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Alt 22.08.2008, 19:47   #1
AlexH
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Zitat:
Zitat von Backtotheroots Beitrag anzeigen
Das ist auch mein Problem. Gut die Versicherung macht es sich einfach. Auto 14 Jahre alt-> Scheibe auch 14 Jahre alt.

Sofern dem nicht so ist, soll ich den Nachweis dafür erbringen Das kann ich natürlich nicht.

Andererseits muß die Scheibe raus. Wenn sie nicht gerissen wäre hätte ich aber keinen Grund gehabt sie zu wechseln
Hallo,

langsam. Wen ich es richtig verstehe, handelt es sich bei Dir um einen eigenschaden, d.h.deine eigene Scheibe ist hinüber. Dann leistet ohnehin keine Haftpflicht dieser Welt. Du kannst die Scheibe über die Teilkasko abrechnen, musst aber eine Rechnung bei deiner Versicherung einreichen. Eventuelle SB werden natürlich abgezogen.

Gruß
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