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14.02.2005, 07:46
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.10.2004
Ort: Sydney
Fahrzeug: X5 4.4i 2005
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Rücktritt vom Kaufvertrag
Hallo zusammen,
nachdem ich mit meinem E38 725tds unmittelbar nach Kauf einige Mängel feststelle, fing das Unglück an:
Die Airbagleuchte brannte, das schon bei der Probefahrt und sollte eine Woche später wenn ich den Wagen abhole, behoben sein. War es aber nicht.
Ebenfalls das Klappern an der Vorderachse war noch genauso da, wie auf der Probefahrt.
An 2. Tag fiel mir das schlechte Startverhalten auf. Im warmen Zustand fast 20 Sekunden orgeln, wenn das Auto länger wie 1 h steht. Wird vorgeglüht springt er sofort an.
Am Ende des Tages blieb ich mit dem Auto auch noch liegen. Ich rief den Händler sofort stocksuaer an und er gab den Tip mal Diesel nachzuschütten. Das tat ich, der Wagen lief wieder. Die Saugstrahlpumpe im Tank war wohl defekt.
Das war Freitag und am Montag brachte ich den Wagen direkt wieder zum Händler. Auf dem Weg dorthin blieb ich wieder liegen, der Händler selbst mußte mich in die Werkstatt schleppen.
Einige Tage später gabs das Auto zurück, die Airbaglampe war aus. Der Autohändler bat mich den Tank erstmal nicht unter 20 l leerzufahren. Es wäre aber alles in Ordnung.
Dachte mir, das der Mangel Saugstrahlpumpe also noch immer nicht beseitigt war, aber ich nahm das Auto mit um zu sehen was sonst so gemacht wurde.
Die Vorderachse klapperte noch immer, leichte Verbesserung am Startverhalten.
Ich setzte ein Schreiben auf und machte den Händler auf meine Rechte aufmerksam und forderte die beseitigung der Mängel.
Wieder brachte ich das Auto zum Händler samt Schreiben.
Wenige Tage später war das Auto fertig. Das Pumpenproblem war gelöst, kein klappern an der Vorderachse.
Aber noch immer das Startproblem.
Es folgten zwei weitere Versuche des Händlers das Problem zu beseitigen. Erfolglos. Hinzu kam nun, das das Auto nach dem letzten Besuch nur noch 180 fuhr.
Vor heute genau 14 tagen brachte ich den Wagen wieder zum Händler, um alle Problem endgültig zu beseitigen.
Der Wagen war (laut Händler) bei BMW und bei Bosch. 8 Werktage hat man keinen Fehler gefunden aber am 9. wars soweit. Das Problem wurde behoben, Ursache soll ein Sensor gewesen sein. Außerdem wurde der LMM getauscht, wegen des Leistungsabfalls.
Also konnte ich am letztem Samstag den Wagen abholen. Der Händler zeigte mir wie prima das Auto anspringt und ich machte mich auf dem Weg. Unterwegs wunderte ich mich über meinem Boardmonitor, sah irgendwie seltsam aus. Bei näherer Betrachtung viel mir auf, das der Eintrag Navigation verschwunden war. Ich rief sofort an und man sagte mir sich am Montag (heute) zu kümmen, nu am Samstag um 13 Uhr wäre niemand mehr erreichbar. Zähneknirschend akzeptierte ich und setzte meine Fahrt fort, um festzustellen ob die Mängel behoben sind.
Als ich meine Jacke auf einem kleinen Zwischenstopp auszog, staunte ich nicht schlecht. Das Unterteil der Rückbank lag lose im Auto! Also baute ich sie erstmal ein.
Zu hause angekommen, sah ich im Kofferaum eine Ecke der Kofferraummatte hochstehen und schaute drunter. Da lag in einer Mulde des Kofferraumbodens eine Schraube. Offensichtlich irgendwo gelöst und vergessen.
Mein Auto glüht jetzt immer vor, auch im sehr warmen Zustand des Motors. Damit ist das Startproblem (wer genaueres wissen will, habs hier schon mehrfach geschildert) zwar "behoben", aber das ist wohl kaum im Sinne des Erfinders.
Am Sonntag zog ich mein persönliches Resümme. Absolut drecksarbeit was die da hingelegt haben. Dafür bin ich 14 tage einen Leihwagen des Händlers gefahren.
Insgesamt habe ich jetzt 6 Reparatur-Versuche des Händlers hinter mir.
Ich glaube nicht, das das Auto irreparabel ist. Ich bezweifle nur die Bereitschaft des Händlers u.U. teure Ersatzteile zu verbauen.
Ich habe das Auto ende November gekauft und überlege nun ob ich vom Kaufvertrag zurücktrete. Ich hab meine Odyssee zumindest gut dokumentiert.
Ich frage mich nur ob ich das noch kann und obs der beste Weg ist. Vielleicht wäre Minderung die bessere Lösung. Sind die Mängel beseitigt, wäre ich mehr als zufriefen.
Was meint ihr, was würdet ihr tun?
Wie sollte ich vorgehen?
Gruß
Holger
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14.02.2005, 08:11
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#2
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(Oxford-)Green Devil
Registriert seit: 31.05.2004
Ort: Neuss
Fahrzeug: 740i (e38)
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ich hätte ihn schon im dezember zurückgegeben
wenn er ihn jetzt zurücknimmt wird er dir den nutzungszeitraum abziehen, kann aber auch nicht
so viel sein, da er ja laufend in der werkstatt war.
grss
thomas
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14.02.2005, 08:23
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.10.2004
Ort: Sydney
Fahrzeug: X5 4.4i 2005
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Hallo Thomas,
vielleicht hast du recht. Wäre vielleicht besser gewesen. Aber nachher ist man immer schlauer...
Ich hab eben nochmals mit dem Händler telefoniert. Das Auto wird heute abend bei mir zu Hause abgeholt.
Hätte er sich in den letzten 4 Wochen nicht so redlich bemüht, hätte ich den Wagen sicherlich Anfang des Jahres zurückgegeben.
Das ist jetzt definitv seine letzte Chance.
Gruß
Holger
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14.02.2005, 08:24
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 29.12.2003
Ort: Meschede
Fahrzeug: Cupra Born, VW Passat GTE Variant
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Moin!
Schade mit deinem Bimmer.
Ich würd ihn auch wandeln. Schau dich nach einem 730d um, die gibt's mittlerweile auch schon recht günstig, machen aber mehr Spass als der 25tds.
Gruß,
Mattes
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14.02.2005, 08:34
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.10.2004
Ort: Sydney
Fahrzeug: X5 4.4i 2005
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Naja die 730d sind doch noch recht teuer. Von den Fahrleistungen war ich beim TDS mehr als zufrieden.
Ich hoffe das es nicht soweit kommt. Denke der Händler wird von dem Vorschlag auch alles andere als begeistert sein. Waren all seine Bemühungen doch letztenendes umsonst.
Das wirft dann auch die Frage auf wie aufwändig die Rückgabe des Autos wird. Möglicherweise müßte ich nen Anwalt einschalten und ab dem Zeitpunkt ist sicherlich keine vernünftige Kommunikation mehr möglich.
Aber wenn mir nichts anderes übrig bleibt...
Gruß
Holger
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14.02.2005, 08:57
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#6
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inaktiv, keine gültige e-Mail
Registriert seit: 01.02.2005
Ort: Hagen
Fahrzeug: 750iL
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Ich kenne Solche Probleme zuhauf, liegt oft daran daß ein Azubi angewiesen wird.
Zurückgeben wird bestimmt nervenaufreibend, aber mit deiner Grundlage ist das glaube ich rechtlich vertretbar.
Du könntest evtl. eine bessere Werkstatt aufsuchen und wenn die was rausfinden, deinem Händler die Ausführung in Rechnung stellen. (Er hat es ja schon erfolglos versucht) Oder falls was größeres kommt den Grund zur Rückgabe untermauern.
Ist leider so daß die freundlichen Auto-Mechanik-er bleiben und mit Hydraulik und Elektrik/Elektronik nicht wirklich was am Hut haben.
Scheint mir auch so daß das bedienen von Diagnosegeräten und Motortestern
einer kleinen Elite vorbehalten bleibt.
Bei den Bosch-Diensten so ähnlich, ich kenne einen.......der hat goldene Hände (arbeitet alleine unt hat super Werkzeug, auch zum richten/tunen eines Blocks)
Und einen anderen, da rennen 20 Leute rum, die produzieren einen Kabelbrand beim Falscheinbau des Autoradios und behaupten, der Fehler lag am Fahrzeug.
__________________
Es heisst, der klügere gibt nach...........das bedeutet, den Dummen die Welt überlassen.
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14.02.2005, 09:14
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#7
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Gast
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Zitat:
Zitat von virtual
Scheint mir auch so daß das bedienen von Diagnosegeräten und Motortestern einer kleinen Elite vorbehalten bleibt.
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Das scheint nicht nur so, das ist so. Bei meiner NL gibt es nur 2 Leute, die da ran dürfen. Einer von beiden ist grundsätzlich auf Fortbildung, baut Überstunden ab, hat Urlaub oder ist einfach nur krank.
Frage ist nur ob das nicht auch zu unserem (speziell der E65-Fahrer) Schutz dient........  daß da nur ausgesuchte Leute ran dürfen.
Ich kann mit dem Gedanken, daß da vielleicht so ein montagmorgengelangweilter Frischgeselle an meiner Motorelektronik etwas krummprogrammiert, nicht wirklich gut leben.
"Viele Köche verderben den Brei........."
P.S.: Durch voneinader unabhängige Werkstattbesuche bin ich in den Besitz von 2 Schraubendrehern & einem Putzlappen gekommen, die das hochmotivierte & geschulte Mechanikervolk in dem Motorraum vergessen hat.
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14.02.2005, 11:12
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#8
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Mitglied
Registriert seit: 04.01.2005
Ort: Mülheim-Ruhr
Fahrzeug: 750i E 32 Bj. '89 / Honda CBR 1100 XX
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Für eine vernünftige und für BEIDE SEITEN eine akzeptable Lösung in Form einer Wandlung ist es definitiv zu spät!!! Auch wenn die Car Garantie bereits die Kosten des Händlers übernommen hat.
Der Vorschlag, einen anderen Händler mit der Problem-Lösung zu beauftragen ist sicher am sinnvollsten.
Ich würde allerdings nochmals einen letzen Versuch unternehmen mit deinem Händler zu sprechen und vor der Auftragsvergabe darauf hindeuten, das bei einem Misserfolg eine Anfrage in München in schriftlicher Form stattfinden wird, mit der Frage, wie die das sehen und welche Vorgehensweise die Münchener vorschlagen (hat bei mir einmal sehr gut gewirkt) um das problem endgültig aus der Welt zu schaffen.
Gruss Jörg
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14.02.2005, 12:06
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#9
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Erfahrenes mit Glied
Registriert seit: 19.10.2003
Ort: Hünfelden
Fahrzeug: kein 7er mehr...,dafür fliege ääh fahre ich einen Teppich...
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Hallo Holger,
grundsätzlich ist, so weit ich weiß, eine Wandlung nur bei Neufahrzeugen möglich. Das ist bei Dir nicht der Fall.... Da der Händler auch nicht von der kooperativen Seite zu sein scheint, würde ich mich erst mal von einem Rechtsanwalt beraten lassen, welche Möglichkeiten es überhaupt noch gibt. Ein Mandat kannst Du im Zweifellsfall immer noch erteilen...
Trotzdem: Kopf hoch 
__________________
Ein Pessimist ist nicht einmal glücklich, wenn er unglücklich ist (Man Ray)
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14.02.2005, 12:21
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.10.2004
Ort: Sydney
Fahrzeug: X5 4.4i 2005
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@Simpel
Ich habe den Wagen nicht bei BMW gekauft. Es ist ein kleiner Gebrauchtwagenhändler mit Meisterwerkstatt.
Bisher bin ich der Möglichkeit, den Wagen selber irgenwo repariere zu lassen, aus dem Weg gegangen. Der Händler hat laut Garantie ja auch das vorrecht festzulegen wo repariert wird.
In seinem Fall hat er das Auto zu zwei verschiedenen BMW Händlern und einem Bosch Dienst gebracht. Seine eigene Werkstatt, ist dafür offensichtlich nicht qualifiziert genung und es fehlen natürlich die Diagnosegeräte.
Wenn diesmal nix wird, werde ich aber diesen Weg beschreiten.
@BlackSeven
Ich denke es ist in jedem Fall eine Minderung des Kaufpreises möglich. Das läßt sich vielleicht auch gut mit einem Besuch einer Werkstatt auf eigene Faust verbinden. Rücktritt vom Kaufvertrag ist meiner Meinung nach auch Möglich. Durch die vielen erfolglosen Versuche, immer den gleichen Mangel zu beseitigen.
Gruß
Holger
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