


Blicken Sie zurück auf die wichtigsten Automessen, z. B. auf folgende Messe:
 Techno Classica 2006
|
 7-forum.com hat nun seine eigene Facebook-Seite! Bitte unterstütze sie, indem Du die Seite besuchst und Fan wirst (auf "Gefällt mir" klicken). Vielen Dank!
| 
- Anzeige -
|
 |

|
|
|

|
 |
30.08.2004, 20:06
|
#1
|
Jung, Groß, Stark
Registriert seit: 03.08.2004
Ort: München
Fahrzeug: 750Li
|
Bagatellschaden...
Hallo zusammen.
Ich hatte letzte Woche in Nürnberg einen kleinen "Unfall" sofern man das überhaupt so nennen kann. An einer roten Ampel hab ich irgendwas aufm Beifahrersitz gesucht und bin dabei wohl aus Versehen von der Bremse gegangen bzw. habe nicht fest genug gedrückt. Nunja - da war es auch schon passiert. Ich rolle mit etwa 1kmh auf den Vordermann auf (einen Nissan Micra). Die Dame im Auto hat nicht lang gefackelt und kam nach hinten gestürzt was mir denn einfallen würde ihr da draufzufahren usw.... Bin dann ausgestiegen und habe mir das angesehen: Absolut NICHTS sichtbares passiert, nichtmal Lack abgekratzt o.Ä.. Da mir das extrem peinlich war mitten auf einer Hauptstrasse mit Warnblinker rumzustehen und mich mit einer Dame zu streiten hab ich nich lang gefackelt und ihr meine ganzen Daten gegeben. War wohl ein Fehler, habe auchnoch einen selbstgeschriebenen Zettel unterschrieben in dem ich mir die Schuld zugewiesen habe. Nun hab ich einen Anruf bekommen: "So ich schick die Rechnung am Montag per Einschreiben los - 570€ sinds!".
Darf ich nun für ihre Einparkkünste bezahlen?`Ich habe ganz sicher keine 570€ Schaden an dem Wagen da verursacht. Imho wäre das uralt Ding sowieso nicht mehr als 500€ wert... naja was solls
Könnt Ihr mir nen Rat geben was ich nun tun sollte? Wirklich lust zu zahlen habe ich nicht.
|
|
|
30.08.2004, 20:26
|
#2
|
(Oxford-)Green Devil
Registriert seit: 31.05.2004
Ort: Neuss
Fahrzeug: 740i (e38)
|
moin
ich würde erstmal mit gutachter drohen.
gruss
thomas
|
|
|
30.08.2004, 21:07
|
#3
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.08.2003
Ort: Hamburg
Fahrzeug: BMW 728iA (E38)
|
Ziemlich schlecht gelaufen, die Daten zu übergeben ist das mindeste, aber ein Schuldanerkenntnis, niemals, kann sogar Ärger mit der Versicherung bringen.
Gruß
UK
|
|
|
30.08.2004, 23:27
|
#4
|
RAUBSAUGER©
Registriert seit: 14.08.2004
Ort: Nürnberg
Fahrzeug: XKR 4,2
|
Deine Versicherung hat keine Leistungspflicht wenn Du ein Schuldanerkenntnis unterschreibst. Gibts Zeugen daß nichts beschädigt wurde? Hast Du die Art des "Schadens" mit aufgeschrieben oder Ihr einen "Blancoscheck" gegeben?
Denke da hast Du Dir ein Ei gelegt...
Ruf mal Deine Versicherung an und melde den Schaden, sag nichts von dem Anerkenntis, aber daß Du aufgefahren bist. Sag dem Sachbearbeiter daß man Dich/die Versicherung rollen will da maximal ein Kratzer in der Stoßstange ist. Möglich daß Die einen Gutachter hinschicken.
Beileid, Nob
|
|
|
30.08.2004, 23:44
|
#5
|
Jung, Groß, Stark
Registriert seit: 03.08.2004
Ort: München
Fahrzeug: 750Li
|
Zitat:
Zitat von nob
Deine Versicherung hat keine Leistungspflicht wenn Du ein Schuldanerkenntnis unterschreibst. Gibts Zeugen daß nichts beschädigt wurde? Hast Du die Art des "Schadens" mit aufgeschrieben oder Ihr einen "Blancoscheck" gegeben?
|
Darin stand sinngemäß dass ich an einer Roten Ampel auf ihr Auto im Stand aufgerollt bin. Mehr nicht.
|
|
|
30.08.2004, 23:48
|
#6
|
RAUBSAUGER©
Registriert seit: 14.08.2004
Ort: Nürnberg
Fahrzeug: XKR 4,2
|
Das ist prima so. Ist kein Schuldanerkenntnis sondern eine Unfalbeschreibung. Und wenn da noch "aufgerollt" steht kann Sie nicht auf Deine Rechnung Ihre Gurke sanieren lassen.
Sprich mal mit der Versicherung, Du kannst dann immer noch den Schaden selbst regulieren wenn der Dame klar wurde daß Du dich nicht ver*****en lässt und der Betrag zum Schaden passt.
Viel Glück, Gruß Nob
|
|
|
31.08.2004, 09:38
|
#7
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 28.08.2003
Ort: Hösbach
Fahrzeug: e65 750 (06/06)
|
Zitat:
Zitat von owan
Darin stand sinngemäß dass ich an einer Roten Ampel auf ihr Auto im Stand aufgerollt bin.
|
@Donbrillo
Wo hat er hier bitte zugegeben, dass er schuld ist?
570EUR? Die Alte ist wohl nicht ganz dicht? Schreib dann mal was für die 570,00 EUR alles gemacht wurde.
Würde eigentlich auch @CoMBaT Tipp folgen und erst einmal mit nem Gutachter drohen. Der kann ja dann sofort sehen ob der Lack neu ist.
Gruß Steffen
|
|
|
31.08.2004, 17:32
|
#8
|
Gast
|
Zitat:
Zitat von owan
Hallo zusammen.
Ich hatte letzte Woche in Nürnberg einen kleinen "Unfall" sofern man das überhaupt so nennen kann. An einer roten Ampel hab ich irgendwas aufm Beifahrersitz gesucht und bin dabei wohl aus Versehen von der Bremse gegangen bzw. habe nicht fest genug gedrückt. Nunja - da war es auch schon passiert. Ich rolle mit etwa 1kmh auf den Vordermann auf (einen Nissan Micra). Die Dame im Auto hat nicht lang gefackelt und kam nach hinten gestürzt was mir denn einfallen würde ihr da draufzufahren usw.... Bin dann ausgestiegen und habe mir das angesehen: Absolut NICHTS sichtbares passiert, nichtmal Lack abgekratzt o.Ä.. Da mir das extrem peinlich war mitten auf einer Hauptstrasse mit Warnblinker rumzustehen und mich mit einer Dame zu streiten hab ich nich lang gefackelt und ihr meine ganzen Daten gegeben. War wohl ein Fehler, habe auchnoch einen selbstgeschriebenen Zettel unterschrieben in dem ich mir die Schuld zugewiesen habe. Nun hab ich einen Anruf bekommen: "So ich schick die Rechnung am Montag per Einschreiben los - 570€ sinds!".
Darf ich nun für ihre Einparkkünste bezahlen?`Ich habe ganz sicher keine 570€ Schaden an dem Wagen da verursacht. Imho wäre das uralt Ding sowieso nicht mehr als 500€ wert... naja was solls
Könnt Ihr mir nen Rat geben was ich nun tun sollte? Wirklich lust zu zahlen habe ich nicht.
|
Hallo,
mach Dir keine Sorgen. Die unterschriebene "Schuldanerkenntnis" ist das Papier nicht wert, auf dem sie steht. Sie ist unwirksam.
Da kein Schaden entstanden ist, würde ich der Dame raten, ihre Forderung zurück zu ziehen.
Zieh einen Anwalt zu Rate. Wenn DU KEINERLEI Schaden festgestellt hast, ist das, was sie gerade macht, ein versuchter Betrug. Zu Deinem Nachteil, wenn Du selber bezahlst, zum Nachteil Deiner Versicherung, wenn die den "Schaden" regulieren soll.
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
|