne Überlegung wäre es wert aber hab mir erst die Schwarzen Lichter eingebaut und passend dazu jetzt die Klarglasblinker
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Alt 01.02.2005, 11:53   #6
linuxholgi
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von linuxholgi
 
Registriert seit: 11.10.2004
Ort: Sydney
Fahrzeug: X5 4.4i 2005
Standard

Also mich nerven die Jungs, die mit Nebel und Standlicht rumfahren auch.

Ich finds einfach peinlich. Der Sinn dieser Gesichte ist mir bis heute verborgen geblieben!

Muß es wohl das Erkennungszeichen vom GTI Club o.ä. sein . Kann auch mit Hosenträger-Gurten zusammenhängen. Die sieht man nämlich nicht selten in Autos die mit Nebel an einem so entgegenkommen.

Aber Hosenträger Gurte in nem 7er ? Naja!

Das die Rennleitung da eingreift halte ich für gerechtfertigt. Ohne Bußgeld bleibt wahrscheinlich der Lerneffekt aus.

Gruß
Holger
linuxholgi ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 01.02.2005, 12:00   #7
TomS
Hoher Priester
 
Benutzerbild von TomS
 
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
Standard

Naja, aber was ist bitte daran schlimm mit Nebelz zu fahren? Ich bin ebenfalls aus dem Alter raus aber wozu ist das denn nun verboten?

Viel schlimmer finde ich die Schläfer (gerne auch mit Hut), die auf der Autobahn bei 120 mit Nebelschlußlicht rumfahren.


dafür gibts nicht viele Erklärungen:

1. Is ja bissl diesig!
2. Vergessen wo der Schalter ist
3. Hä? Wieso Nebelschlusslicht
4. Ich will zeigen, was ich als Extra am Auto hab!
5. dumm wie ´nen Meter Waldweg

Ein Blick in die StVO zeigt uns ziemlich genau, wann man Nebelschlusslicht anmachen darf und wie schnell man dann noch fahren darf
TomS ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2005, 08:16   #8
BUDDY
† Februar 2011
 
Benutzerbild von BUDDY
 
Registriert seit: 24.10.2002
Ort: Bendorf
Fahrzeug: BMW 750iL `89 -`92, BMW 520i e28, BMW 320i Baur Cabrio( 07632 )
Daumen nach unten Nebler

Hallo Leutz!
Auch ich bin ein Hasser von Nebellampen innerorts.
Mir ist überhaupt nicht klar warum es überhaupt Leute gibt die Innerorts unbedingt mit eingeschalteten Nebellampen rumfahren müssen.

Zudem in der STVO auch noch stimmt das es nicht erlaubt ist.!!!!!!!

Lasst die Dinger aus und der Geldbeutel bleibt zu.

Gruss
BUDDY
__________________
----------- Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) www.schraubergemeinschaft-bendorf.de

Bei Technischen Problemen helfen wir gerne, Hebebühnenbenutzung gegen kleines Endgeld für Hallenmiete nach Absprache gerne möglich.
BUDDY ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2005, 08:42   #9
Beatsurfer
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Beatsurfer
 
Registriert seit: 14.07.2003
Ort: Dresden
Fahrzeug: C63 AMG T-Modell
Standard

mmmh, also hier noch mal der § 17 StVO komplett:
Besonders interessant für die Frage hier ist wohl Absatz 3. Also darf durchaus mit Standlicht (Begrenzungsleuchten) in Verbindung mit Nebelscheinwerfern gefahren werden, falls deren zwei vorhanden sind (was wir hier mal unterstellen wollen ). Man braucht halt nur noch Nebel, Schneefall oder Regen, der die Sicht behindert dazu.

§17 Beleuchtung

(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

(2 a) Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren.

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

(4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandten Seite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.

(4a) Soweit bei Militärfahrzeugen von den allgemeinen Beleuchtungsvorschriften abgewichen wird, sind gelbrote retroreflektierende Warntafeln oder gleichwertige Absicherungsmittel zu verwenden. Im übrigen können sie an diesen Fahrzeugen zusätzlich verwendet werden.

(5) Führen Fußgänger einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen an Holmen oder Handfahrzeuge mit, so ist mindestens eine nach vorn und hinten gut sichtbare, nicht blendende Leuchte mit weißem Licht auf der linken Seite anzubringen oder zu tragen.

(6) Suchscheinwerfer dürfen nur kurz und nicht zum Beleuchten der Fahrbahn benutzt werden.
__________________
Gruss

Beatsurfer
Beatsurfer ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2005, 08:54   #10
nightshark
inaktiv, keine gültige e-Mail
 
Registriert seit: 31.12.2004
Ort: Düsseldorf/Konstanz
Fahrzeug: 320is
Standard

Mein Beitrag hier dürfte wohl eher Off Topic sein, aber dennoch möchte ich mich deswegen nicht davon abhalten:
Ein Frage vorweg: Seid ihr allesamt als Kind mal zu heiß gebadet worden? Drei Seiten Diskussion wegen einer absoluten Nichtigkeit. Würdet ihr jeden, der tagsüber mit Neblern rumfährt anzeigen, ich wäre mir sicher, ihr würdet jeder Kampfrenter - die treten oft in Wohngebieten auf und zeigen Leute wegen falschem Parken an (Anm. d. Red.) - alt aussehen lassen.....
Ehrlich gesagt bin ich bis zu diesem Thread davon ausgegangen, daß in diesem Forum erwachsene und geistig gefestigte Poster unterwegs sind, offenbar ist dem wohl leider nicht so. Wenn ich jedesmal einen Thread eröffnen würde und seitenlang darlegen würde, wie sich die Verkehrsteilnehmer um mich herum falsch verhalten, ich bin mir sicher, ich wäre längst einem Herzinfarkt erlegen.

Leider ist diese Verhaltensweise nur zu deutsch. Statt sich einmal mit wichtigen Problemen zu befassen und den Herren Neuberlinern ordentlich den M***** zu blasen hackt mal lieber gegenseitig aufeinander rum. Da ist von Profilneurosen die Rede - wie jetzt? Wegen der Nebler - da Frage ich mich, wann ich morgens in der S-Bahn (der einzige Vorteil der Bild, man kann sie auch quer durch einen Waggon lesen) "Erschoß BMW Fahrer hilflosen Verkehrsteilnehmer auf der Autobahn?" als Hauptüberschrift in der Bild lese -
wird dann sicher eine der Ausgaben sein, die man waagerecht nach Hause tragen muß, damit die Druckerschwärze nicht verläuft.

Jungs, was haltet ihr davon, mal einfach ein wenig Toleranz zu üben und euch nicht gegenseitig anzuflamen? Der gute Autofahrer zeichnet sich ja auch nicht durch Fehlerfreiheit alleine aus - eher dadurch, wie souverän man mit den Fehlern anderer umgeht - und davon, sorry, zeigt ihr hier nicht viel. Manche Kommentare könnten glatt von irgendwelchen Oberlehrern sein, denn von gebildeteten Menschen - wobei ich jetzt einfach davon ausgehe, daß es sich in diesem Froum um solche handelt.

So - ich geh jetzt mal zum Psychiater und bekenne mich meiner Profilneurose. Muß ja schlimm sein, wenn man M5 fährt und das auch noch mit Standlicht und Neblern........
__________________
Grüssle,

Martin
nightshark ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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