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Zitat von ocs02
Servus Franz,
Du sprichst mir eigentlich aus der Seele, nur warum sollte es für mich teuer werden, wenn der Verkäufer bei mir das gleiche gemacht hat und Du bei Antwort C, sprich den Regress "Absoluter Unsinn" angibst?!
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Servus Oli,
Der "absolute Unsinn" bezog sich weniger auf die geltende Rechtslage, sondern vielmehr darauf, dass immer mehr Leute erwarten, für (gemessen am Neupreis) kleines Geld ein ehemaliges Oberklasseauto zu erwerben, was dann immer noch im Zustand eines Neuwagens ist. Preisverfall hat halt seine Gründe und die können auch im Verschleiss liegen.
Vielleicht war das nicht Deine Erwartung, aber das kann ich durch den Filter des Internets natürlich nicht beurteilen.
Ausserdem war es ein Privatverkauf. Somit müsstest Du dem Verkäufer nachweisen, dass er Dich getäuscht hat und von den Schäden wusste. Letzteres muss durchaus nicht der Fall gewesen sein und selbst wenn - beweis' das mal.
In Deinem Falle ist es nun aber so, dass Du eine Auskunft von einer BMW-Werkstatt hast und Dein Wissen um die Schäden obendrein bereits in einem öffentlichen Forum dokumentiert hast. Und so wie Du das Forum gefunden hast, kann das Dein potentieller Käufer auch. Was glaubst Du, wird dann passieren?
Fazit: Reparier' das Auto, fahr' damit und betrachte die Angelegenheit als Lehrgeld. Du sagst selber, dass es die Möglichkeit eines Vorabchecks gegeben hätte, Du sie aber nicht wahrgenommen hast. Wozu dann also Vorwürfe an den Verkäufer, wenn Du Dir ebenfalls mangelnde Voraussicht oder Vorsicht vorwerfen lassen musst?
Gruss
Franz