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Google sagt mir 07-Kennzeichen, das liest sich gut!
Externer Link (öffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) 07-Kennzeichen
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Ja beim 07er Kennezeichen
müssen alle Autos mindestens 30 Jahre alt sein (füher war es 20 Jahre, beim übernehmen von Altbestand nach Bayern soll es wohl auch probleme geben) und das nächste ist, mit dem 07er Kennzeichen sind nur Bewegunsfahrten, fahrten auf Treffen, usw... drin. Also letztich nix für den Alltag... Ich habe einen Bekannten der hat so eine Nummer. Einen 25 Jahre alten E32 kannst du beispielsweise damit nicht fahren...

(Außer er hatte schon vorher ein 07er Kennzeichen)
http://de.wikipedia.org/wiki/Oldtime...selkennzeichen
Sammler-07-Wechselkennzeichen
Bis 28. Februar 2007 für mindestens 20 Jahre, nach diesem Zeitpunkt für mindestens 30 Jahre alte Sammler-Fahrzeuge möglich. Zu erkennen ist die rote 07er-Nummer (z.B. ORT-07123) ähnlich dem roten 06er Händler-Kennzeichen (z.B. ORT-06123). Auf dieses spezielle Wechselkennzeichen können mehrere Fahrzeuge eingetragen werden. Zur roten 07er-Nummer gehört jeweils ein rotes Heftchen (in den Bundesländern verschieden), in welches die Fahrzeuge eingetragen werden. Die Steuer beträgt z.Zt. pauschal pro Jahr für Kennzeichen nur für Motorräder 46,02 Euro und für 07er-Kennzeichen für alle anderen Kfz 191,73 Euro.
Weiter gültig bleiben bereits unbefristet bewilligte 07er-Schilder. Mit Beginn 2007 verlieren nicht unbedingt alle auf befristeten 07er-Kennzeichen eingetragene Fahrzeuge, die jünger als 30 Jahre sind, diesen Status. Einige Bundesländer haben bereits unabhängig von einer Befristung des Kennzeichens Bestandsschutz für bis zu dem Stichtag eingetragene Fahrzeuge unter 30 Jahre garantiert.
Die Definition dazu in der 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO: Gestattet sind Probefahrten, Prüfungsfahrten durch Kfz-Sachverständige, Überführungsfahrten, Fahrten zur Wartung und Reparatur sowie An- und Abfahrten zu sowie die Teilnahme selbst an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dienen. Dies ändert sich auch nach der neuen FZV nicht.
Das Kennzeichenpaar wird jeweils von einem Fahrzeug zum nächsten Fahrzeug mitgenommen und gewechselt, zum selben Zeitpunkt darf nur jeweils eines im Verkehr sein. Nicht statthaft ist der normale Alltagsgebrauch von Fahrzeugen mit 07er Wechselkennzeichen. In vielen Städten und Kreisen ist es schwierig zu erhalten, was mit Bedenken bezüglich eines möglichen Missbrauchs gerechtfertigt wird.
Voraussetzungen für den Erwerb dieses Kennzeichens:
Der Oldtimer sollte nach der Intention des Gesetzgebers 30, darf im Ausnahmefall (Raritätenstatus mit Gutachten) jünger oder muss in seltenen Einzelfällen bei sehr hohen Stückzahlen der Baureihe auch älter als 20 Jahre sein.
Das Fahrzeug muss vorübergehend stillgelegt sein (und entfällt deshalb auch nach zwölf Monaten automatisch in den nachfolgenden Statistiken des KBA Flensburg). Diese Stilllegung ist obligatorisch, um eine verdeckte Doppelanmeldung zu verhindern.
In einigen bekannten Erteilungsfällen musste (ungesetzlicherweise) ein ganzjährig angemeldetes Alltagsfahrzeug nachgewiesen werden. Bei Betrieb mit Saisonkennzeichen müssen sich zwei oder mehr Alltagsfahrzeuge in ihren Zulassungsintervallen auf zwölf Monate ergänzen.
Einzelne Zulassungsstellen interpretieren die Funktion dieses Wechselkennzeichen zur Einstiegshürde um und machen das Vorhandensein mindestens zweier Oldtimer zur Bedingung (ebenfalls ungesetzlich). Auf der anderen Seite der Hürde ist klar, dass mit 07er-Schildern bis zu zehn, auf Sonderantrag beim zuständigen Regierungspräsidenten auch bis zu 20 Oldtimer im Wechsel bewegt werden dürfen.
Das Kennzeichen selbst, nicht aber das/die einzelne/n Fahrzeug/e, bedarf eines speziellen Versicherungsschutzes für Old- oder Youngtimer (viele Versicherungen wollen Fotos von allen Seiten des Fahrzeugs, die einen sammlungswürdigen Zustand oder zumindest eine Seltenheit des Fahrzeuges belegen).
Die Zulassungsstelle (Stand: Januar 2006) berechnet 96 Euro Gebühr + 28 Euro für die Kennzeichen + 191,73 Euro pauschale Jahressteuer. Hinzu kommen die Kosten für die Haftpflichtversicherung je nach Anbieter und Fahrzeugen.
Wenn ein Auto 30 Jahre alt ist hab ich die Wahl zwischen 07 oder H. Aber das H ist da westentlich besser, mit dem darfst du die Kiste täglich fahren auch zur Arbeit oder zum einkaufen!