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Alt 30.03.2005, 13:36   #1
TomS
Hoher Priester
 
Benutzerbild von TomS
 
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
Standard Führerschein abgelaufen!

Wie ich letztens beim Anmieten eines Fahrzeuges mit Erschrecken feststellen mußte, ist mein Führerschein für die Klassen C und CE abgelaufen seit 06.12.04

Kann ich das noch mal eben verlängern lassen? Ich hab gehört die stellen sich stur bei den Ämtern und man muß diese Scheine komplett neu machen!

Das wär ja ne mittlere Katastrophe!

Wer weiß da mehr?

C1 und C1E sind noch bis 2023 gültig. D1E und DE auch.
TomS ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.03.2005, 13:55   #2
Mister B
Kyesinga!
 
Benutzerbild von Mister B
 
Registriert seit: 12.01.2004
Ort: München
Fahrzeug: 750i (E38)
Standard

Über 50 Jahre alt? Äh nein wohl eher 23

Ja, ja das ist das so:

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.bmvbw.de/dokumente/,-1434...l/dokument.htm

Grüße
MB
Mister B ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.03.2005, 13:59   #3
TomS
Hoher Priester
 
Benutzerbild von TomS
 
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
Standard

Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E haben sich einer Untersuchung ihres Sehvermögens und einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen und hierüber der Fahrerlaubnisbehörde entsprechende Nachweise vorzulegen. Die Fahrerlaubnis dieser Klassen wird jeweils längstens für folgende Zeiträume erteilt

Ja nu, kann ich das nich jetzt schnell machen und dann verlängern lassen? Das is ja die heiße Frage.


ärztlichen Untersuchung -> Hauptsache die wollen nich die Leberwerte
TomS ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.03.2005, 14:34   #4
shneapfla
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 07.03.2004
Ort: R
Fahrzeug: e-tron, Ex-730d xDrive 01/19, 997 TT Cabrio 08/08
Standard

?? Seit wann ist die Fahrerlaubnis befristet??
Die Gültigkeitsdauer des Dokumentes ist befristet, aber wenn die abläuft, hast du die FS-Klassen ja trotzdem noch (nur kein gültiges Dokument um das zu beweisen)...
Es wird dir ja auch nicht die Staatsbürgerschaft aberkannt, wenn dein Pass ausgelaufen ist...
shneapfla ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.03.2005, 14:50   #5
Mister B
Kyesinga!
 
Benutzerbild von Mister B
 
Registriert seit: 12.01.2004
Ort: München
Fahrzeug: 750i (E38)
Standard

Das sind aber jetzt Äpfel mit Birnen.

Die Befristung der Fahrerlaubnis wurde so um 2000 eingeführt im Zuge
der Einführung des neuen Europaführerscheins.

Der graue Lappen ist derzeit IMHO auch schon ungültig, die rosa Lappen
werden es in vier Jahren.

Für eine Staatsbürgerschaft brauche ich jedenfalles keine Erlaubnis.
Ich habe meine von Geburt an und so kann sie mir auch keiner nehmen.
Ayslbewerbern kann nach Anerkennung, diese auch wieder entzogen werden.
Der Paß weist eine Staatbürgerschaft nur aus, ist aber nicht die Grundlage
derselben.

Grüße
MB
Mister B ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.03.2005, 15:03   #6
shneapfla
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 07.03.2004
Ort: R
Fahrzeug: e-tron, Ex-730d xDrive 01/19, 997 TT Cabrio 08/08
Standard

Zitat:
Zitat von Mister B
Der Paß weist eine Staatbürgerschaft nur aus, ist aber nicht die Grundlage
derselben.
genauso wie der Führerschein, nur halt auf die Fahrerlaubnisklassen bezogen...
shneapfla ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.03.2005, 15:59   #7
Mister B
Kyesinga!
 
Benutzerbild von Mister B
 
Registriert seit: 12.01.2004
Ort: München
Fahrzeug: 750i (E38)
Standard

Der Führerschein wird Dir aber bei z.B. 1 Promille abgenommen, die
Staatsbürgerschaft nicht. Es sei denn, Du hast sie als Asylbewerber
erhalten und im Suff 10 Menschen totgefahren. Dann hast Du schnell
der Führerschein weg und die deutsche Staatsbürgerschaft auch.

Der Führerschein ist eine Fahrerlaubnis, die Staatsbürgerschaft ist keine
Erlaubnis zu leben.

Grüße
MB
Mister B ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.03.2005, 16:09   #8
John McClane
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Auf den Punkt gebracht bedeutet das: Fahrerlaubnis ist ein Verwaltungsrechtsakt.
Staatsbürgerschaft ist kein Verwaltungsakt.
  Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.03.2005, 19:51   #9
Beckskompressor
Mitglied seit 2003
 
Registriert seit: 13.05.2003
Ort: Berlin
Fahrzeug: E 38 740 1999
Standard

Zitat:
Zitat von TomS
Wie ich letztens beim Anmieten eines Fahrzeuges mit Erschrecken feststellen mußte, ist mein Führerschein für die Klassen C und CE abgelaufen seit 06.12.04

Kann ich das noch mal eben verlängern lassen? Ich hab gehört die stellen sich stur bei den Ämtern und man muß diese Scheine komplett neu machen!

Das wär ja ne mittlere Katastrophe!

Wer weiß da mehr?

C1 und C1E sind noch bis 2023 gültig. D1E und DE auch.
Wenn die Angaben stimmen, dann hast Du am 6. Dezember 1954 Geburtstag und nach 2000 die bisherige Fahrerlaubnis in eine EU-Fahrerlaubnis "eingetauscht". Was die wenigsten wissen: Durch den Eintausch verliert man leider die vorher national erteilten (unbefristeten) Erlaubnisse im Truckbereich. Da heißt es leider: Sehtest. Kann aber manche auch schlimmer treffen. Die haben bisher die alte Klasse 3 gehabt (bis 7,5 to). Bekommen nach dem Verlust der Fahrerlaubnis diese neu erteilt und haben auf einmal nur noch 3,5 to Zulässigkeit. Das ist dann wirklich bitter für Leute, die beruflich auch mal einen grösseren Transporter fahren müssen. Stattdessen dürfen nun 16 oder 17 jährige mit diesen Pappkartons auf den Strassen rumfahren...
Beckskompressor ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.03.2005, 20:10   #10
John McClane
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Zitat:
Zitat von Beckskompressor
Stattdessen dürfen nun 16 oder 17 jährige mit diesen Pappkartons auf den Strassen rumfahren...
  Antwort Mit Zitat antworten
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