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Alt 18.07.2004, 21:55   #1
Christian
Administrator
 
Benutzerbild von Christian
 
Registriert seit: 29.06.2001
Ort: Unna
Fahrzeug: i7 xDrive60 (Bj.2022)

eBay-Name: twin_chriss
Standard Da bietet mal wieder jemand Tipps bei ebay an - und nutzt meine Bilder!

Hallo Forum,

bei ebay gibt es wieder eine Auktion, in der man Hinweise zur Freischaltung der erweiterten Anzeigen des Bordcomputers ersteigern kann:
Geheim-Funktionen für E32 E34 E36 E38 E39 E46 E65 E66

Man schaue sich dort die Fotos an, und die von mir in meinem Auto aufgenommenen:
Interner Link) Freischalten der erweiterten Check-Control-Anzeigen

Die Fotos stammen eindeutig von mir, zu erkennen an den Pixel-Fehlern. Ich brauche wohl nicht zu erwähnen, dass derjenige nicht nachgefragt hat, ob er die Fotos verwenden darf.

Im Prinzip habe ich auch nichts dagegen, wenn mal ein Bild von mir verwendet wird, aber in diesem Fall ist es natürlich was anderes. Schliesslich wird hier Geld für Dinge verlangt, die kostenlos im Web nachzulesen sind.

Vielleicht sollte ich mal eine Rechnung für die Verwendung für die Fotos schicken... Wieviel kann man da verlangen?

Der Anbieter hat das ganze als Privat-Auktion eingestellt. Was heißt das eigentlich? Heißt es, dass man den Namen des Anbieters nicht ausfindig machen kann? An wen schicke ich dann die Rechnung?

Was bekommt der Sieger der Auktion eigentlich? Einen Link zur oben genannten Anleitung?

Gruß,
Chriss
Christian ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 18.07.2004, 22:13   #2
Raffael@735i
LOW4LYF
 
Benutzerbild von Raffael@735i
 
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Silicon Valley
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R

Standard

Wer Fotos ins WEB stellt, muss mit sowas rechnen!
Wahrscheinlich hat er die Fotos ueber 5 Ecken bekommen, also nicht unbedingt von Deiner Seite.


Gruss
Raffael@735i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 18.07.2004, 22:20   #3
Christian
Administrator
 
Benutzerbild von Christian
 
Registriert seit: 29.06.2001
Ort: Unna
Fahrzeug: i7 xDrive60 (Bj.2022)

eBay-Name: twin_chriss
Standard

Zitat:
Zitat von Raffael@735i
Wer Fotos ins WEB stellt, muss mit sowas rechnen!
Wahrscheinlich hat er die Fotos ueber 5 Ecken bekommen, also nicht unbedingt von Deiner Seite.
Rechnen muss man schon damit. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass es nicht erlaubt ist.

Gruß,
Chriss
Christian ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 18.07.2004, 23:56   #4
kayhan
ehemals "JaY^JaY"
 
Registriert seit: 14.04.2004
Ort: Freystadt 40 Km von Nürnberg Richtung München
Fahrzeug: Bmw e38 750iAL

eBay-Name: Automobile_Kayhan
Standard

Zitat:
Zitat von Christian
Rechnen muss man schon damit. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass es nicht erlaubt ist.

Gruß,
Chriss
Glaub mir, du kannst machen was du willst, du wirst keinen Cent bekommen. Mir wurden oft Fotos gestohlen, aber keiner hat was gezahlt, net mal geantwortet.....
kayhan ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.07.2004, 02:12   #5
knuffel
† 2023
 
Benutzerbild von knuffel
 
Registriert seit: 20.10.2002
Ort:
Fahrzeug: E32, Velociped NL

Standard Google Hilft...................

Welche Ansprüche bestehen im Falle der unbefugten Verwertung einer Fotografie?
Montag, 21.April. @ 12:42:53 CEST


Rechtsanwalt Dr. Volker Mogel, LL.M. EUR. beantwortet häufig gestellte Fragen des Fotorechtes:

Das Gesetz geht davon aus, dass der Urheber grundsätzlich an jeder Werkverwertung angemessen finanziell zu beteiligen ist.

Das UrhG gewährt zunächst bei unbefugter Verwertung eines Werkes und/oder Lichtbildes einen Anspruch auf angemessenes Entgelt (§ 86 UrhG). Überdies kann der Verletzte, dessen Einwilligung einzuholen gewesen wäre, als Ersatz des ihm schuldhaft zugefügten Vermögensschadens, soweit kein höherer Schaden nachgewiesen wird, das Doppelte des angemessenes Entgelts begehren (§ 87 Abs 3 UrhG). Diese Schadenspauschalierung ist vom Nachweis eines tatsächlich eingetretenen „Grundschadens" unabhängig, allerdings ist das Entgelt gemäß § 86 UrhG anzurechnen, sodass insgesamt bloß das doppelte angemessene Entgelt zusteht und nicht das dreifache (vgl dazu MR 1998, 194 - Rauchfänge). Darüber hinaus gewährt § 87 UrhG einen Anspruch auf Ersatz des entgangenen Gewinns (Abs 1), einen Anspruch auf Ersatz des immateriellen Schadens (Abs 2) und auf Herausgabe des Gewinns (Abs 4). Ansprüche auf Ersatz eines Vermögensschadens können neben angemessenem Entgelt oder Herausgabe des Gewinns nur insoweit geltend gemacht werden, soweit sie diese übersteigen (§ 87 Abs 5 UrhG). Ein Eingriff in Verwertungsrechte liegt nicht vor, wenn der Verbreiter eine Bewilligung zur Verwendung besitzt oder wenn die Verwendung im Rahmen einer freien Werknutzung geschieht. Dann entfallen auch vermögensrechtliche Ansprüche. Kontaktadresse:
Dr. Volker Mogel, LL.M. EUR.
Argentinierstraße 20/1/3
1040 Wien
eMail:korn_partner@aon.at






Noch mehr dazu hier:
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.fotografen.at/fachbereich...rticle&sid=137


Und viel,viel,viel Spaß dabei,Deine auf so wackeligen Füße stehenden Rechte
auch durchzudrücken..............

Gruß
Knuffel
knuffel ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.07.2004, 06:18   #6
JB740
the Senior :-)
 
Benutzerbild von JB740
 
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17

Standard Chriss

scheinbar hast du ihm die meinung gesagt? auktion beendet

gruss jürgen
JB740 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.07.2004, 16:45   #7
Newbie
D´r Schwoabaseggel
 
Benutzerbild von Newbie
 
Registriert seit: 27.05.2004
Ort: Berlin
Fahrzeug: 750i (E32) Bj.03/90

Beitrag Hallo Christian

versehe Deine Bilder doch mit einem Wasserzeichen "www.7er.com" oder so!
Newbie ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.07.2004, 22:29   #8
cichlide
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von cichlide
 
Registriert seit: 31.01.2004
Ort: Heidelberg
Fahrzeug: E38 728i

Standard

Ein Freund von mir hat gerade 2.900 € zugesprochen bekommen, da jemand seine Bilder für einen Werbekatalog genutzt hat.

Es kann sich also lohnen, auf sein Recht zu pochen.
cichlide ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 27.07.2004, 09:34   #9
Goose
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Goose
 
Registriert seit: 10.02.2004
Ort: Hagen
Fahrzeug: 730d aus 09/2006

Standard

Ich finde das auch kacke... nicht nur Deine Bilder zu nutzen sonder das ist auch Abzocke der User.

Warum macht nicht einer von uns mal ne ebay auktion auf?

Überschrift: Knachke den BC bei BMW E65 - KOSTENLOS

Und im Text dann einfach auf Interner Link) www.7er.com verweisen. Ist Werbung für uns und wir nehmen den Halsabschneidern den Wind aus den Segeln. Müsste halt nur regelmäßig reingesetzt werden .
__________________
Jegliche Rechtschreib- und Grammatikfehler sind beabsichtig und unterliegen dem Copyright des Verfassers.
__________________

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.)  >>>PIXS von der Goose-Station AR-2000 (Hauptsys)<<<
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Goose ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.08.2004, 08:10   #10
McIntosh
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 20.12.2003
Ort: Henry Chapelle
Fahrzeug: BMW 750i , Chevrolet

eBay-Name: maxx_Nail
Standard @ Christian

Hallo Christian,

das ist nicht ganz korrekt das du keinen geld bekommen kannst.
Das einzige möglichkeit ist das du den per email mit einschreiben und höchste priorität anschreibst und ein Zeitspanne gibts von etwa 2 Stunden die von dir gestollenen Bildern zu entfernen. (Den eBay Mitglied)
Alle Bilder sind unter Copyright. In Deutschland kann das richtig ins auge gehen. Auch hinweise auf dein domain sprich 7-er.com auch wenn es erst Werbung ist ist nicht zulässig ohne deine zustimmung sein Links oder Hinweise auf deinen Link zu tätigen.
Wenn er dumm kommt oder sich nicht in deinen vorgaben hält muss du einen Anwalt nehmen der Ihn Abmahnt, einen Abmahnung kann ab 500 -1000 EUR oder mehr werden + nutzungsgebühren auch ohne wasserzeichen ausserdem kriegt er einen unterlassungserklärung zugeschickt was er unterschreiben muss meistens es ist 20.000 EUR beim ersten verstoss.
Den Mitgliedsnahme kriegt der Anwalt von eBay aber du kannst es auch versuchen durch den beschwerde gegen ein anderen ebay mitglied.

Ich kenne mich aus ich habe das genug lang geübt, durch meinen tätigkeit für anderen Ihren shop zu erstellen. Da wird mit ganz harten Bandagen gekämpft und es geht richtig ums Geld, da sind Schadenersatz ansprüche von 200.000 EUR und mehr ....
Aber wie gesagt muss du ja selber wissen viel glück
McIntosh ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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