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Alt 22.08.2008, 19:54   #9
Backtotheroots
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Zitat von AlexH Beitrag anzeigen
Hallo,

langsam. Wen ich es richtig verstehe, handelt es sich bei Dir um einen eigenschaden, d.h.deine eigene Scheibe ist hinüber. Dann leistet ohnehin keine Haftpflicht dieser Welt. Du kannst die Scheibe über die Teilkasko abrechnen, musst aber eine Rechnung bei deiner Versicherung einreichen. Eventuelle SB werden natürlich abgezogen.

Gruß
Nein; wurde durch Mitfahrer beschädigt nicht durch mich selbst
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