Dann warst du wahrscheinlich in einer Werkstatt ohne AU-Berechtigung, denn nur eine solche darf den Einbau bestätigen bzw. abnehmen.
Normalerweise brauchst du auch keine neue AU - wozu auch? Die Werte ändern sich ja nicht.
Nochmals:
Wenn überhaupt eine AU bei der Nachrüstung fällig wird, dann VORHER und nur, um zu testen, ob der G-Kat ordnungsgemäß arbeitet und die Abgasanlage ok ist. Viele Werkstätten bestehen natürlich darauf, um die Funktion sicherzustellen, notwendig für die Eintragung bei der Zulassungsstelle ist sie nicht. Für die braucht man lediglich die ABE und den von einer AU-Werkstatt ausgefüllten Steueränderungsantrag - und natürlich Brief und Schein.
Gruß
Mark
|