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06.12.2009, 10:10
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#1
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Originalitätsfan
Registriert seit: 04.02.2004
Ort: München
Fahrzeug: Alpina-Fan in allen Farben und Schattierungen
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Abgemeldeten Anhänger überführen
Servus,
es geht um die Überführung eines abgemeldeten Anhängers. So wirklich schlauer bin ich bisher noch nicht geworden, was erlaubt ist und was nicht.
1. Muß ein Kurzzeitkennzeichen oder eine rote Nummer sein?
2. Ist es auch möglich, den Hänger ohne Zulassung zu überführen?
3. Der Hänger hat noch zwei Jahre TÜV und ist auch verkehrssicher - ist das relevant?
Vielen Dank und Euch allen einen schönen Nikolaus-Sonntag. 
__________________
Flach spielen, hoch gewinnen.
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06.12.2009, 11:11
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#2
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oder... Fwie5er ;o)
Registriert seit: 22.09.2009
Ort: Erlensee
Fahrzeug: einige...
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Meld ihn doch einfach zum Überführen kurz an, wenn er ja eh Tüv hat. Ist auf jedenfall billiger als alles andere 
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06.12.2009, 11:30
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#3
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oder... Fwie5er ;o)
Registriert seit: 22.09.2009
Ort: Erlensee
Fahrzeug: einige...
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Zum Überführem von nem Anhänger gelten die gleichen Regeln wie für einen PKW.
Entweder Ausfuhrkennzeichen (die roten) oder anmelden. Vor wenigen Tagen wurde hier im Forum diskutiert, ob man mit gelben Kurzzeitkennzeichen auch überführen darf. Am Ende waren sich einige einig, dass man mit denen auch überführen darf, wenn meine eine grüne Karte von der Versicherung hat.
Allerdings wäre ich da vorsichtig, weil nicht jeder Polizist sowas auch weiß...
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06.12.2009, 12:10
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#4
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schon über 10 Jahre dabei
Registriert seit: 06.01.2009
Ort: Muldentalkreis
Fahrzeug: VW T5
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Ich gehe mal davon aus, das der Hänger weiter weg steht.
Lass dir doch die Papiere zuschicken und melde ihn gleich richtig an.
Dann mit Kennzeichen und Papieren zum Hänger und ab gehts.
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06.12.2009, 15:07
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.02.2009
Ort: zwischen KA und MA
Fahrzeug: E32 740iA PD 11/92, EZ 03/93 black/black, Shadowline,Doppelglas, Chip(Rottaler/Erich)
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Ohne Kennzeichen nur zum TÜV und wieder zur nächsten Werkstatt,
die Du aber selbst haben kannst (Selberschrauber).
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