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Alt 18.03.2006, 15:48   #1
TomS
Hoher Priester
 
Benutzerbild von TomS
 
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R

eBay-Name: tom.schaefer
Standard Abmahnung Alpina Emblem

Kam grad auf ARD, aber lest selbst:

direkter link zum Artikel:

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.br-online.de/geld/ard-rat...006/0318_2.htm

Abmahn-Welle:

Vorsicht mit Markennamen


Ein zwölf Jahre altes Auto ist der ganze Stolz von Marcel aus Ismaning bei München. Der 24jährige verbringt fast seine komplette Freizeit damit, den Wagen gut in Schuss zu halten. Eine Werkstatt braucht er selten. Das meiste kann er selbst reparieren. Erst vor kurzem hat er beim Schrotthändler für wenig Geld ein Auto zum Ausschlachten gefunden und viele noch brauchbare Teile davon in sein eigenes Fahrzeug eingebaut. Hin und wieder verkauft er Autozubehör, das er für sein Hobby nicht mehr benötigt, über das Internetauktionshaus Ebay - so zum Beispiel auch ein Felgenemblem der Marke Alpina. Das gute Stück ist nur wenige Euro wert - hat ihm aber immense Kosten für eine Abmahnung eingebracht. Das Problem: bei der Beschreibung des Emblems im Internet gab er nicht nur den Namen des Herstellers - also Alpina - an. Um möglichst viele Interessenten anzusprechen, hat er außerdem noch eine Konkurrenzfirma aufgelistet, von der die Plakette gar nicht stammt. Dazu Marcel: "Ich habe das von anderen Ebay-Mitgliedern abgeschaut, um die Trefferquote zu erhöhen, mir dabei aber eigentlich nichts weiter gedacht."

Kurze Zeit später allerdings erhielt er Post von einem Anwalt. Er vertritt die von Marcel in der Ebay-Auktion erwähnte Automobil-Tuningfirma, die das Emblem gar nicht hergestellt hat. In diesem Schreiben heißt es unter anderem wörtlich: "(…) Es besteht die (…) Gefahr, dass der Ruf der Marke (…) ernsthaften Schaden nimmt, wenn sie mit x-beliebigem Zubehör- und (...) Ersatzteilen in Verbindung gebracht wird, obwohl die von Ihnen beworbene Ware mit den Waren und Dienstleistungen unserer Mandantin nichts zu tun hat." Eine böse Überraschung, mit der er keinesfalls gerechnet hatte. Marcel machte sich schnellstens auf den Weg zum Anwalt - zumal dem Brief auch eine Rechnung in Höhe von sage und schreibe fast 3600 Euro beigelegt war.

Rechtsanwalt Thomas Beimes kennt das Problem. Mit der Zahl der Ebay-Nutzer steigen auch die Abmahnungen wegen Urheber- oder Markenrechtsverletzungen. Je höher der Streitwert - im Fachjargon auch Gegenstandswert genannt - desto teurer wird es. RA Thomas Beimes: "In Markenrechtsangelegenheiten sind die Gegenstandswerte natürlich von vorne herein sehr hoch. Dabei muss man allerdings auch berücksichtigen, dass manche Kanzleien viel von Abmahnungen leben und von daher den Gegenstandswert sehr hoch ansetzen. Da lohnt es sich dann aber durchaus, in Verhandlungen einzutreten, um auf dem Vergleichswege die Gebühren zu reduzieren. Wobei man immer berücksichtigen muss, man kann sehr schnell in die Zahlungspflicht geraten."

Frage: "Und das gilt auch für Privatleute?"
"Das gilt im Markenrecht natürlich nicht für Privatleute. Das Problem ist aber, dass die Unterscheidung zwischen Privatleuten und unternehmerischer Tätigkeit nicht so richtig klar ist. Es gibt Rechtssprechungen, die sagen, es reichen bei Ebay 100 Bewertungen, dass man unternehmerisch tätig ist. Es gibt aber auch andere Entscheidungen, die sagen, man muss in einem bestimmten Umfang immer die gleichen Waren verkaufen, aus der gleichen Warengruppe zum Beispiel."

Um bei Ebay-Verkäufen nicht genauso wie Marcel in eine Abmahnfalle zu tappen, muss man einige Regeln beachten. Hier die wichtigsten Tipps:


-Verwenden Sie für die Produktbeschreibung keine fremden Fotos oder Grafiken, sonst könnten Sie Urheberrechte verletzen. Das gilt auch für Privatleute. Am besten ist es also, Sie fotografieren selbst.

-Benutzen Sie bei Ihren Versteigerungen auch keine fremden Namen oder Marken. Nur der tatsächliche Hersteller darf genannt werden. Begriffe wie "im Stil von" oder "sieht aus wie" sollten absolut tabu sein.

Im Fall von Marcel wurden die Abmahngebühren inzwischen auf 2800 Euro herabgesetzt, aber er gibt immer noch nicht auf. Fazit: Auch Privatleute bewegen sich bei Ebay-Auktionen nicht in einem rechtsfreien Raum - zumal die Grenzen zum gewerblichen Verkäufer hier noch nicht klar definiert sind. Und wenn es Ärger gibt, kann das schnell richtig teuer werden.


(Bericht: Lisa Wurscher)
(Stand: Mitte März 2006)
TomS ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 18.03.2006, 16:34   #2
Artos
auffällig unauffällig
 
Benutzerbild von Artos
 
Registriert seit: 16.06.2002
Ort: östliches Ostsachsen
Fahrzeug: ...Bj 89 mit Boxermotor im Heck :)

Standard

...kommt mir bekannt vor. vor einiger zeit hatten par forumler von e30.de mächtige probleme mit HARTGE bekommen, da sie deren namen bei auktionen mit angegeben hatten. ich geh mal davon aus, dass es sich in dem vom ARD antdeckten fall bei dem "kläger" auch u hartge handelt. deren anwälte surfen wohl den ganzen tag beim auktionshaus rum

greetz
der art
Artos ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 18.03.2006, 17:56   #3
210kW
ehemals "habib"
 
Benutzerbild von 210kW
 
Registriert seit: 25.04.2003
Ort: München
Fahrzeug: E32 740i 4/792

Standard

Hallo !

Und ich muß sagen, das geschieht ihnen recht. Dieser Keyword-Spam hat mittlerweile einfach Überhand genommen. Suchen in der Artikelbeschreibung haben mittlerweile überhaupt keinen Sinn mehr, doch gerade so wahren in der Vergangenheit noch Schnäppchen zu finden.

Grüße!
Christian
__________________
Mein Anlasser hat ja mehr Leistung als Dein Motor!!
210kW ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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