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03.10.2009, 16:44
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#1
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Ehemaliges Mitglied
Registriert seit: 17.06.2009
Ort:
Fahrzeug: .
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Alpina B12 lang
Hab gerade diesen E38 bei autoscout gefunden.
Das ist ja mal ein klasse Teil: AutoScout24: Detailseite
der müsste ja wirklich voll sein, oder? Sowas, wie die Beleuchtung in den Kopfstützen, habe ich noch die gesehen.
Das Ding ist absolut der Hammer
Swener
__________________
Das Denken ist allen Menschen erlaubt, doch vielen bleibt es erspart.
___________________Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.
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03.10.2009, 16:54
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#2
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V12-infiziert
Premium Mitglied
Registriert seit: 28.07.2007
Ort: Warendorf
Fahrzeug: 2014 760Li, 1984 745i, 2019 320d, 2008 Opel Vectra C Caravan, 1998 Mercedes-Benz SL 280, 2003 Mercedes-Benz 320 Sportcoupé, 1990 VW Golf 2 Special 1.8
eBay-Name: Lexmaul
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Nein, ist nicht voll (gibt es ja eh net)..beleuchtete Makeup-Spiegel hab ich auch - ist halt die fondorientiere Ausstattung.
Aber ein langer Alpina bleibt natürlich selten...
__________________
Viele Grüße
Sebastian
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03.10.2009, 17:37
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#3
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Daddy is home
Registriert seit: 31.01.2009
Ort: Landkreis Bayreuth
Fahrzeug: E38-740i (07.98) E38 750il Individual (06.99) E39 Alpina D10 (10.01)
eBay-Name: d10alex
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04.10.2009, 12:01
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#4
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Gesperrt
Premium Mitglied
Registriert seit: 03.06.2003
Ort:
Fahrzeug: e38
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Zitat:
Zitat von V8-Alex
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Joo, da war wohl mal (ne kleine Beule...) 
btw.: bei dem Schaden hätt's dann schon noch für die FL-Schweller reichen sollen 
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04.10.2009, 12:06
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#5
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Gast
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Ist der Verkäufer in der Pflicht, den potenziellen Käufer über den Schaden zu unterrichten, wenn er selber vom Vor-Verkäufer nicht informiert wurde?
Also auf wen fiele im Falle des Falls die Rücknahme?
Jetziger Verkäufer, oder der "Vor-Verkäufer"?
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04.10.2009, 12:23
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 10.06.2002
Ort:
Fahrzeug: xxx
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Leider wird man heute nur noch beschissen 
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04.10.2009, 14:20
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#7
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von Volksmund.
Ist der Verkäufer in der Pflicht, den potenziellen Käufer über den Schaden zu unterrichten, wenn er selber vom Vor-Verkäufer nicht informiert wurde?
Also auf wen fiele im Falle des Falls die Rücknahme?
Jetziger Verkäufer, oder der "Vor-Verkäufer"?
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Vertragspartner eines Käufers ist immer der (aktuelle) Verkäufer. Auch dessen Unkenntnis schützt ihn nicht vor einer Rücknahme oder Preisminderung. Dieser wiederum kann sich an seinen Verkäufer wenden und seinerseits Forderungen geltend machen.
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