Als ich noch als Erzieherin arbeitete, fragte ich meine mir angetrauten Kiddies, was sie denn so am Wochenende getan hätten?
Die Kinder von meinen deutschen Eltern hatten alle ein geregeltes Wochenende mit Spazieren, spielen, Fernsehen etc.
Nur der kleine 5-Jährige Türke erzählte voller Stolz: war mit meinen 3 Brüdern bei Aldi aufm Parkplatz. (Er wohnt da in der Nähe) ... und wir haben die Luxusschlitten der Einkaufenden mit Steinen bombardiert.
Klasse gell - alles natürlich purer Zufall.
übrigens:
StGb § 33 Überschreitung der Notwehr
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
viele Grüße
Loretta
|